Gewehrhalter

Umbauten die der Tüv erlaubt...

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thomas75
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AW: Gewehrhalter

Beitrag von thomas75 »

Mudman hat geschrieben:Hier noch mal direkt von Lada-D. Denke, die werden einfach nur durchbohrt.
Wenn dir was eingefallen ist, bin ich auch neugierig! _..,

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Danje dir auch. Habe heute mal auf der Arbeit bischen geguckt wie ich das mache das der nach vorne geklappt werden kann. Mein grosses Problem dabei ist das ich von der Mündung bis Himmel nur 4 cm Luft habe.

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thomas75
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AW: Gewehrhalter

Beitrag von thomas75 »

Hallo
Ich habe mir jetzt einen Gewehrhalter gebaut. üiiii
Der besteht aus 1/2 Zoll Rohr, Flachstahl 30x5 mm für die Klammer, Rundstahl D 8 mm für den Kolbenhalter und Flachstahl 30x10 mm für den Halter an der Sitzschiene.
Unten ist er an der Sitzschiene befestigt, ich habe ja eine Erhöhung der Sitzschiene aus 30x30 mm Rohr, da konnte ich ihn schön anschrauben.
Oben die Flügelmutter wird noch gegen eine Abschliessbare Knebelmutter getauscht, so das ich die Waffe abschliessen kann.
Da der Halter unten nur mit 2 Schrauben M8 fest ist kann ich ihn wenn es mal sein muß in einer Minute ausbauen und ich mußte keine Löcher in das Bodenblech bohren, was ich auch nicht gerne gemacht hätte.
Jetzt kommt noch ein Halter für die Mag Light dran und dann ist er so wie ich ihn brauche.
Gruß Thomas
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stekus
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Re: AW: Gewehrhalter

Beitrag von stekus »

thomas75 hat geschrieben:Oben die Flügelmutter wird noch gegen eine Abschliessbare Knebelmutter getauscht, so das ich die Waffe abschliessen kann.
Da der Halter unten nur mit 2 Schrauben M8 fest ist kann ich ihn wenn es mal sein muß in einer Minute ausbauen.
Dann klaut dir halt einer die Waffe mitsamt dem Halter?

Ansonsten, schön gelöst! üiiii
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Hilsen fra Norge!
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lohrjaeger
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Re: AW: Gewehrhalter

Beitrag von lohrjaeger »

stekus hat geschrieben:
thomas75 hat geschrieben:Oben die Flügelmutter wird noch gegen eine Abschliessbare Knebelmutter getauscht, so das ich die Waffe abschliessen kann.
Da der Halter unten nur mit 2 Schrauben M8 fest ist kann ich ihn wenn es mal sein muß in einer Minute ausbauen.
Dann klaut dir halt einer die Waffe mitsamt dem Halter?

Ansonsten, schön gelöst! üiiii
Kann man so nicht sagen……
für den Transport auf den Schießstand oder zum Büchsner sollte das dem Gesetz ausreichen.

Gruß
Hermann
Wo ich mit meinem NIVA nicht mehr hinkomme, habe ich eigendlich auch nix verloren!
http://www.youtube.com/watch?v=3UpF4_oVq7Y

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thomas75
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AW: Gewehrhalter

Beitrag von thomas75 »

Es geht hier nicht ums Gesetz. Denn da ich jagdlich unterwegs bin darf ich die Waffe hinter der Windschutzscheibe liegen haben, sprich sie darf zugriffsbereit sein.
Mir geht es einfach darum das man die Waffe nicht einfach packen und mitnehmen kann.
Wenn man das Auto mal kurz verlässt zb. bei einem Wildunfall.

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lohrjaeger
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Re: AW: Gewehrhalter

Beitrag von lohrjaeger »

thomas75 hat geschrieben:Es geht hier nicht ums Gesetz. Denn da ich jagdlich unterwegs bin darf ich die Waffe hinter der Windschutzscheibe liegen haben, sprich sie darf zugriffsbereit sein.
Mir geht es einfach darum das man die Waffe nicht einfach packen und mitnehmen kann.
Wenn man das Auto mal kurz verlässt zb. bei einem Wildunfall.

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Alles richtig,
aber trotzdem muss man halt auf dem Weg zum Schießstand und zum Büchsner "verschließen".
Und da halte ich's für gar nicht so schlecht.....zumal wenn ein Halter eh da ist.
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nuse
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Beitrag von nuse »

Moment, im Revier darfst du die Waffe griffbereit haben. Auf dem Weg zur Jagdausübung muss Waffe und Munition getrennt von einander und nicht unmittelbar zugänglich sein. Nicht das dir da ein übereifriger Ordnungshüter einen reinwürgt.
..... warum ich Niva fahre???? Die Sojus-Rakete ist z.B. die meistgeflogene orbitale Rakete der Welt ....
Ein grüner Grauer, Bj 2011,Bedong styled,Seilwinde,Marix Lion,Raptored RAL6006
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lohrjaeger
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Re:

