Brunon hat geschrieben:
Aber wenigstens hast das Foto als Erinnerung bekommen. Ich wurde mal in Nürnberg geblitzt, hab ein Haufen Taler ins Staatssäckl geben dürfen aber ein Bild gabs nicht. Auf meine Nachfrage hin, hieß es, dass sie die Fotos in Nürnberg generell nicht zuschicken (Ist wohl von Stadt zu Stadt bzw. Bundesland zu Bundesland unterschiedlich). Ich könne zur Wache kommen und das Bild einsehen. Na super.
Die wollen halt gleich ne "Gegenüberstellung" mit Dir machen... damit keiner sagen kann, Opa Hoppenstedt aus Timbuktu ist gefahren, und erst der Funkwagen bei Euch klingeln muss um das Bild neben das Original zu halten.
Toleranzgrenzen beim blitzen gibts nicht, richtig. Wer ein Schild sieht, muss vorher runterbremsen und mit der vorgegebenen Geschwindigkeit in den Bereich einfahren.
Das was in Hessen läuft, ist ein einlenken wegen erhöhter Prozessfreudigkeit der Verkehrsteilnehmer. So gibts ne verwaschene Vorschrift mehr ( so wie Radfahrer in der Einbahnstraße ), aber auch unanfechtbare Verfahren. So wie bei der roten Ampel, wenn man das anficht und die Beweislage dürftig ist, kriegt man immer noch das "Gelblicht" reingewürgt.
Seltsamer Weise ist Verkehrsrecht Bundesrecht, mich wundert dass Hessen so einen Alleingang starten kann. Ich halte so ein "verwaschen" klarer Regeln immer für gefährlich, weil die Deutlichkeit verloren geht. Man stelle sich das mal bei Fußgängerampeln vor: Dass man bei grün gehen darf und bei rot stehen muss, begreift jedes Vorschulkind. Hier in Berlin latschen immer mehr Egoistenarschlöcher bei rot über die Ampel, egal ob das Kinder sehen oder nicht... es kontrolliert ja keiner, und damit ist das Gesetz faktisch nicht präsent.
Zur Gültigkeit schlecht erkennbarer Zeichen: Wenn Fahrbahnmarkierungen wie Richtungspfeile, durchgezogene Linien etc. zu sehr ausgewaschen, zerbröselt oder vom Schwerverkehr fast unkenntlich gemacht wurden, können diese ihre Gültigkeit verlieren.