Liebes Forum.
Ich weiß das es zu diesem Thema viele verschiedene Meinungen gibt. Aber vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen damit gemacht.
Da der Niva kauf nun immer näher rückt, habe ich mich mit dem Gedanken beschäftigt eine Gebrauchtwagen Garantie abzuschließen.
Ich habe mal hier geguckt:
http://www.devk.de/produkte/kfz/ergaenz ... /index.jsp
Wie alles bei Versicherungen klingt das ja verlockend.
Mein Gedanke war nur das ich ja nicht weiß was der Vorgänger mit dem Kfz so angestellt hat. Und ich nicht gleich im ersten Jahr reparaturen am Getriebe etc. voll bezahlen möchte.
Ich bin ja auch nicht der begnadete Schrauber, wachse da ja vielleicht erst langsam hinein.
Lieben Gruß
Chris (der sich vielleicht viel zu viele Gedanken macht)
Gebrauchtwagen Garantie
Moderator: christian@nivatechnik.de
Gebrauchtwagen Garantie
PiRi: Lada Niva, Baujahr 28.05.2010
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Re: Gebrauchtwagen Garantie
Wenn Du einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufst, sollte doch der Händler ein hohes Interesse daran haben, etwaige finanzielle Folgen abfedern zu können.
Also brauchst Du Dich da wohl nicht extra drum kümmern
Der Händler wird (wenn er schlau ist) eine Garantieversicherung in seiner Kalkulation mit drin haben.
Also brauchst Du Dich da wohl nicht extra drum kümmern
Der Händler wird (wenn er schlau ist) eine Garantieversicherung in seiner Kalkulation mit drin haben.
Gruß christian@nivatechnik.de
21011 Bj.77+78/21044 Bj.96/2108 Bj.97/2109 Bj.96/2121 Bj.91+11/Ford SN95 Bj.96/U3Bj.04/Thunderbird Bj.65/Oldsmobile Delta88 Bj.69
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Re: Gebrauchtwagen Garantie
Nach meinem Kenntnisstand muß der Händler sogar Garantie geben, wenn Du direkt bei ihm kaufst. Anders ist es, wenn der Händler nur als Vermittler auftritt und Du formal vom Vorbesitzer kaufst. Das machen viele Händler, um die Garantieverpflichtung zu umgehen.
viel Glück KH
viel Glück KH
Citroen C5 Bj 2016, Citroen C3 Bj 2026, BMW 2600L Bj 1963, Lada Taiga Bj 2014, Glas 1300 GT mit 1700 er Maschine Bj. 1964
Re: Gebrauchtwagen Garantie
Ist halt 'ne Versicherung.
Ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht nach Kleingedrucktem zu suchen. Gibt aber bestimmt die ein oder andere "Falle". Verschenken wird keine Versicherung etwas.
Ich gehe mal davon aus, dass du sowieso nicht die erstbeste Bude vom Fähnchenhändler einkaufen würdest, sondern auf Bauchgefühl und ggf. auch beratende Forenskollegen hörst.
Wenn man einen "Schadensfall" hat ist der Jahresbeitrag scheinbar schnell wieder eingespielt. Nach Murphys Gesetz geht aber genau dann sowieso nix kaputt. Und dann wär mir der Jahresbeitrag entsprechend zu hoch.
Mal als Beispiel auf ein Fahrzeug mit 70.000km und Getriebedefekt (Einbau machst du in der heimischen Halle aus Spaß am Schrauben mit nem Kumpel selbst) orakelt...
Ein regeneriertes Getriebe von Olaf liegt bei sagen wir mal 500,-€
Die Versicherung erstattet dir 80% --> 400€. Davon werden 150€ Selbstbehalt abgezogen. Bleiben dir 250€. Die hast du zuvor für die Jahresprämie an die Versicherung ausgegeben. Es bleiben dir 0,-€.
Das Getriebe kostet dich demnach immer noch 500,-€
"Gewinn" machst du nur, wenn du das Getriebe von einer Werkstatt einbauen lässt.
Überzeugen tut's mich nicht.
Ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht nach Kleingedrucktem zu suchen. Gibt aber bestimmt die ein oder andere "Falle". Verschenken wird keine Versicherung etwas.
Ich gehe mal davon aus, dass du sowieso nicht die erstbeste Bude vom Fähnchenhändler einkaufen würdest, sondern auf Bauchgefühl und ggf. auch beratende Forenskollegen hörst.
Wenn man einen "Schadensfall" hat ist der Jahresbeitrag scheinbar schnell wieder eingespielt. Nach Murphys Gesetz geht aber genau dann sowieso nix kaputt. Und dann wär mir der Jahresbeitrag entsprechend zu hoch.
