Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

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st.alban
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von st.alban »

schlussendlich muss jeder selber entscheiden ob er ohne eintragung rumfahren will oder nicht! egal was für ein teil das nun ist. wenn man sich der konsequenzen bewusst ist und trotzdem damit leben kann/will, ok...! ich hab selber sachen die vorm strassenverkehrsgesetz eher grenzwertig sind. z.b. das gekappte frontblech oder die scheinwerfer. aber den cobra-bügel der im keller liegt mach ich nicht mehr dran! denn 1. bringt er mir nix (und das sage ich 1 stunde nachdem ich eine vollbremsung wegen eines jungen rehs gemacht hab!), 2. ist er nur zusätzliches gewicht, 3. würd ich sogar behaupten dass er mich stört und 4. kann ich ihn nicht mehr eintragen, und bei einem so markanten ding was ständig zu diskussionen führt will ich deswegen nicht noch mehr blicke von ordnungshütern auf mich ziehen! :mrgreen:

Maximus hat geschrieben:auf der Straße wie ein Mensch und im Gelände wie ein Wilder fährt
ich fahre NIE wie ein wilder! ich bau ja meinen "trial-niva" sogar so um dass er langsamer ist! pl,,
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Maximus
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

Das mit dem "WILD" fahren war nicht negativ gemeint und sollte auch nicht heißen, dass Du im Gelände fährst wie die.... sprichwörtliche..... Verstehe bitte "WILD" wie "Fahren wie und womit und so schnell oder langsam, wie es die Umstände eben zulassen oder man eben mag"
Ansonsten kann ich mich Deinem Post nur anschließen, es gibt halt Sachen die "grenzwertig" sind und man muss sich der Konsequenzen bewußt sein. Die Konsequenzen können verschieden sein, es gibt halt Fälle da ist BE und Versicherungsschutz weg... und es gibt Fälle die kosten ein Verwarngeld von 20,- ....
Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur.
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AbiesAlba
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von AbiesAlba »

Maximus hat geschrieben:Was mich annervt ist z.B. der Vergleich mit einem betrunkenen Autofahrer!
Bügel nicht eingetragen und einen Menschen umgefahren der aus dem "nichts" auf die Straße läuft ist gleichzusetzen mit Alkoholgetrunken und Menschen umgefahren oder zu schnell unterwegs und Mensch umgefahren!!
...eben DAS hab ich NICHT gesagt, deswegen gilt deine folgende Aussage auch für dich:
Maximus hat geschrieben:@Sputnik
Du solltest richtig lesen!!
Bist du mit 0.4 Promille betrunken?? rechtlich gesehen nein!
Was ich gesagt habe ist, dass eine Alkoholisierung auch UNTER der gesetzlich erlaubten Promillegrenze zu einer MITSCHULD bei einem Unfall mit Personenschaden führen kann (und auch wird - sofern man "blasen" muss!).

Ebenso, bei einem montierten, nicht-eingetragenem-Bügel.

Wenn du denkst, dass nach meiner Meinung ein "mit einem nicht-eingetragenen-Bügel Autofahrender" ident mit einem Alkolenker ist, dann hast du mich falsch verstanden!

[Edit]Die Betonung liegt auf "ident"[/Edit]

...warum diskutier ich da eigentlich noch rum...

Gruß,
G
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tiny
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von tiny »

Maximus hat geschrieben:denn die Versicherungen dürfen nur bei grober Fahrlässigkeit verweigern.
...schmunzel.....
wenn das nicht grob fahrlässig ist...hmmm ...ne stimmt is mindestens vorsatz...
vorsätzlich die betriebserlaubniss deines wagens außer kraft gesetzt...
die anwälte ziehen dir das blut aus den adern....und deine versicherung?hmmmm...und dein seelenfrieden?
naja wirst schon sehen...ich wünschs dir nicht....mir auch nicht....


