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Umschlüsselung M1 -> M1G

Verfasst: 9. September 2013, 15:22
von guardian
Auf Bitten von locomp schreibe ich hier mal etwas zur Ümschlüsselung meines Nivas von der Klasse M1 nach M1G. ,,..

Angefangen hat es damit, dass der KÜS-Prüfer das Trailmaster Fahrwerk nicht eintragen wollte, da ihm der Kugelkopf der AHK zu hoch sei.
Was er nicht wusste oder wissen wollte ist, dass die Höhe der Kugelkopfes (35-42cm) bei zulässigem Gesamtgewicht gegeben sein muss und bei einem unbeladenem Fahrzeug keine Rolle spielt.

Diese Vorgaben gellten allerdings nur in der Klasse M1. In der Klasse M1G spielt die Höhe des Kugelkopfes keine Rolle. Bei einem anderen Prüfer war die eintragung allerdings kein Problem...

Dann hab ich mich auf die Suche nach jemandem gemacht der mir meinen Niva umschlüsselt.
Der TÜV in Essen Kray und Oberhausen meinte, da gäbe es keine Möglichkeit und waren auch nicht daran interessiert eine Möglichkeit zu finden. Also bin ich nach Bottrop zum TÜV um dort auf den Prüfer aus Essen Kray zu treffen welcher sich nun doch mit dem Thema befassen wollte...
Bei der Umschlüsselung ging es eigentlich nurnoch darum für später vorzusorgen falls mal wieder jemand (bei einer Kontrolle oder bei einer HU) nicht weiß, dass die Höhe der Kugelkopfs bei zulässigem Gesamtgewicht gegeben sein muss.
Jedenfalls hat der Prüfer mir dann vorgeschlagen, dass er meinen Niva ümschlüsselt wenn ich mir eine Bescheinigung von Lada ausstellen lasse welche mir bescheinigt, dass die Anforderungen der Klasse M1G erfüllt sind.
Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten
als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
• mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig
angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
• mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30% überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
• Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
• der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
• der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
• die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen
• die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
• die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Fahrzeug nach Anh. II, Nr. 4.6 der Rili 2007/46/EG als z.B. M1G statt bisher
M1 (M1 entspricht Pkw) geschlüsselt werden.

Aus hiesiger Sicht ist die Umschlüsselung des Fahrzeugs erforderlich, um die o.g. Sonderbestimmung von Anh. VII, Nr. 2.1.1
der Rili 94/20/EG nutzen zu können.
Daraufhin habe ich mich mit Lada in Verbindung gesetzt und für 17,90 zzgl. Märchensteuer den Beleg bekommen.
a. Fahrzeug verfügt über einen permanenten Allradantrieb
b. Fahrzeug verfügt über eine Mitteldifferentialsperre und eine Gelädeuntersetzung
c. Fahrzeug kann eine Steigung von 30% überwinden
d. nachfolgend die Anforderungen, die das Fahrzeug erfüllt:
-Der vordere Überhangwinkel beträgt: 38°
-Der hintere Überhangwinkel beträgt: 32°
-Der Rampenwinkel beträgt: 34°
-Die Bodenfreiheit unter der Vorderachse beträgt: 240mm
-Die Bodenfreiheit unter der Hinterachse beträgt: 217mm
-Die Bodenfreiheitzwischen den Achsen beträgt: 265mm

Alle Angaben beziehen sich auf die Fahrzeuge in Originalausführung mit der Bereifung 175/80 R16 oder 185/75 R16
Mit diesem Zettel bin ich also wieder zu dem besagten TÜV Prüfer und er hat mir bescheinigt, dass mein Fahrzeug die Angaben erfüllt und damit konnte ich dann zur Zulassungsstelle um die Änderung eintragen zu lassen.
Jetzt steht in meinem Fahrzeugschein unter J: M1G und unter Punkt 5: Geländefz.Pers.Bef.Kombilimousine. üiiii
Gekostet hat es beim TÜV den Preis einer Einzelabnahme (knapp 60 Euro) und bei unserer Zulassungsstelle nochmal 16 Euro für den neuen Schein.

Vorteile bringt es meines Wissens nur, dass die Höhe der Kugelkopfes egal ist und dass man in der Klasse M1G das 1,5 fache (M1=1fache) des eigenen Gewichtes ziehen darf. Aber maximal 3,5 Tonnen.

Gruß
Sebastian

Re: Umschlüsselung M1 -> M1G

Verfasst: 9. September 2013, 19:23
von wLADAmir
Das merke ich mir - besten Dank!

Gruß,

Tobias

Re: Umschlüsselung M1 -> M1G

Verfasst: 9. September 2013, 20:18
von Anderle
94/20/EG, Anh. VII, Nr. 2.1.1

Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem
Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der
Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten.
Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des An-
hangs II der Richtlinie 92/53/EWG



....die Betonung liegt auf "im Sinne"......da ist nirgends die Rede, dass in der ZBI auch wirklich M1g/N1g stehen muss!!!
Ich will nicht lange darauf rumreiten, aber um mal ein Beispiel zu nennen. Es ist nach wie vor zulässig, Fzg. "national" zu verschlüsseln. Dann steht aber rein gar nix von den neuen Fzg.-Arten in den Papieren!!! Ironische Frage: und nu???
Der "weitsichtige" aaSoP würde bei sowas natürlich unter 22 folgenden Wortlaut einfügen (was aber kein MUSS ist) "Fzg. ist Gelände-Fzg. im Sinne d. Anh.II 92/53/EWG".

Lasst euch nicht immer in's Boxhorn jagen.

Re: Umschlüsselung M1 -> M1G

Verfasst: 18. September 2013, 22:48
von Leitwolf
@ guardian:

Ändert sich durch die Umschlüsselung die KFZ-Steuer?

Gruß,
Leitwolf

Re: Umschlüsselung M1 -> M1G

Verfasst: 20. September 2013, 13:18
von guardian
Ich glaube nicht, dass sich die Steuer ändert.
Habe aber von der geringeren Steuer wegen der LPG Anlage auch noch nichts gehört...

Gruß
Sebastian

Re: Umschlüsselung M1 -> M1G

Verfasst: 20. September 2013, 14:06
von Leitwolf
Upps! :oops:

Ganz vergessen.
Ich habe gestern mal direkt bei den Finanzhaien nachgefragt.
Bei Änderung von M1 auf M1G ändert sich nichts.

Gruß,
Leitwolf

Re: Umschlüsselung M1 -> M1G

Verfasst: 20. September 2013, 20:23
von Brupi
guardian hat geschrieben:Habe aber von der geringeren Steuer wegen der LPG Anlage auch noch nichts gehört...
Bei meiner Prins-Anlage ändert sich durch LPG der CO2 gehalt um den Faktor *0,92.
Nidrigerer CO2 wert = niedrigere Steuer! (zumindest für Fahrzeuge die nach dem 1.7.2009 zugelassen sind)

Gruß
Michael