Beitrag von lohrjaeger »

nuse hat geschrieben:Moment, im Revier darfst du die Waffe griffbereit haben. Auf dem Weg zur Jagdausübung muss Waffe und Munition getrennt von einander und nicht unmittelbar zugänglich sein. Nicht das dir da ein übereifriger Ordnungshüter einen reinwürgt.
Räumlich getrennt muß Waffe und Munition nicht sein.
Und auch das griffbereit ist kein Thema.
Nur geladen darf die Waffe nicht sein. Auch nicht unterladen.
Strittig war da mal, wie sich´s mit einem Schaftmagazin verhält.
Das wurde mittlerweile aber wohl in der Richtung geklärt, daß Munition im Schaftmagazin kein Problem darstellt.

Das was du da ansprichst ist der Transport, der nicht unmittelbar mit der Jagdausübung zu tun hat.

Daraus ergibt sich die völlig unsinnige Rechtslage, daß es absolut legal ist, wenn ich meinen entladenen Repetierer auf dem Weg zur 100km entfernten DJ auf dem Rücksitz deponiere, es jedoch ein Verstoß gegen das Waffenrecht darstellt, wenn ich genauso zum 1,5km entfernten Schießstand fahre.

Gruß
Hermann
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thomas75
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AW: Gewehrhalter

Beitrag von thomas75 »

Nicht " zugriffsbereit" und " nicht zugriffsbereit" durcheinander bringen.
Transportieren kann nur ein Gewerblicher zb. Post. Da du ja immer die tatsächliche Gewalt dadrüber hast.
Jagdlich unterwegs: Zugriffsbereit aber entladen.
Nicht jagdlich unterwegs: Nicht zugriffsbereit, darf nicht in weniger als 3 sek. oder mit weniger wie 3 Handgriffen in Anschlag gebracht werden und muss entladen sein. Also am besten dann abgeschlossens Futteral. Waffenhalter im Auto könnte mit den 3 Handgriffen eng werden. Km begrenzung gibt es nicht mehr und kleine Stops auf der Fahrt sind erlaubt.
Du kannst also mit der Pistole am Gürtel mal eben schnell auf der Bank Geld holen.:lol::lol::lol:

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lohrjaeger
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Re: AW: Gewehrhalter

Beitrag von lohrjaeger »

thomas75 hat geschrieben:Nicht " zugriffsbereit" und " nicht zugriffsbereit" durcheinander bringen.
Transportieren kann nur ein Gewerblicher zb. Post. Da du ja immer die tatsächliche Gewalt dadrüber hast.
Jagdlich unterwegs: Zugriffsbereit aber entladen.
Nicht jagdlich unterwegs: Nicht zugriffsbereit, darf nicht in weniger als 3 sek. oder mit weniger wie 3 Handgriffen in Anschlag gebracht werden und muss entladen sein. Also am besten dann abgeschlossens Futteral. Waffenhalter im Auto könnte mit den 3 Handgriffen eng werden. Km begrenzung gibt es nicht mehr und kleine Stops auf der Fahrt sind erlaubt.
Du kannst also mit der Pistole am Gürtel mal eben schnell auf der Bank Geld holen.:lol::lol::lol:

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Wenn der Starter dieses Fadens ja wie beabsichtigt das Teil abschließbar macht, dann liegt er auf jeden Fall auch hier auf der sicheren Seite.

Gruß
Hermann
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thomas75
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AW: Gewehrhalter

Beitrag von thomas75 »

Den habe ich abschliessbar gemacht. Habe da eine abschliessbare Knebelmutter vom Fahradträger dran.

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nuse
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Beitrag von nuse »

Hallo Hermann, ne ich verwechsle das nicht. Schießstand=verschlossen.
Auf dem Weg zum Revier/Gesellschaftsjagd am besten Muni in der Tasche, Gewehr im Kofferraum.
Im Revier unterladen aufm Schoß erlaubt.

Und selbst dann gibt's immer noch die Fälle ,wo es durch die mangelnde Rechtskenntnis eines übereifrigem Beamten zu einem Gerichtsverfahren kommen kann und immer noch kommt. Wir selbst sind dem nur knapp entgangen. Wir hatten die Waffen auf dem Weg zur Jagdausübung im Nivakofferaum ohne Rückbank, und wurden kontrolliert. Den Ärger braucht man nicht. Deswegen ,wenn ich auf eine Jagd fahre ,wird die Waffe trotzdem abgeschlossen. Fahre ich ins Revier vor der Haustür hängt sie unverschlossen ungeladen, mit Muni in der Tasche hinter mir am Hundegitter. Nicht unmittelbar zugänglich ergibt sich ja auch aus dem Umstand einen Drilling im Lada zu laden ^^
Ich wollte eigentlich nur drauf hinweisen, dass man besser agieren sollte ,wie man eigentlich müsste um sich Ärger zu sparen.

