LOF Zulassung

Umbauten die der Tüv erlaubt...

Moderator: christian@nivatechnik.de

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Robin90
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LOF Zulassung

Beitrag von Robin90 »

Hallo Leute,
hat jemand schon mal versucht den Niva als Landwirtschaftliche Zugmaschine zuzulassen!?
Die vorrassetzung ahk und nur noch 2 Sitzplätze sind bei mir gegeben.

LG Robin
BMW R 1150GS Bj.00, VWT5 5Zyl, GLK350, Ifa w50 und irgendwann wieder Niva
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Schraubfix
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von Schraubfix »

Moin...

...in diesem Forum ist mir ein so zugelassener Niva nicht bekannt.
Wo liegt der Vorteil? Beim Niva mit seinem kleinen Benzinmotor ist das Sparpotential sicher nicht groß.
Bei einem Diesel-Geländewagen, gerade wenn älter und bissel Hubraum, sehe ich da richtig Vorteil.

Vielleicht kann uns der Benerall etwas mehr erzählen?? :wink:

Grüße....Micha
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"Einmal Werkzeugmacher-immer Werkzeugmacher!" (Norbert Blüm) ******** Lada Niva 1700 SPi '96 ******** Lada 2102 '78 (Dornröschen) ******** usw.
Robin90
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von Robin90 »

Also es gibt da mehrere Vorteile!
Zum einen weniger Steuer und Versicherung
Und der größte Vorteil ist das ich mir Bullenfänger und Seilwindenträger selber bauen kann und für die Anbringung am Auto weder TÜV noch abe benötige.
Und das wäre dann auch absolut rechtskonform!
LG der Robin wars
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lohrjaeger
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von lohrjaeger »

Robin90 hat geschrieben:Also es gibt da mehrere Vorteile!
Zum einen weniger Steuer und Versicherung
Und der größte Vorteil ist das ich mir Bullenfänger und Seilwindenträger selber bauen kann und für die Anbringung am Auto weder TÜV noch abe benötige.
Und das wäre dann auch absolut rechtskonform!
LG der Robin wars
Hallo,
wo steht das……LOF und dann kann ich baten wie ich will?! Fällt mir schwer zu glauben.
Ich habe jetzt das www rauf und runter gesucht und irgendwie nix belastbares gefunden.
90% aller Infos bezogen sich auf Quas. Bei denen scheint das echt mal ein Thema gewesen zu sein.
Allerdings hab ich´s so verstanden, dass sich da einiges getan hat.
Anscheinend brauch man jetzt Frontheber, Zapfwelle oder ähnliches um anerkannt zu werden.
Aber wie gesagt: Ich hab nix belastbares gefunden….


Gruß
Hermann
Wo ich mit meinem NIVA nicht mehr hinkomme, habe ich eigendlich auch nix verloren!
http://www.youtube.com/watch?v=3UpF4_oVq7Y

Multi BJ2009 von Dimitri
Robin90
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von Robin90 »

Ich werde mal versuchen morgen ein paar infos über die dekra zu bekommen!
Ich meld mich morgen nochmal!!!
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Fanto
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von Fanto »

Is nich ganz das richtige aber es ist doch Verwandt.
Ich habe einen alten Traktor Baujahr 57 der ist mit einem "schwarzen" Kennzeichen Zugelassen.
So wie 98% aller Autos hierzulande.
Um den Traktor als LOF Fahrzeug zuzulassen benötige ich mindestens folgende Dinge:
- Eine eigene Landwirtschaft
- Einen Überrollbügel
- die anderen Bedingungen hab ich nich parat.
Nachteil:
Ich darf z.B. nicht Spazieren fahren.
Der Traktor darf nur noch zum Zwecke der Landwirtschaft bewegt werden!!!
Mal eben die Kids in den Kindergarten bringen is dann auch nich.
Alles andere ist Steuerhinterziehung.
Wenn Du alo Deinen Niva wirklich nur noch für diese Landwirtschaft bewegen möchtest, dann ist es
der richtige Weg.
Wenns aber nur wegen der Steuerersparnis sein soll, kanns ganz schön teuer werden.
Versicherungstechnisch ebenfalls.