ich behaupt jetzt mal das der bügel mir im falle eines unfalles was bringt...alban....bei dem reh nicht aber siehe..mein lkw crash..
die quertraverse von der winde hat alles abgefangen und weiter außen auf die karosse mitverteilt...ohne die hätt ich jetzt n stück vom zylkopf im bauch implantiert..(getreibe hing ja nur noch an 2mm blech)
schaeicher
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von schaeicher »

wenn der frontschutzbügel ohne werkzeug zu entfernen ist gild er als ladung,
war n kleiner tip von meinem tüv menschen,

also senkrecht zwei rohre in die stoßstange einbringen, nen bügel so zusammenbaun, zwei bolzen an den bügel,
und das ganze mit splinten sichern. kann niemand mehr was sagen, den es ist ja ladung.
lieber das leben als den schwung verlieren.....
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tiny
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von tiny »

.....ja genau
heureka

pl..
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Maximus
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

Nun, einen Frontbügel als Ladung zu verkaufen....? Na ich wäre gespannt...., habe aber reichlich Bedenken, denn auch Ladung muss gesichert sein.....

Aber wie gesagt, auch wenn´s der eine oder andere nicht glaubt. Ein Frontbügel lässt keine BE erlöschen und damit auch keinen Versicherungsschutz, selbst eine erloschene BE führt nicht in jedem Fall zum Versicherungsverlust.
Bsp. Ich montiere eine LPG -Anlage = BE erloschen. Auf dem Weg zu Dekra habe ich einen Auffahrunfall infolge dessen mein FzG und das des Vordermanns abbrennen....Kurzschluss ist die Ursache.. Die Versicherung kann sich hier trotz erloschener BE nicht Leistungsfrei stellen. Die erloschene BE war nicht kausal.
Beim Frontbügel erlischt aber nicht mal die BE. Auch wenn Du Dir eine Schreibtischlampe an die Stoßstange schraubst erlischt nicht die BE, aber es liegt ein Verstoß gegen Vorschriften vor, die zunächst mit Verwarngeld belegt sind und in der Folge das SVA mal die Auflage erteilen wird, eine Betriebserlaubnis vorzulegen oder das Fahrzeug wieder der StVZO entsprechend herzurichten...

Solange das "erlaubt" "verboten" eines Frontbügels nur vom Anbau und in Verkehrbringen Datum abhängt, ist es lediglich eine fahrlässige Missachtung von "Formalien", wie das nicht mitführen eines Verbandskasten. Du bekommst ja auch keine Anzeige wegen Körperverletzung oder unterlassener Hilfeleistung.....
die anwälte ziehen dir das blut aus den adern....und deine versicherung?hmmmm...und dein seelenfrieden?
naja wirst schon sehen...ich wünschs dir nicht....mir auch nicht....
Solange der baugleiche Frontbügel auch mit Erlaubnis auf den Straßen fährt, kann kein Anwalt oder Versicherung den Nachweis der außerordentlichen Gefährdung führen, wäre die Gefahr so groß müssten auch die bestehenden Erlaubnisse zurückgezogen werden, das wäre auch möglich, wenn die Gefahr das Bestandsschutzinteresse überwiegt. Und mein Seelenfriede wäre gewahrt, solange der Unterschied zwischen "Erlaubt" und "Verboten" nur ein Datum ist.
Die grobe Fahrlässigkeit setzt vorraus, dass ich den Schaden schon kommen sehe, wie soll ich aber einen "Schaden kommen sehen oder erwarten können", wenn mein Nachbar mit gleichem Wagen und Bügel 24h vor mir beim TüV noch die Unbedenklichkeit bescheinigt bekam. Fahre ich mit Nachbarswagen, ist kein Schaden in Sicht, steige ich in meinen muss ich plötzlich eine besondere Gefahr erkennen die von meinem Bügel ausgeht??? Ne, Ne...
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tiny
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von tiny »

hängt letztenendes am richter der über den rechtsstreit mit deiner versicherung entscheiden wird^^
_::
klingt plausiebel was du schreibst
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Maximus
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

Liebe Skeptiker und Verschwörungstheoretiker.
Habe heute mein Fahrzeug bei der HU vorgestellt, mit Frontbügel und Trittbrettern.
Ich habe außerdem die Firmenrechnung zum Nachweis des "Inverkehrbringens" des Frontbügels und die Zugehörigen Bescheinigungen(E... ABE...) vorgelegt.
Der Prüfer hat es ohne Zucken eingetragen, Fahrzeug+Frontbügel waren vor dem Stichtag in Verkehr = Eintragung.... So einfach war die Formulierung!
Schade, dass man hier keine Anhänge hochladen kann, hääte Euch hier gern den Prüfbericht eingestellt......
Also nix mit Rechtstreit und Versicherung, da noch immer eintragbar!!
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AbiesAlba
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Re:

