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Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 30. Juli 2012, 11:22
von farcyde
Sehr geehrte Foristen,

möglicherweise eine dämliche Frage: Darf man in D mit einem gefüllten 5-l-Spritkanister im Auto rumfahren? Oder ist das aus wasweisich Sicherheits-/StVO-/Unfallverhütungsgründen verboten und man ist bei 'ner Kontrolle wiedermal dran?

Hintergrund ist, dass ich mal die tatsächliche Reichweite meines Juri im Live-Fahrversuch ermitteln will, da man sich ja auf die Tankanzeige nicht wirklich verlassen kann. Und da mag ich als Fallback gerne nochmal 5 Liter Sprit in der Hinterhand haben...

Vielen Dank vorab und einen guten Start in die Woche,

- Alex

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 30. Juli 2012, 11:26
von Tim64
Sehr geehrter Forist,

ja, das darf man. In Deutschland darf man bis zu 20 Liter in einem dafür vorgesehenen Kanister mitführen (keine andere zweckentfremdeten Behälter).
Alles über 20l wird als Gefahrguttransport gesehen und bei einer Kontrolle bestraft.

Viele Grüße,

Tim

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 30. Juli 2012, 11:44
von wLADAmir
farcyde hat geschrieben: Hintergrund ist, dass ich mal die tatsächliche Reichweite meines Juri im Live-Fahrversuch ermitteln will, da man sich ja auf die Tankanzeige nicht wirklich verlassen kann. Und da mag ich als Fallback gerne nochmal 5 Liter Sprit in der Hinterhand haben...

Vielen Dank vorab und einen guten Start in die Woche,

- Alex
Habe ich genau so durchgeführt, mitten in Stuttgart, und würde es SO nicht mehr nachen. Ich hatte Dusel, daß ich ohne Malheur rechts ran an eine freie Stelle kam. Beim nächsten Mal würd ich mir eine schöne Landstrasse suchen, bei der ich jederzeit nach rechts ins Grüne fahren kann. Und der Kanister wiegt so um die 6kg und reist bei mir festgezurrt mit, weil der im Fall des Falles zum Geschoß wird.

Gruß,

Tobias

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 30. Juli 2012, 12:03
von farcyde
Super, vielen Dank! Das mit unter 20 Liter wusste ich nicht und bin daher jetzt beruhigt. Ich werd's tatsächlich so probieren. Der Kanister (strunznormaler Benzinkanister von der Tanke mit 5 Liter Inhalt) ist mit zwei Gurten (wirklich) sicher verzurrt, wackelt und ruckelt nicht und "steht im Schatten". Soll ja nur bis zur nächsten Tanke reichen. Auch ich werde lieber Landstrasse fahren, als mitten im Stau plötzlich liegenzubleiben...

Schöne Grüße und Danke,

- Alex

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 30. Juli 2012, 12:12
von wLADAmir
farcyde hat geschrieben: Auch ich werde lieber Landstrasse fahren, als mitten im Stau plötzlich liegenzubleiben...

Schöne Grüße und Danke,

- Alex
Viel Spaß dabei, ich wette der Karren fängt später an zu sprotzen als Du denkst - bin gespannt auf den Bericht. Im übrigen fahre ich die 5ltr immer spazieren, weil es mit dem Minitank des Niva doch vorkommen kann, daß es nicht mehr reicht. Den Sprit aus dem Kanister vertanke ich so alle 3 Monate, bevor er schlecht wird.

Gruß,

Tobias

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 31. Juli 2012, 22:09
von Schievel
Danke, gut zu wissen, denn ich dachte das waere komplett verboten.

Dann werd ich mir auch mal einen Kanister im Kofferraum festzurren. Ich selbst hab ja keine Probleme mit dem Tanken, alle 300km vollmachen, Tageskilometerzaehler auf null und gut ists. Nur leider fahren Leute mit meinem Niva, die gerne mal fuer 20 Euro tanken und den Kilometerzaehler auf 0 stellen, was mir schon einmal zum Verhaengnis geworden ist.

