Richtig! Dann würden nicht 100% identische Fahrzeuge vor einem stehen, wobei eines den wandelnden Rechtsverstoß darstellt der im VU-Fall, böse böse, alles alles dem grob Fahrlässigen Fahrer überhilft und daneben, lieb lieb, alles schön logisch kannste nichts dafür ist ja zulässig!Hättest Dich weniger dran gestört wenn die Bügel vor dem Stichtag auch verboten worden wären und jeder hätte ihn wegschrauben müssen?
Die Richtlinie gilt ja für "Neufahrzeuge" ich würde das also nicht unbedingt auf Fahrzeuge beziehen die Ladenneu sind. Eine Fahrzeug/Bügelkombiantion wird ja nicht dadurch "Neufahrzeug" das ein "altfahrzeug" und ein "altbügel" zusammengeschraubt werden.
Ich mag auch keinen Haftungstechnischen Unterschied erkennen:
Niva Bj. 2006 mit Bügel 2006
Lösung A. Ich kaufe einen Ersatz-Niva Bj 2006 schraube den Bügel an
Lösung B. Ich kaufe eine Ersatz-Niva Karosse Bj 2009, baue alle "altteile" ein lasse von der Dekra bzw. den Berechtigten meine "alte" Fahrgestellnummer einschlagen
Insofern ist Dein Alkoholbeispiel zwar ein guter Ansatz, trifft es in dem Falle nicht ganz. Was würdest Du sagen, wenn Dein Opa der 1950 besoffen einen Baum umgesägt hat, aber die 2,5 Promille ja heute verboten sind, heute die Rechnung (incl. der Flenspunkte) bekommt und auch noch den Baum bezahlen soll?
Aber ein Fahrzeug, welches Dein Opa 1950 fuhr wirst Du heute als "Neufahrzeug" (ohne Sicherheitsgurt) nicht auf die Straße kriegen. Trotzdem darfst Du den Wagen hier weiterfahren, auch ohne Gurt und wenn Dir einer reinfährt trifft Dich auch keine Mitschuld (wäre er angeschnallt gewesen... wären die Ohren noch dran....) Selbst wenn die Karre 30 Jahre in der Scheune stand musst Du "nur" den Zustand herstellen der zum Tag der Erstzulassung gefordert war? Oder baust Du jetzt auch gleich ABS, ESP, Gurte, Airbags etc. ein weil das für heutige Neufahrzeuge Pflicht ist??
Meine Meinung.: EIne Fahrzeug / Anbauteilekombination die vor einem Stichtag erlaubt war, muss auch nach dem Stichtag erlaubt & eingetragen werden, sofern Fahrzeug und Anbauteil vor dem Stichtag in Verkehr kamen. Über "in Verkehr kommen" mag man sich trefflich streiten, nach dem Stichtag können keine Bügel mehr in Verkehr kommen, da die ja nicht mehr erlaubt sind, aber die Fahrzeuge kommen weiterhin unverändert in Verkehr. Beim Fahrzeug, würde ich das sogar so sehen, dass hier erst ab dem Modellwechsel (z.B. Golf5 zu 6) etwas "neues in Verkehr" kommt. Zugegeben einen wirklichen Modellwechsel gabs beim Niva noch nicht, aber gut dafür kann die EU ja nichts.
Nein, ich lese: Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme von NEUFAHRZEUGEN Heißt: Niva Bj. 2008 + Frontbügel = unzulässigWenn ich das richtig verstehe, heißt das: Du hättest mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug einen Unfall verursacht!
d
Das hat ja nichts mit dem Bügel zu tun. Verursache ich in Deutschland einen VU und habe mehr als 0,3 Promille im Turm gilt der VU als Alkoholbedingt bis ich das Gegenteil beweise und selbst für den Fall ich wäre nach den äußeren Umständen "unschuldig" wäre damit der Beweis des ersten Anscheins erschüttert und ich müsste dem Unfallgegener (rein Haftungstechnisch) beweisen, dass ich den VU auch nicht verhindern hätte können, wenn ich 0,0 gehabt hätte.... Meine Versicherung wirds auch nicht gutfinden http://www.verkehrslexikon.de/Module/Al ... herung.htm, den ich muss jetzt sicherlich glaubhaft machen auch mit 0,00 wäre es nicht anders gelaufen. Besoffen wird Dich Deine Versicherung oder der umgefahrene wohl nicht mehr nach dem Frontbügel fragen müssen...erselbe Unfall, allerdings hast du keinen nicht eingetragenen Bügel montiert, dein Fahrzeug entspricht also der Straßenverkehrsordnung - oder wie das in D auch immer heißen mag. Dafür bist du aber mit 0.4 Promille unterwegs - also alkoholtechnisch eindeutig im grünen Bereich.
Wenn eines Deiner Fernlichter kaputt ist, ist das auch ordnungswidrig, aber trotzdem muss Deine Kasko zahlen wenn Du irgendwo im dunkeln, nunmehr mit Abblendlicht unterwegs, wo gegen fährst....
Auch der auffahrende kann sich nicht rausreden nur weil eines Deiner Bremslichter defekt war.



