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FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 21. Januar 2011, 10:49
von tick
hat von euch schon einer versucht den hier eintragen zu lassen http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... K:MEWAX:IT
nach meinem wissen wird schwer da er komplett aus stahl ist und nicht gelager
was ist eure erfahrung?

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 21. Januar 2011, 12:18
von Brunon
Meine mal gelesen zu haben, dass man das geile Teil wenn überhaupt, als Seilwindenträger mit Einzelabnahme eingetragen bekommt.
Aber letzten Endes gibt´s eh nur ein Möglichkeit. Ab zum TÜV mit dem Bild und mal nachfragen was die so sagen. Selbst wenn hier jemand das Ding eingetragen bekommen hat heißt das ja leider noch lange nicht, dass Dein Prüfer seinen Segen dazu gibt.

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 21. Januar 2011, 18:12
von Andre
Wo werden diese zwei Stangen denn befestigt mit der Kreisrunden Öffnung??

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 21. Januar 2011, 22:51
von AbiesAlba
Andre hat geschrieben:Wo werden diese zwei Stangen denn befestigt mit der Kreisrunden Öffnung??
..Ich tipp mal auf Vorderachse...antriebswellen raus, Stoßstange ran, antriebswellen ran.
Geht eh ziemlich schnell omm

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 22. Januar 2011, 08:53
von Calle
wenn es einer schafft das ding einzutragen, dann bitte unbedingt melden.
das wär doch auch was um neben der winde noch ein paar rutenhalter unzuschrauben .,.
dann brauch ich nur noch ans ufer zu fahren und kann sofort losangeln! üiiii

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 22. Januar 2011, 10:53
von lohrjaeger
Das ist genau der, den mir der Powder von Romi besorgen soll. Allerdings ohne den Rohraufbau.
Dann dürfte es eigendlich kaum Probleme geben.

Gruß
Hermann

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 22. Januar 2011, 13:16
von Benerall
Wenn einer von Euch den bei TüV eingetragen bekommt. Bitte melden. Das Ding lacht mich auch an.

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 24. Januar 2011, 15:26
von macman70
so wie das Ding aussieht wird es an Stelle der vorderen Stoßstange angebaut... würd mich auch reizen, aber auf blauen Dunst bestellen... ich frag mal meinen TÜV-Heini pl..

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 24. Januar 2011, 17:21
von Schwarzpulver
Warum denn Niva nicht als LoF zulassen? Dann kannste drann bauen waste willst ih,,

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 24. Januar 2011, 17:53
von Calle
als was? LoF? Lada ohne Fransen? (,..

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 24. Januar 2011, 17:58
von Leitwolf
Dann darfste aber auch nur zu LoF Zwecken den Niva fahren.
Wegen vermehrten Mißbrauchs verstehen die Behörden da leider gar keinen Spaß mehr.

Gruß
Leitwolf

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 24. Januar 2011, 18:06
von Gobi Todic
Ich rat jetzt mal.
Landwirtschaft oder Forst

Gruß
Andreas

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 24. Januar 2011, 18:08
von hwacw2
Calle hat geschrieben:als was? LoF? Lada ohne Fransen? (,..
Land-und Forstwirtschaftliches Fahrzeug....vielleicht, nur mal so als Vorschlag...Fransen, oh Gott, in der Moppedecke meine absoluten "Freunde" ö.,

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 24. Januar 2011, 18:38
von Calle
Ah, jetzt ja, eine insel! .,.
man kann ja nicht alles wissen ii..
und warum kann man da alles drann bauen? und muß man da nicht einen forst- oder landbetrieb vorweisen können?
oder kann ich mit meinen 150 m2 garten einen landbetrieb haben mit forstfahrzeug zum heckeschneiden???
au ja, das ist doch bestimmt dann auch ein erzeugerbetrieb mit steuerverbilligtem treibstoff uuuu
ne echt jetzt geht das?

Re: FRONTSCHUTZBÜGEL

Verfasst: 24. Januar 2011, 19:54
von sputnik
Calle hat geschrieben:Ah, jetzt ja, eine insel! .,.
man kann ja nicht alles wissen ii..
und warum kann man da alles drann bauen? und muß man da nicht einen forst- oder landbetrieb vorweisen können?
oder kann ich mit meinen 150 m2 garten einen landbetrieb haben mit forstfahrzeug zum heckeschneiden???
au ja, das ist doch bestimmt dann auch ein erzeugerbetrieb mit steuerverbilligtem treibstoff uuuu
ne echt jetzt geht das?
Die Untergrenze liegt glaube ich bei knapp 2000 m2. Ich teile mir eine Obstwiese mit einem
Bekannten und er hat seine Traktoren darauf angemeldet. Hat dann so ein grünes
Kennzeichen. Dann mußt du aber auch in die Berufsgenossenschaft einzahlen und darfst
deinen Niva tatsächlich nur zu Fahrten die mit deinen Grundstücken zusammenhängen
fahren.
Wenn bei einem Schleppertreffen mal jemand hergeht und die grünen Kfz-Kennzeichen
notiert, wird es ganz schön teuer. Ist dann nämlich auch Steuerbetrug für die
Erbsenzähler.

Gruß, Stefan