13. Internationales Lada Niva Treffen 1.-3. Juli 2011

wenn irgendwo was los ist, ihr auf Reisen wart oder einen passenden Anhänger für eure Touren habt...

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marec
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Re: 13. Internationales Lada Niva Treffen 1.-3. Juli 2011

Beitrag von marec »

Muss Fisch/Uwe in schutz nehmen: Ich bin vorraus gefahren... :roll:
Brunon hat geschrieben:Würde ich direkt an den Anwalt übergeben. Es sei denn der Spaß kostet eh nur 3 Mark 80.
Sollte die Beschilderung in Deiner Fahrtrichtung auf der gleichen Höhe wie die auf der Gegenfahrbahn stehen, so ist die Strecke zwischen Beschilderung und Blitzer (meiner Meinung nach) viel zu kurz. Das sind ja nicht mal 50 Meter!?


Als ich mein Bild bekommen habe, habe ich das auch gedacht.
aber bei 20€...

@Funix ein Trugschluss ist es dann wenn das Schild schon von genügender Entfernung zu sehen ist. Wenn es durch Blätter etc. verdeckt wird könnte man es bestimmt auf einen Rechtstreit ankommen lassen.
Habe erst gecheckt was ich falsch gemacht habe als ich das 70 km/h aufgehoben schild gesehen habe.
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Funix
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Re: 13. Internationales Lada Niva Treffen 1.-3. Juli 2011

Beitrag von Funix »

Hallo Marec,

bei verdeckten schildern ist das was anderes. gabs auch ein urteil drüber.

habs gefunden http://www.jurablogs.com/de/olg-hamm-ve ... irksamkeit
Gruß
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hmichel777

Re: 13. Internationales Lada Niva Treffen 1.-3. Juli 2011

Beitrag von hmichel777 »

Funix hat geschrieben: das ist leider ein trugschluß. theoretisch können die auch gleich hinter dem schild messen. es gibt keine gesetzliche karenzstrecke von 100m oder so, jedoch räumen meistens die verkehrsüberwacher einen spielraum ein.

zumindest in Deutschland.
das ist auch nicht vollständig korrekt - In Hessen gibts eine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen und da sind die 100 m drin verankert. Das ist Ausfluss aus der Rechtsprechung. In Hessen bedeutet das konkret, dass man die 100 m nur in ganz triftigen Gründen (und die gibts praktisch gar nicht) unterschreiten darf (es wird zwar ab und an probiert, aber ich würd auch versuchen mich zu wehren, wenns an den Lappen ginge).
Notausgangparker
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Re: 13. Internationales Lada Niva Treffen 1.-3. Juli 2011

Beitrag von Notausgangparker »

Brunon hat geschrieben: Aber wenigstens hast das Foto als Erinnerung bekommen. Ich wurde mal in Nürnberg geblitzt, hab ein Haufen Taler ins Staatssäckl geben dürfen aber ein Bild gabs nicht. Auf meine Nachfrage hin, hieß es, dass sie die Fotos in Nürnberg generell nicht zuschicken (Ist wohl von Stadt zu Stadt bzw. Bundesland zu Bundesland unterschiedlich). Ich könne zur Wache kommen und das Bild einsehen. Na super.
Die wollen halt gleich ne "Gegenüberstellung" mit Dir machen... damit keiner sagen kann, Opa Hoppenstedt aus Timbuktu ist gefahren, und erst der Funkwagen bei Euch klingeln muss um das Bild neben das Original zu halten.

Toleranzgrenzen beim blitzen gibts nicht, richtig. Wer ein Schild sieht, muss vorher runterbremsen und mit der vorgegebenen Geschwindigkeit in den Bereich einfahren.

Das was in Hessen läuft, ist ein einlenken wegen erhöhter Prozessfreudigkeit der Verkehrsteilnehmer. So gibts ne verwaschene Vorschrift mehr ( so wie Radfahrer in der Einbahnstraße ), aber auch unanfechtbare Verfahren. So wie bei der roten Ampel, wenn man das anficht und die Beweislage dürftig ist, kriegt man immer noch das "Gelblicht" reingewürgt.
Seltsamer Weise ist Verkehrsrecht Bundesrecht, mich wundert dass Hessen so einen Alleingang starten kann. Ich halte so ein "verwaschen" klarer Regeln immer für gefährlich, weil die Deutlichkeit verloren geht. Man stelle sich das mal bei Fußgängerampeln vor: Dass man bei grün gehen darf und bei rot stehen muss, begreift jedes Vorschulkind. Hier in Berlin latschen immer mehr Egoistenarschlöcher bei rot über die Ampel, egal ob das Kinder sehen oder nicht... es kontrolliert ja keiner, und damit ist das Gesetz faktisch nicht präsent.

Zur Gültigkeit schlecht erkennbarer Zeichen: Wenn Fahrbahnmarkierungen wie Richtungspfeile, durchgezogene Linien etc. zu sehr ausgewaschen, zerbröselt oder vom Schwerverkehr fast unkenntlich gemacht wurden, können diese ihre Gültigkeit verlieren.
hmichel777

Re: 13. Internationales Lada Niva Treffen 1.-3. Juli 2011

Beitrag von hmichel777 »

Notausgangparker hat geschrieben: Seltsamer Weise ist Verkehrsrecht Bundesrecht, mich wundert dass Hessen so einen Alleingang starten kann.
nee, isses ja nicht. Früher galt das in vielen Bundesländern und ganz so wie Du schreibst ist es fast überall abgeschafft, weil es zu einer verwaschenen Regelung führt. Auch für Hessen ist für dieses Jahr eine neue Verwaltungsvorschrift angekündigt - ich kann mir nicht vorstellen, dass die 100m drin bleiben.
Notausgangparker
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Re: 13. Internationales Lada Niva Treffen 1.-3. Juli 2011

Beitrag von Notausgangparker »

hmichel777 hat geschrieben:
Notausgangparker hat geschrieben: Seltsamer Weise ist Verkehrsrecht Bundesrecht, mich wundert dass Hessen so einen Alleingang starten kann.
nee, isses ja nicht. Früher galt das in vielen Bundesländern und ganz so wie Du schreibst ist es fast überall abgeschafft, weil es zu einer verwaschenen Regelung führt. Auch für Hessen ist für dieses Jahr eine neue Verwaltungsvorschrift angekündigt - ich kann mir nicht vorstellen, dass die 100m drin bleiben.
Hast Recht, ich hab die Gesetzes- mit der Verwaltungs- und auch noch der moralischen Ebene vermengt. Denkfehler.

Verwaltungsvorschriften sind keine Gesetze, genau. Das kann auch schnell mal wieder abgeschafft werden.
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Fisch
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Re: 13. Internationales Lada Niva Treffen 1.-3. Juli 2011

Beitrag von Fisch »

Ui hier is ja was los! Da hab ich wohl was "losgetreten". :shock:

Aber schön dass Funix wieder zurück zum Thema kommt: ö.,
Funix hat geschrieben: karenzstrecke von 100m oder so
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich hab das Foto schon längst bezahlt (obwohl ich einen Anwalt zu Hause habe :wink: ). Ich war zu schnell. Punkt.

Treffen und Matschfahren mit marec hat trotzdem Spaß gemacht! :P

Abendgruß,
Uwe
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