koljaauskiew hat geschrieben:Hallo Ladagemeinde, nun will auch ich bald zu Euch gehören und mir einen Neuwagen kaufen. Doch dazu habe ich eine Frage. Wenn ich den Wagen irgendwo in der EU kaufe hat er doch EU weit Herstellergarantie ??
Das heißt wenn der deutsche Händler mir eine Garantieleistung verweigert kann ich ihn mit Hilfe eines Anwaltes dazu zwingen. Mit Hilfe einer Rechtsschutz VS sollte dies möglich sein. Oder gibt es anderes Wissen ? vielen Dank für alle cleveren Infos.
Nein.
Würde Lada (das heißt das Herstellerwerk) die Autos in Deutschland und dem Rest der EU selbst vertreiben, dann hättest Du Recht. Wer einen Neuwagen an einen Kunden in einem EU-Staat verkauft, muss ihm auch in anderen EU-Staaten die gleichen Garantieleistungen gewähren wie im Land des Kaufs.
Die deutsche Firma "Lada Automobile GmbH" ist aber nicht der Hersteller, sondern ein Importeur, der Lada-Fahrzeuge nach Deutschland importiert und hier vertreibt. Da es sich dabei um neue Fahrzeuge handelt, gibt die Lada Automobile GmbH selbst (also nicht der Hersteller) auf die von ihr vertriebenen Fahrzeuge eine Garantie. Da die Fahrzeuge in anderen EU-Staaten (außer Österreich) nicht von der Lada Automobile GmbH vertrieben werden, gibt es für die Lada Automobile GmbH keinen Anlass, hier Garantieleistungen für fremderworbene Ladas zu gewähren. Für einen in Österreich gekauften Lada würde der Anspruch bestehen, weil die Fahrzeuge dort auch von der Lada Automobile GmbH vertrieben werden. Fraglich ist nur, ob da der Preisunterschied interessant genug ist.
Für Fahrzeuge aus anderen Ländern besteht zwar theoretisch europaweit Garantieanspruch, aber eben nur im Netz des jeweiligen Verkäufers. Das heißt, dass Du im Garantiefall in ein EU-Land reisen musst, in dem der Verkäufer eine Niederlassung hat, um Deine Garantieansprüche geltend zu machen.
Besonders gefährlich sind die Augenwischereien, die die Grauimporteure betreiben. Diese
verkaufen die Autos nicht, sondern sie
vermitteln sie nur. Deshalb gibt es dort keinen
Kaufvertrag, sondern nur einen
Vermittlungsvertrag. Das erfährt man aber erst beim Vertragsabschluss. In allen Angeboten wird der Eindruck erweckt, man würde das Auto vom jeweiligen Anbieter kaufen. Durch diese Konstruktion werden die Anbieter noch nicht einmal von der gesetzlichen Verpflichtung erfasst, 2 Jahre Gewährleistung für ein Neufahrzeug zu geben, denn sie verkaufen das Fahrzeug ja gar nicht. Das Fahrzeug wird nach den Bestimmungen des Vermittlungsvertrages im Auftrag und Namen des Kunden irgendwo im Ausland gekauft, importiert und dem Kunden übergeben. Interessanterweise werden auf diese Art und Weise auch "sofort verfügbare" Fahrzeuge angeboten, die natürlich längst im Namen des bis zum Auftrag noch gar nicht bekannten Kunden gekauft worden sind und in Deutschland auf Halde stehen.....
Hauptsache, der Vermittler verkauft nicht selbst an den Kunden.
Da der Kunde im Regelfall den ausländischen Kaufvertrag nicht mitgeliefert bekommt (der Grauimporteur ist nicht daran interessiert, den Kunden wissen zu lassen, was das Auto wirklich gekostet hat), kann er nicht mal im Verkaufsland seine Garantieansprüche geltend machen, denn er kann den Kauf nicht nachweisen. Im Zweifelsfall weiß er nicht einmal, wo das Auto tatsächlich gekauft wurde. Und in den meisten Fällen gibt es auch noch Zwischenstationen auf dem Weg zwischen dem ausländischen Lada-Händler und dem in Deutschland ansässigen Endvermittler, die das Nachverfolgen erschweren.