Beitrag von AbiesAlba »

BigKahunaBurger hat geschrieben:...vielleicht gibt es ja einen TÜV´ler, der dennoch gute Laune hat und man über 3 Ecken mit nem Tragl Bier usw....
Maximus hat geschrieben:Schade, dass man hier keine Anhänge hochladen kann, hääte Euch hier gern den Prüfbericht eingestellt......
:?: :?: :?:
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st.alban
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von st.alban »

mach ein foto von dem ding und lad es hoch wenn du willst! :wink:
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Uli1979
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Uli1979 »

tiny hat geschrieben:hängt letztenendes am richter der über den rechtsstreit mit deiner versicherung entscheiden wird
Recht haben und Recht kriegen, oft zwei Welten :roll:
Es is doch immer das Gleiche, nur anders....

guckst Du: http://www.youtube.com/user/Grobstollig

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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von stubenwurm »

Maximus hat geschrieben:Liebe Skeptiker und Verschwörungstheoretiker.
Habe heute mein Fahrzeug bei der HU vorgestellt, mit Frontbügel und Trittbrettern.
Ich habe außerdem die Firmenrechnung zum Nachweis des "Inverkehrbringens" des Frontbügels und die Zugehörigen Bescheinigungen(E... ABE...) vorgelegt.
Der Prüfer hat es ohne Zucken eingetragen, Fahrzeug+Frontbügel waren vor dem Stichtag in Verkehr = Eintragung.... So einfach war die Formulierung!
Schade, dass man hier keine Anhänge hochladen kann, hääte Euch hier gern den Prüfbericht eingestellt......
Also nix mit Rechtstreit und Versicherung, da noch immer eintragbar!!
kannst du mir mal bitte verraten wo du beim tüv gewesen bist?! ich habe leider das selbe problem: niva in jan.08 gekauft, großer bügel (kein neuer nach eu, sondern schmidt&görke ca.10jahre alt) war dran und dann beim tüven mai.09 ist aufgefallen der ist gar nicht eingetragen, grade noch mit jemanden vom tüv in köln telefoniert der meinte nur noch über ne ausnahmegenehmigung von der bezirksregierung..... bin hier schon von pontius zu pilatus gefahren und hab blumenkohl an den ohren vom rumtelefonieren
da ich mit dem kleiner russen aber zur jagd reite möchte ich nicht auf den bügel verzichten, den sonst erhöht sich wahrscheinlich die zahl der benötigten scheinwerfergläser drastisch!
für rasche hilfe wäre ich dankbar...!
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sputnik
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von sputnik »

stubenwurm hat geschrieben:da ich mit dem kleiner russen aber zur jagd reite möchte ich nicht auf den bügel verzichten, den sonst erhöht sich wahrscheinlich die zahl der benötigten scheinwerfergläser drastisch!
für rasche hilfe wäre ich dankbar...!
trink halt nicht so viel, wenn du in den wald fährst. Dann stehen die Bäume nicht so eng beieinander k.. .
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Maximus
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

Sorry Stubenwurm,
war längere Zeit wech...
Eingetragen hat´s die Dekra. Ich war mit meinem zur Gasprüfung und Gasanlagengedöns nachtragen....
Der Bügel ist ein Cobra.
Ich habe einfach die bis zum Stichtag notwendigen Unterlagen eingereicht und gut war´s, bei der Abnahme selbst war ich nicht bei, habe dem Werkstattfuzzi nur ne Kopie der EU-RiLi da gelassen die wichtigen Stellen markiert und gemeint er soll ihm das gff.zeigen und hinweisen, das Fzg. und Bügel älter als der Stichtag ist. Du hast Deinen Niva 2008 gekauft? Wann hat er Erstzulassung? Bei EZ nach dem Stichtag... könnte es schwieriger werden, einfach mal einen anderen Tüver konsultieren....
Und wie gesagt, ich persönlich sehe es so, dass es, sofern nicht eingetragen, nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt...
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