Mal als Beispiel auf ein Fahrzeug mit 70.000km und Getriebedefekt (Einbau machst du in der heimischen Halle aus Spaß am Schrauben mit nem Kumpel selbst) orakelt...
Ein regeneriertes Getriebe von Olaf liegt bei sagen wir mal 500,-€
Die Versicherung erstattet dir 80% --> 400€. Davon werden 150€ Selbstbehalt abgezogen. Bleiben dir 250€. Die hast du zuvor für die Jahresprämie an die Versicherung ausgegeben. Es bleiben dir 0,-€.
Das Getriebe kostet dich demnach immer noch 500,-€
"Gewinn" machst du nur, wenn du das Getriebe von einer Werkstatt einbauen lässt.
Überzeugen tut's mich nicht.
Gruß vonner Küst, Christian
Lada Niva 1.7i (2009er Modell)
KALENDER 2027 ist in Arbeit! - https://www.nivatechnik.de/viewtopic.php?t=26490
Lada Niva 1.7i (2009er Modell)
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Re: Gebrauchtwagen Garantie
Muss 24 Monate Gewährleistung geben, die mann bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate kürzen kann.Chemiker hat geschrieben:Nach meinem Kenntnisstand muß der Händler sogar Garantie geben, wenn Du direkt bei ihm kaufst. Anders ist es, wenn der Händler nur als Vermittler auftritt und Du formal vom Vorbesitzer kaufst. Das machen viele Händler, um die Garantieverpflichtung zu umgehen.
viel Glück KH
Mfg. Slawa zur zeit mit TURBOLADA III, 4x4 "Freestyle" unterwegs .
http://www.Lada-Ems.eu
https://www.youtube.com/channel/UCGwraZ ... p8z3eiSW6g
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Re: Gebrauchtwagen Garantie
Na ja. Ist, so wie bis jetzt aussieht, wird es ein kleiner Händler, der aber größenteils Lada verkauft. 12 Monate Gewährleistung gibt er wohl, das stimmt.
Das Bauchgefühl ist, bis jetzt, gut. Morgen gibt es nochmal eine Probefahrt, und vorher auf die Bühne um Ihn mal genauer anzuschauen.
Darum werde ich auch noch mal durch das Forum geistern und mir evtl. aus den Ratschlägen mal eine Chréckliste basteln.
Wenn es dann zum Abschluß kommt seit Ihr natürlich die Ersten die es erfahren.
Lieben Gruß
Chris
Das Bauchgefühl ist, bis jetzt, gut. Morgen gibt es nochmal eine Probefahrt, und vorher auf die Bühne um Ihn mal genauer anzuschauen.
Darum werde ich auch noch mal durch das Forum geistern und mir evtl. aus den Ratschlägen mal eine Chréckliste basteln.
Wenn es dann zum Abschluß kommt seit Ihr natürlich die Ersten die es erfahren.
Lieben Gruß
Chris
PiRi: Lada Niva, Baujahr 28.05.2010
-
Benzfahrer
- Beiträge: 113
- Registriert: 13. November 2016, 00:37
Re: Gebrauchtwagen Garantie
Hallo Forum,
auch wenn der Beitrag bisschen spät kommt, will ich doch mal noch meinen Senf dazu abgeben. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber schon seit 20 Jahren in der KFZ-Branche. Zuerst einmal muß immer zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden. Garantie bedeutet, daß der Verkäufer für einen nicht vom Käufer zu verantwortenden Schaden haftet. Also wenn was kaputt geht, muß der Verkäufer, Händler, Versicherer oder Hersteller dies instandsetzen. Diese Garantie gibt es grundsätzlich bei neuen Waren oder in Form einer Versicherung z.B. bei Gebrauchtwagen. Sie ist aber NICHT vorgeschrieben!
Daneben gibt es seit ein paar Jahren die gesetzliche Gewährleistung. Die muß jeder gewerbliche Händler geben (Ausschlüsse sind rechtlich unwirksam). Privatverkäufer können diese ausschließen.
Gewährleistung bedeutet, das eine Ware (oder eben ein Fahrzeug) dem entspricht, was entweder landläufig üblich ist oder im Angebot versprochen wurde. Wenn ich einen drei Jahre alten Golf mit 30.000 km bei einem Händler kaufe und nach einer Woche stirbt der Motor, wird ihn der Händler bezahlen müssen. Kaufe ich einen 20 Jahre alten Lada Niva mit 150.000km beim Händler und nach einer Woche stirbt der Motor, habe ich als Käufer eben Pech gehabt - das zählt dann als üblicher Verschleiß.
