kanu auf lada transportieren
Moderator: christian@nivatechnik.de
kanu auf lada transportieren
Ist es in deutschland legal ein 4.3 m Kanu am lada niva dach zu transportieren?
Re: kanu auf lada transportieren
Warum nicht? Dachgepäckträger auf dem Auto?
Es darf nur vorne nicht über die Stoßstange hinaus. Denke Dir eine senkrechte Linie von der Stoßstange nach oben. Bis dahin darf das Kanu mit der Spitze gehen.
Der Rest muß nach hinten überstehen. Rote Fahne ab einem halben Meter Überstand nicht vergessen.
Ich weiss leider nicht, ob es einen maximalen Überstand nach hinten gibt.
Peter
Es darf nur vorne nicht über die Stoßstange hinaus. Denke Dir eine senkrechte Linie von der Stoßstange nach oben. Bis dahin darf das Kanu mit der Spitze gehen.
Der Rest muß nach hinten überstehen. Rote Fahne ab einem halben Meter Überstand nicht vergessen.
Ich weiss leider nicht, ob es einen maximalen Überstand nach hinten gibt.
Peter
Ford F-150 5,0 V8, Ford Transit Custom L2 2.0D ecoblue, Fendt Joker E 410, Kymco New Downtown 350 TCS
- Heisseluft
- Beiträge: 3185
- Registriert: 2. November 2008, 22:41
- gewaltschrauber
- Beiträge: 2721
- Registriert: 2. August 2004, 22:13
Re: kanu auf lada transportieren
Hat sich da was geändert? Früher war das mal ein Meter.Rote Fahne ab einem halben Meter Überstand nicht vergessen
Habe was gefunden §22 StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§22 Ladung
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungsoder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
Re:
Nö geht gut. Wenn man Bug und Heck jeweils noch mal mit einem Gurt an die Stoßstangen spannt gehen auch 110km/h auf der Autobahn flockig, ohne dass irgendwas stört.Heisseluft hat geschrieben: Ungeachtet dessen...bissel wabbelig wird es sicher sein, oder?
Bei kurzen Strecken reichen Gurt quer rüber.
Die Seitenwindanfälligkeit ist natürlich größer, da muss man ggf. etwas sinnig fahren, aber auch beim Spritverbrauch konnte ich bislang keine großen Unterschiede feststellen.
Lada Niva M; Bj. 2012; 67.000 km; in Erstbesitz seit km 17
Re: kanu auf lada transportieren
Warum einfach, wenn´s auch richtig geht!
Lada: Niva Bj. 82; €3 Bj. 05; €5 Bj. 11; €5 Bj. 12; Shiguli Bj. 82; Opel: Meriva Bj. 04; BMW: X5 Bj. 2005;
Gruß, Andy
Lada: Niva Bj. 82; €3 Bj. 05; €5 Bj. 11; €5 Bj. 12; Shiguli Bj. 82; Opel: Meriva Bj. 04; BMW: X5 Bj. 2005;
Gruß, Andy
Re: kanu auf lada transportieren
4,30m ist locker machbar.
Nach vorne bündig abschliessen. (Überstand nach vorne ist nur ab 2,50m über Boden zulässig.).
Anbei mal meine beiden beim Transport.
Das lange Kajak hat 5,30m. Daher habe ich inzwischen wieder den "taktischen Frontbügel" dran (ergibt ein paar wichtige Zentimeter nach vorne...)



Nach vorne bündig abschliessen. (Überstand nach vorne ist nur ab 2,50m über Boden zulässig.).
Anbei mal meine beiden beim Transport.
Das lange Kajak hat 5,30m. Daher habe ich inzwischen wieder den "taktischen Frontbügel" dran (ergibt ein paar wichtige Zentimeter nach vorne...)



Gruß vonner Küst, Christian
Lada Niva 1.7i (2009er Modell)
KALENDER 2027 ist in Arbeit! - https://www.nivatechnik.de/viewtopic.php?t=26490
Lada Niva 1.7i (2009er Modell)
KALENDER 2027 ist in Arbeit! - https://www.nivatechnik.de/viewtopic.php?t=26490

