3. Bremsleuchte nötig

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wolfi_1988
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3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von wolfi_1988 »

Hallo Leute! Erst mal noch frohe Weihnachten!

Ich hab da mal ne Frage:

Brauche ich die Dritte Bremsleuchte?! Hatte das Auto zum 2. Mal bei meinem Händler wegen eines Wassereinbruchs (Frontscheibe undicht),
vorher waren die Fixierungen der Spritleitungen der Ursprung des Übels... Eigentlich sollte er das Auto noch trocken, das ist aber eine andere Geschichte... ioi.

Bevor ich das Auto zum Abdichten gebracht habe, mach ich die Heckklappe zu und und die Leuchte baumelt im Kofferraum... Habe dann nen Zettel geschrieben, bitte Auto abdichten + trocknen und die
Leuchte wieder ankleben...

Ich hol das Auto ab, steig ein und die Leuchte liegt am Beifahrersitz. Auf meine Nachfrage dann: "Die brauchst Du nicht, habe meinen Tüver gefragt, kann man weglassen.
Ich bau die immer raus, weil se nicht halten".

Meines Wissens ist die aber doch vorgeschrieben bei Neufahrzeugen :?:

Danke euch im Voraus!

Gruß
Wolfi
Mut zur Drehzahl ö.,
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gewaltschrauber
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Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von gewaltschrauber »

Meines Wissens nicht vorgeschrieben, wenn aber in der ABE bzw beim Neuwagen vorhanden, muss die Leuchte auch dran sein. Schau mal in der StVZO §53 Abs. (2).
Mein Halbwissen habe ich mir auc abgeschaut, erlesen und durch eigene (schlechte) Erfahrungen angeeignet.
Gruss

Lorenz


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wolfi_1988
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Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von wolfi_1988 »

Danke Lorenz.

Ich schau mir den Paragraphen mal an und zur Not kleb ich das Twil selbst wieder an.

Gibt ja im Forum genügend Beispiele wie und mit was. Wenn dann kommt das Teil auch gleich weiter nach oben, dann kommt der Hund auch nimmer ran.

Gruß
Wolfi
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Buckelrutscher
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Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von Buckelrutscher »

wolfi_1988 hat geschrieben:


Ich hol das Auto ab, steig ein und die Leuchte liegt am Beifahrersitz. Auf meine Nachfrage dann: "Die brauchst Du nicht, habe meinen Tüver gefragt, kann man weglassen.
Ich bau die immer raus, weil se nicht halten".

Meines Wissens ist die aber doch vorgeschrieben bei Neufahrzeugen :?:
Hallo,

egal ob die vorgeschrieben ist oder nicht - sie ist am Auto dran und sollte funktionieren bzw. nicht auf dem Beifahrersitz liegen.
Nach meinen Erfahrungen zeugen solche Aussagen der Werkstätten nur davon - ich hab keinen Bock drauf was zu machen und die Motivation als auch die Arbeitsausführung bei anderen Reparaturen wird ähnlich schlecht sein - deshalb würde ich mir eine andere Werkstatt suchen oder gleich alles selber machen wenn möglich.
Wenn z.B die Bremse hinten links nicht geht - egal du hast ja noch drei die gehen pl,, oder am Ventilator geht nur noch die Stufe zwei - reicht ja auch oder der rechte Aussenspiegel fällt ab macht nichts du hast ja noch den linken .-.

Gruß Werner
Zuletzt geändert von Buckelrutscher am 26. Dezember 2014, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Heisseluft
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Beitrag von Heisseluft »

Dritte Bremsleuchte ist ab ( muss ich auch erst googlen) V
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Heisseluft
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3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von Heisseluft »

Dritte Bremsleuchte ist ab Baujahr( muss ich auch erst googlen) Vorschrift.
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haase1970

Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von haase1970 »

Zustimmung!
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gewaltschrauber
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Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von gewaltschrauber »

§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler


(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:

Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

Krankenfahrstühlen,

Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieses Maßes nicht zulässt, nicht höher als 2 100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.
Mein Halbwissen habe ich mir auc abgeschaut, erlesen und durch eigene (schlechte) Erfahrungen angeeignet.
Gruss

Lorenz


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gewaltschrauber
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Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von gewaltschrauber »

U.U. kommt auch noch eine EG-Richtlinie zum tragen welche noch nicht in die StVZO übernommen wurde. In diesem §§-Dschungel kennt sich selbst der TÜV auch nicht immer aus.
Auf jeden Fall muss eine dran sein wenn bei der Zulassung eine vorhanden war.
Mein Halbwissen habe ich mir auc abgeschaut, erlesen und durch eigene (schlechte) Erfahrungen angeeignet.
Gruss

Lorenz


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haase1970

Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von haase1970 »

In der EG-Verordnung 76/756/EWG und dazu die 43. Ausnahme Verordnung.
Seit Ende 1998 oder so Pflicht!
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gewaltschrauber
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Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von gewaltschrauber »

haase1970 hat geschrieben:In der EG-Verordnung 76/756/EWG und dazu die 43. Ausnahme Verordnung.
Seit Ende 1998 oder so Pflicht!
Mein 2000er Galloper hatte keine 3. Bremsleuchte. Ist wohl auch davon abhängig wann eine Typgenehmigung für ein Fahrzeug erteilt wurde. Ist wohl wie beim Tagfahrlicht.
Mein Halbwissen habe ich mir auc abgeschaut, erlesen und durch eigene (schlechte) Erfahrungen angeeignet.
Gruss

Lorenz


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Locke
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Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von Locke »

Kleb Sie wieder an ,ist einfacher ö.,
Hartmut
Niva Tarni Bauj.2008 85 Tkm,ohne alles nur mit LPG verkauft, Niva Zebra 8Tkm Bauj.2013 zerstört !!
Jetzt T5 Kasten Weiß 105000Km
Diesel ,Anhängekuplung ,neuer Zahnriemen neuer TÜV ,Vorübergehend .Sehr geflegt
PKW Anhänger ungeb.750 Kg .
Fahrad mit Anhäger Bierfahrzeug
Honda Insith Baujahr 2009 40500Km Frauenauto
wolfi_1988
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Re: 3. Bremsleuchte nötig

Beitrag von wolfi_1988 »

Hallo zusammen,

danke euch für die Rüclmeldungen. Ich werde die Leuchte wieder ankleben. Bevor ich mich da lange mit der Werkstatt rum streiten muss. Ja so richtig schlau werd ich aus der Werkstatt auch nicht... Ich denke im großen und ganzen machen die soweit ich es bis jetzt beurteilen kann ganz gute Arbeit. Aber Reklamationen oder Arbeiten auf die sie keinen Bock haben, werden nicht so berauschend erledigt... So zumindest mein bisheriger Eindruck... abwarten.

Zur Not fahr ich halt zu Mergner, da kann man sich drauf verlassen.

Euch einen schönen Abend noch.

Gruß
Wolfi
Mut zur Drehzahl ö.,
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