Gruß
Subaru Forester SF Turbo Baujahr 98 ; Deutz F2L612/5NK Baujahr 57;Ichnehmmichauchnichtimmersoernst
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Schraubfix
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von Schraubfix »

Fanto hat geschrieben:....Um den Traktor als LOF Fahrzeug zuzulassen benötige ich mindestens folgende Dinge:
- Eine eigene Landwirtschaft
- Einen Überrollbügel
- die anderen Bedingungen hab ich nich parat.
Nachteil:
Ich darf z.B. nicht Spazieren fahren.
Der Traktor darf nur noch zum Zwecke der Landwirtschaft bewegt werden!!!....
Achtung, LoF-Zulassung (Sache der Zulassungsstelle) heißt ja nicht automatisch dass man das grüne steuerbefreite (Sache des Finanzamt/Zoll) Kennzeichen bekommt! Diesen Fall hast du hier angeführt. Also bestes Beispiel der Landwirt, der sein Einkommen mit seinem Hof erwirtschaftet fährt seinen Traktor auf grün.

Eine LoF- (oder auch Zugmaschinen-) Zulassung ist ja erstmal der technische-/verwaltungsrechtliche Aspekt. Das ist schon möglich, viele Quads fahren wohl so. Steuer und Versicherung müßte man erstmal vergleichen!! (aber der Niva fährt ja nun eh schon günstig). HU ist auch weiterhin notwendig. AU entfällt wohl...

Hab gestern mal gegoogelt, aber es dreht sich meist um Quads, sonstige Informationen sind spärlich. Mal warten, bis der Benerall mitliest....ich glaube er weiß mehr.

Grüße...Micha
Grüße....Micha

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Finn
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Registriert: 26. Juni 2013, 15:02

Re: LOF Zulassung

Beitrag von Finn »

Ein paar Straßen weiter von mir aus steht manchmal ein Niva mit grünen Kennzeichen rum. Hat ne Werbung von irgendeiner Forstfirma drauf.
Also es geht auf jeden Fall... Nur seit wann er die schon hat weiß ich natürlich nicht. Könnte also auch sein, dass diese Kennzeichen noch aus einer Zeit stammen, als das nicht das Problem war.
Lada Niva M; Bj. 2012; 67.000 km; in Erstbesitz seit km 17
Mccormick
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von Mccormick »

Hallo Robin90 ,

was Fanto schreibt ist zutreffend !

Desweiteren ist Tüv und ASU weiterhin zu machen ((..

Anbauten sind genau wie bei Zivilnutzung vom Tüv abzunehmen ii..

Beispiel : An der Ackerschiene bring ich den Kugelkopf für PKW-Anhänger an, diese Zugvorrichtung ist, um auf öffentlichen Strassen zu fahren, vom TÜV zu begutachten und mit einer Prüfziffer zu versehen. Alles andere bringt die Betriebserlaubniss zum erlöschen !

Also wenn Du den Niva auch privat nutzen willst, tu Dir diese Einschränkungen nicht an
Grüße Rainer

Niva M 21214 ABS EZ 3.13
LADA NOVA gefahren mit ZF Selbstsperrdifferenzial von 1988 bis 1997
SUZUKI GSX 750 AE Bj.98 SUZUKI New Grand Vitara 1.9DDIS EZ 1.2010
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thomas75
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AW: LOF Zulassung

Beitrag von thomas75 »

Finn hat geschrieben:Ein paar Straßen weiter von mir aus steht manchmal ein Niva mit grünen Kennzeichen rum. Hat ne Werbung von irgendeiner Forstfirma drauf.
Also es geht auf jeden Fall... Nur seit wann er die schon hat weiß ich natürlich nicht. Könnte also auch sein, dass diese Kennzeichen noch aus einer Zeit stammen, als das nicht das Problem war.
Werf nicht grünes Kennzeichen mit LoF durcheinander.
Grüne Kennzeichen haben zb. Fahrzeuge die Zweckgebunden sind zb. Lkw mit Hebebühnen Aufbau. Die nur dem Zweck dienen die Hebebühne zu tragen, genau so wie alle Anhänger die nur zum Transport von Sportgeräten benutzt werden dürfen.