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 2. August 2012, 15:42
von temudjin
Es gibt 3 Dinge im Leben eines Mannes, die er nicht verborgt: Seine Frau, sein Bier und seinen Niva! ih,,

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 10. August 2012, 10:06
von farcyde
So: Vollzug. Der Kleine hat es gute 340 km weit geschafft mit einer Tankfüllung! Wobei der Wert wahrscheinlich leider nicht repräsentativ ist: Wie's der Teufel will kam leider mächtig Stadtverkehr dazwischen und ein wenig Transportsport auf'm Dachträger war auch dabei. Trotzdem finde ich den Wert eigentlich sehr passabel.

Hab dann heute einfach auf blöd getankt weil er heute noch auf die Autobahn muss und es sind fast gestrichen 38 Liter reingegangen, er war also schon gut leer, aber ein kleines bischen wär noch gegangen. Ich werd's also einfach auch so machen wie Vorposter Schievel - alle 300 bis 320 km einfach tanken fahren und gut is. Und der Kanister bleibt einfach drin.

Schöne Grüße an alle,

- Alex

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 10. August 2012, 12:30
von wLADAmir
Genau so machst Du das!

Gruß,

Tobias

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 1. November 2012, 10:49
von lolamausi
... hatte gerade zwei Fragen wegen "Verflüchtigung" des Sprits und Art des Reservekanister - habe sie wieder gelöscht und eine gute Zusammenstellung gefunden (im EU-Ausland sind z.B. oft nur 10 Liter erlaubt, LKW 60 Liter):

http://www.meine-auto.info/auto-tipps/7 ... ister.html

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 1. November 2012, 11:29
von gewaltschrauber
Das mit unter 20 Liter wusste ich nicht und bin daher jetzt beruhigt.
Du darft auch 20 Liter aus EU einführen z.B. aus PL oder L. Aus der CH nur 10 Liter da CH nicht in der EU.

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 12. November 2012, 22:37
von Heisseluft
Obwohl ein wenig OT ...

Eine Frage in den Raum:

Unterliegt ein Bürger (privat) der Gefahrgutverordnung gem. GüKG ???


Ist das gleiche mit der "Transportsicherung" ....als Privatmann.... muss der Gurt ein Prüfschnipsel haben?


_:: _:: _::


JA, ich bin gemein...

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 13. November 2012, 06:39
von wLADAmir
Lies doch mal die GüKG :twisted: da sollte das drinstehen...

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 13. November 2012, 22:44
von Heisseluft
Na, ok...

Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)

Gem §9 Abs. 5 gilt dieses Gesetz nur für unternehmerische Tätigkeit - nicht für "privat handelnde Personen", wobei sicherlich die Größe der Menge nicht unbegrenzt sein kann, wenn es nicht einen gewerblichen Charakter entwickeln soll.


Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Nach § 1 Abs. 1 ist das Gesetz ausschließlich für den (gewerblichen) Güterkraftverkehr bestimmt,

und gem § 2 gibt es auch noch interessante Ausnahmen... .,.m.

Also weder hier noch dort gilt für uns Lausbuben was...


Neuer Versuch... Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

§ 1 Abs. 4 diese Verordnung gilt nicht für "private Haushalte" ... ih,,


Neuer Versuch...

Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
(in der ab dem 1. Januar 2011 geltenden Fassung)


1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter
einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für
Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen
Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare
flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen
befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit
nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks
gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;


Also zwar nicht unbegrenzt, aber wir dürfen mit mehr als 20 l Sprit spazierenfahren... üiiii

...und nicht mal der Kanister muss "getüvt" sein... pl..

Die 20 l Geschichte basiert ja nur auf der (steuerfreien) Einfuhr über die Landesgrenzen...

:mrgreen:


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht. :wink:

Re: Gefüllter Spritkanister

Verfasst: 13. November 2012, 22:49
von wLADAmir
In der Juristerei nennt man das "Erkenntnisgewinn"