Lärmschutzrichtlinie 2001/43/EWG

rund um die Rad-Reifen-Kombinationen

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BigKahunaBurger
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Lärmschutzrichtlinie 2001/43/EWG

Beitrag von BigKahunaBurger »

(teilweiser, geraffter Auszug AutoBild "Alles Allrad" 01/2009)
Ab dem 01.10.2009 darf der Handel innerhalb der EU nur noch Reifen verkaufen, die eine S-Kennzeichnung haben. Damit entspricht er der Lärmschutzrichtlinie 2001/43/EWG ...
Ab 01.10.2009: alles bis 185mm, ab 01.10.2010: 185mm ... 215mm, ab 01.10.2011: >215mm. Ausnahme runderneuerte Reifen - die gehen aber nur 1x zu erneuern ...
Das Verbot bezieht sich auf das Verkaufen, d.h. wenn einer nen Reifen in der EU ohne "S"-Kennzeichnung verhuckt, dann = Geldbuße ...
Cooper, BFGoodrich und Mickey Thompson hoffen auf Ausnahmeregelungen, da sie sonst hunderte Reifen vernichten müssten. MT´s wurden bei dem Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. AT´s schaffen idR diese Prüfung...

(teilweiser Auszug 4Wheel Fun, 01/2009)
...seit Juni 2007 existiert eine Ergänzung zur ECE-R 117 ... nach der ausnahmslos alle Fahrzeugreifen ein zusätzliches Kennzeichen über deren Geräuschemission tragen müssen. Für PKW-Reifen ab 215er gillt dies frühestens ab Oktober 2011...

Hier der Text des BRV...
http://www.bundesverband-reifenhandel.d ... ng-117.pdf
Zuletzt geändert von BigKahunaBurger am 18. Januar 2009, 17:09, insgesamt 7-mal geändert.
21214 - 11/2006
Ich kann auch Alkohol ohne Spass haben ...
daparzei
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Re: Lärmschutzrichtlinie 2001/43/EWG

Beitrag von daparzei »

frage aber runderneuerte sind weiter erlaub oder was?
a guada hoids aus um an schlechten is ned schod!
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tiny
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Re: Lärmschutzrichtlinie 2001/43/EWG

Beitrag von tiny »

ja sind weiterhin erlaubt.
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