Gruß Tim
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lohrjaeger
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Re:

Beitrag von lohrjaeger »

nuse hat geschrieben:Hallo Hermann, ne ich verwechsle das nicht. Schießstand=verschlossen.
Auf dem Weg zum Revier/Gesellschaftsjagd am besten Muni in der Tasche, Gewehr im Kofferraum.
Im Revier unterladen aufm Schoß erlaubt.

Und selbst dann gibt's immer noch die Fälle ,wo es durch die mangelnde Rechtskenntnis eines übereifrigem Beamten zu einem Gerichtsverfahren kommen kann und immer noch kommt. Wir selbst sind dem nur knapp entgangen. Wir hatten die Waffen auf dem Weg zur Jagdausübung im Nivakofferaum ohne Rückbank, und wurden kontrolliert. Den Ärger braucht man nicht. Deswegen ,wenn ich auf eine Jagd fahre ,wird die Waffe trotzdem abgeschlossen. Fahre ich ins Revier vor der Haustür hängt sie unverschlossen ungeladen, mit Muni in der Tasche hinter mir am Hundegitter. Nicht unmittelbar zugänglich ergibt sich ja auch aus dem Umstand einen Drilling im Lada zu laden ^^
Ich wollte eigentlich nur drauf hinweisen, dass man besser agieren sollte ,wie man eigentlich müsste um sich Ärger zu sparen.

Gruß Tim
Naja,
wenn du meinst......
Ich sehe das etwas anders, da ich von "vorrauseilendem Gehorsam" so gar nichts halte. pl,,
Ansonsten sind wir uns von der Sache her ja fast einig.
......nur den rechtlichen Unterschied zwischen der von dir geschilderten Fahrt (mit Kontrolle) und der Fahrt ins Revier vor der Haustür sehe ich jetzt nicht.

Aber damit soll´s jetzt von meiner Seite her auch wirklich genug sein. Muß jeder selber wissen wie er das handhabt.

wmh
Hermann
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Multi BJ2009 von Dimitri
Schwarzpulver
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Re: Gewehrhalter

Beitrag von Schwarzpulver »

Also wenn ich meine 40km ins Revier fahre "Führe" ich meine Waffe, Das heißt ich hab sie ohne Futteral mit offenem Verschluß offen über der Schulter hängen bis zum Auto!
Im Auto wird die Waffe zwischen Mittelkonsole und Beifahrersitz geklemmt! Wenn ich einen Abstecher zum Bäcker etc. mache ist ja auch noch der Mannscharfe Hund im Auto!
Ich hatte erst vor kurzem eine Kontrolle und die Schnittlauchfarbig gekleideten Herren leiteten ein Strafverfahren gegen mich ein!
Ich wurde 3 mal von denn Herren angerufen ob ich nicht doch noch eine Aussage auf der Wache machen möchte was ich jedesmal verneinte.
14 Tage später kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft. Verfahren wegen "Nichtigkeit" eingestellt!
So und etz mal ein paar Auszüge aus dem aktuellen Waffenrecht inkl. Ausführungsverordnung!

http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... BMJKM5.htm

12.3.3.1 Jäger dürfen Jagdwaffen auf dem Weg z.B. von ihrer Wohnung in das Revier zum Zwecke der befugten Jagdausübung, zur Ausbildung von Jagdhunden, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz nicht schussbereit führen. Dies bedeutet, dass die Waffe nicht geladen sein darf (siehe Nummer 12.3.3.2). Die Waffe kann jedoch zugriffsbereit sein, also z.B. ohne Futteral, z.B. auf der Rückbank eines Personenkraftwagens (PKW) auf einem Motorrad oder einem Fahrrad befördert werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Kurz- oder Langwaffen handelt, sofern diese Waffen zur Jagdausübung nach dem BJagdG nicht verboten sind.

Ein Jäger darf Jagdwaffen nur zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier und zum Jagdschutz oder zum Forstschutz uneingeschränkt führen. Die Waffe darf also auch geladen sein. Auf § 13 Absatz 6 und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV-)Jagd wird hingewiesen.

Der Jäger darf die Jagdwaffen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, z.B. auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Jagdrevier zum Zwecke der befugten Jagdausübung führen, allerdings darf die Waffe nicht schussbereit sein. Sie darf lediglich zugriffsbereit sein.

Damit dürfte diese leidige Diskussion ein Ende haben! Leute mir geht dieses Ewige Gelapper in allen Foren um Waffenbesitz,Führen,Schießen auf die Eier!!!!
Lest ihr keine Gesetze? Für mich steht in einem Gesetz nie was man "nicht" tun darf! Sondern was ich tun darf! üiiii

Ich hoffe ich bin hier keinem auf denn Schlips getreten. Wenn doch bitte ich um gerechte Bestrafung 8)
Niva 1600 1989-1994, Niva 4x4 2010-2017, Niva Bronto 2017-
Mit Hammer und Draht bis Leningrad :thump_up:
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