Das grüne Kennzeichen ist nicht ohne und wird von der Poizei gerne überprüft. Kenne einen Landwirt dessen Sohn mit dem Traktor ein Maiwagen gezogen hat. Der hat richtig Strafe bezahlt wegen Steuerhinterziehung.

Gesendet von meinem GT-S5839i mit Tapatalk 2
Niva M Baujahr 2014
Anderle
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von Anderle »

Ich möchte ja kein Spielverderber sein........aber die Sache mit der lof-Zulassung ist ne "olle Kamelle".

Zum Thema "Kuhfänger", "Rammschutzbügel"....usw...:

§22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
.....
4. Frontschutzsysteme (§ 30c Abs. 4);
......



§30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme
...
(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
.....



....egal wie sehr ich mich bemühe...ich finde die Ausnahme für lof nicht, sorry.

Vergesst den guten alten Kuhfänger, der ist Geschichte! Die Mehrheit der Lobbyisten hat sich dagegen entschieden.

LG

Andy
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easyrider110
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von easyrider110 »

Ich hab noch einen "echten" Kuhfänger eingetragen ---

Andy, wie sieht es eigentlich mit Stoßstangen aus? Ist ja fast das gleiche Thema. Darf man die verändern oder andere anbauen?
LG Ole
There's a point at 7,000 RPMs where everything fades. The machine becomes weightless. It disappears. All that's left, a body moving through space, and time.

MPI ;80Mm Laufleistung
Anderle
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von Anderle »

easyrider110 hat geschrieben:Ich hab noch einen "echten" Kuhfänger eingetragen ---
Hier entscheidet das Jahr der Erstzulassung......nennt sich Besitzstand. Freu Dich einfach darüber :-)

...wie sieht es eigentlich mit Stoßstangen aus? Ist ja fast das gleiche Thema. Darf man die verändern oder andere anbauen?
Stoßstange ist ja kein Frontschutzsystem. Da bewegst Du Dich noch im nationalen Ermessensspielraum. Noch wurde die Fußgängerschutz-Rili nicht in das nationale Recht übernommen (wird aber wohl so geschehen).
Grundsätzlich darfst Du da alles tun, was den §§30ff StVZO entspricht (evtl. gebunden an eine Einzelbegutachtung).
Man muss aber erwähnen, dass hier die Auffassungen auseinander gehen.....hier gibt's regionale Unterschiede in der Auslegung (Verkehrsrecht= Ländersache; klingt komisch, ist aber so)

LG

Andy
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DeutzDavid
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Re: LOF Zulassung

Beitrag von DeutzDavid »

Hi,
hab ich als Land- und Forstwirt probiert - geht nicht. Traktor, Anhänger, Mähdrescher usw. geht alles ohne Probleme, bei Autos streuben sich die Zulassungsstellen.

Naja, bezahl ich halt meine 280€ und hab meine Ruhe. Mit grünem Kennzeichen hat man nur eingeschränktes Fahrtrecht, d.h. keine Einkaufsfahrten, Urlaubsfahrten usw. Nur im Sinne der Landwirtschaft.

Außerdem hat man dann die Berufsgenossenschaft am Back, die kontrollieren landwirtschaftliche Fahrzeuge. So kontrollieren sie nur meine Maschinen und lassen den Niva in Ruhe.

Hessen-Forst hat die Nivas bei uns auf grün laufen, sind aber auch ein Staatsbetrieb.

Gruß David
Lada Niva Bj. 2009 (verkauft am 19.10.2019)

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