Also wenn ich meine 40km ins Revier fahre "Führe" ich meine Waffe, Das heißt ich hab sie ohne Futteral mit offenem Verschluß offen über der Schulter hängen bis zum Auto!
Im Auto wird die Waffe zwischen Mittelkonsole und Beifahrersitz geklemmt! Wenn ich einen Abstecher zum Bäcker etc. mache ist ja auch noch der Mannscharfe Hund im Auto!
Ich hatte erst vor kurzem eine Kontrolle und die Schnittlauchfarbig gekleideten Herren leiteten ein Strafverfahren gegen mich ein!
Ich wurde 3 mal von denn Herren angerufen ob ich nicht doch noch eine Aussage auf der Wache machen möchte was ich jedesmal verneinte.
14 Tage später kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft. Verfahren wegen "Nichtigkeit" eingestellt!
So und etz mal ein paar Auszüge aus dem aktuellen Waffenrecht inkl. Ausführungsverordnung!
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... BMJKM5.htm
12.3.3.1 Jäger dürfen Jagdwaffen auf dem Weg z.B. von ihrer Wohnung in das Revier zum Zwecke der befugten Jagdausübung, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz nicht schussbereit führen. Dies bedeutet, dass die Waffe nicht geladen sein darf (siehe Nummer 12.3.3.2). Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also z.B. ohne Futteral, z.B. auf der Rückbank eines Personenkraftwagens (PKW) auf einem Motorrad oder einem Fahrrad befördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt, sofern diese Waffen zur Jagdausübung nach dem BJagdG nicht verboten sind.
Ein Jäger darf Jagdwaffen nur zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier und zum Jagdschutz oder zum Forstschutz uneingeschränkt führen. Die Waffe darf also auch geladen sein. Auf § 13 Absatz 6 und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-)Jagd wird hingewiesen.
Der Jäger darf die Jagdwaffen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, z.B. auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Jagdrevier zum Zwecke der befugten Jagdausübung führen, allerdings darf die Waffe nicht schussbereit sein. Sie darf lediglich zugriffsbereit sein.
Damit dürfte diese leidige Diskussion ein Ende haben! Leute mir geht dieses Ewige Gelapper in allen Foren um Waffenbesitz,Führen,Schießen auf die Eier!!!!
Lest ihr keine Gesetze? Für mich steht in einem Gesetz nie was man "nicht" tun darf! Sondern was ich tun darf!
Ich hoffe ich bin hier keinem auf denn Schlips getreten. Wenn doch bitte ich um gerechte Bestrafung