Das sind nur zwei Beispiele. Über viele ähnliche Fälle streiten sich gerne die Gerichte. Noch ein Hinweis: Auch als privater Verkäufer kann man sich ziemlich in die Nesseln setzen. Wer ein Auto mit Attributen wie "neuwertig" oder "rostfrei" anbietet muß damit rechnen, daß er trotz ausgeschlossener Gewärleistung nachträglich auf seine Kosten noch diesen Zustand herstellen muß!
Aber jetzt noch zur Gebrauchtwagengarantie. Ich kann die nicht empfehlen. Wer sowas abschließt, sollte sich unbedingt VORHER die Garantiebedingungen durchlesen. Die wimmeln nämlich meist von "Ausschlüssen". Da sind dann z.B. "alle drehenden Teile des Motors" oder "alle Dichtungen" ausgenommen. De facto bleibt dann fast nichts übrig. Außerdem sind die Versicherungen sehr scharf bei Vertragsverletzungen. Ist während der Garantielaufzeit ein Wartungsdienst fällig und der Termin wurde auch nur um einen Tag überschritten, wird im Schadenfall meist die Garantieübernahme abgelehnt.
Das solltet ihr beim Gebrauchtwagenkauf bedenken. Ein wirkliches "Rundum-Glücklich-Paket" gibt es nur bei neuen Produkten. Wenn man etwas Gebrauchtes kauft, ist ein Risiko dabei - dafür ist es halt auch billiger.
Viel Glück beim Kauf
Steffen
auch wenn der Beitrag bisschen spät kommt, will ich doch mal noch meinen Senf dazu abgeben. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber schon seit 20 Jahren in der KFZ-Branche. Zuerst einmal muß immer zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden werden. Garantie bedeutet, daß der Verkäufer für einen nicht vom Käufer zu verantwortenden Schaden haftet. Also wenn was kaputt geht, muß der Verkäufer, Händler, Versicherer oder Hersteller dies instandsetzen. Diese Garantie gibt es grundsätzlich bei neuen Waren oder in Form einer Versicherung z.B. bei Gebrauchtwagen. Sie ist aber NICHT vorgeschrieben!
Daneben gibt es seit ein paar Jahren die gesetzliche Gewährleistung. Die muß jeder gewerbliche Händler geben (Ausschlüsse sind rechtlich unwirksam). Privatverkäufer können diese ausschließen.
Gewährleistung bedeutet, das eine Ware (oder eben ein Fahrzeug) dem entspricht, was entweder landläufig üblich ist oder im Angebot versprochen wurde. Wenn ich einen drei Jahre alten Golf mit 30.000 km bei einem Händler kaufe und nach einer Woche stirbt der Motor, wird ihn der Händler bezahlen müssen. Kaufe ich einen 20 Jahre alten Lada Niva mit 150.000km beim Händler und nach einer Woche stirbt der Motor, habe ich als Käufer eben Pech gehabt - das zählt dann als üblicher Verschleiß.
Das sind nur zwei Beispiele. Über viele ähnliche Fälle streiten sich gerne die Gerichte. Noch ein Hinweis: Auch als privater Verkäufer kann man sich ziemlich in die Nesseln setzen. Wer ein Auto mit Attributen wie "neuwertig" oder "rostfrei" anbietet muß damit rechnen, daß er trotz ausgeschlossener Gewärleistung nachträglich auf seine Kosten noch diesen Zustand herstellen muß!
Aber jetzt noch zur Gebrauchtwagengarantie. Ich kann die nicht empfehlen. Wer sowas abschließt, sollte sich unbedingt VORHER die Garantiebedingungen durchlesen. Die wimmeln nämlich meist von "Ausschlüssen". Da sind dann z.B. "alle drehenden Teile des Motors" oder "alle Dichtungen" ausgenommen. De facto bleibt dann fast nichts übrig. Außerdem sind die Versicherungen sehr scharf bei Vertragsverletzungen. Ist während der Garantielaufzeit ein Wartungsdienst fällig und der Termin wurde auch nur um einen Tag überschritten, wird im Schadenfall meist die Garantieübernahme abgelehnt.
Das solltet ihr beim Gebrauchtwagenkauf bedenken. Ein wirkliches "Rundum-Glücklich-Paket" gibt es nur bei neuen Produkten. Wenn man etwas Gebrauchtes kauft, ist ein Risiko dabei - dafür ist es halt auch billiger.
Viel Glück beim Kauf
Steffen
4x4 Taiga 1,7 MPI EZ 10/2016
4x4 "XTA" 1,7 MPI EZ 9/2019
Mercedes W123 250 (kurz)
Mercedes V123 250 (lang)
4x4 "XTA" 1,7 MPI EZ 9/2019
Mercedes W123 250 (kurz)
Mercedes V123 250 (lang)
