@Mirk
Der von mir gepostete Text, stammt aus der Feder des für das Land Brandenburg für die Umsetzung der Neuen Bestimmung zuständigen Ministeriums.
In der von Dir angeführten PDF bezieht sich das Verkehrsministerium auf die
Richtlinie 92/23/EWG vom 31.03.1992
um die geforderten Eigenschaften zu definieren.
Nun lies mal diese Richtlinie, Du wirst darin keine bestimmte Kennzeichnung finden, lediglich eine Absichtserklärung das mal kennzeichnen zu wollen.
RL 92/23
Dort heißt es in der Anlage II u.a.
.... handelt es sich um Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die von einander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist....
In der Richtlinie werden die Eigenschaften eines M+S Reifens beschrieben. Auch sollen die Hersteller zur Erteilung der EG Typengenehmigung angeben für welche Verwendungsart sie den Reifen vorsehen. Es ist jedoch Keine Kennzeichnungspflicht für Reifen vorgesehen. Jetzt muss also notfalls im Einzelfall ein Gutachter vor Gericht entscheiden ob der Reifen der dortigen Beschreibung entspricht egal ob eine M+S oder eine Bergzicke die Flanke ziert. Es ist demnach denkbar, dass Du ein Bußgeld kassierst, wenn Dein Reifen zwar das M+S auf der Flanke hat, aber ansonsten die Lauffläche nicht der Beschreibung der RL92/23 entspricht. Der Unterschied der neuen zur alten Winterreifenrechtslage ist der:
Rechtslage alt: = "Fahre mit für den jeweiligen Straßenzustand geeigneten Reifen", das wurde als zu unbestimmt verworfen.
Rechtslage Neu: = "Fahre bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte mit Reifen bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die von einander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist..."
Im Idealfall käme dann noch ein Satz wie "....und dessen M+S Eigenschaften zertifiziert und mit einem "E3M+S" auf der Reifenflanke gekennzeichnet sind"
Diesen Satz gibbet aber nicht, deshalb macht ein M+S oder Schneeflocke auf der Flanke den Reifen noch nicht zu einem nach StVO zulässigem. Die Flocke und ein M+S ist also nur ein Anhaltspunkt mehr nicht.