Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

alles zum Thema Karosseriearbeiten, Blecharbeiten, Lackierarbeiten,...

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Maximus
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

Hättest Dich weniger dran gestört wenn die Bügel vor dem Stichtag auch verboten worden wären und jeder hätte ihn wegschrauben müssen?
Richtig! Dann würden nicht 100% identische Fahrzeuge vor einem stehen, wobei eines den wandelnden Rechtsverstoß darstellt der im VU-Fall, böse böse, alles alles dem grob Fahrlässigen Fahrer überhilft und daneben, lieb lieb, alles schön logisch kannste nichts dafür ist ja zulässig! pl..

Die Richtlinie gilt ja für "Neufahrzeuge" ich würde das also nicht unbedingt auf Fahrzeuge beziehen die Ladenneu sind. Eine Fahrzeug/Bügelkombiantion wird ja nicht dadurch "Neufahrzeug" das ein "altfahrzeug" und ein "altbügel" zusammengeschraubt werden. pl,,

Ich mag auch keinen Haftungstechnischen Unterschied erkennen:
Niva Bj. 2006 mit Bügel 2006 :arrow: alles eingetragen..... Beim Niva 2006 fährt einer auf :arrow: Niva kaputt. (Totalschaden, der Schrottplatz ruft, obwohl ab den Türen nach vorn noch brauchbar)

Lösung A. Ich kaufe einen Ersatz-Niva Bj 2006 schraube den Bügel an :arrow: Kein TüV :arrow: Und ich Böse :evil:

Lösung B. Ich kaufe eine Ersatz-Niva Karosse Bj 2009, baue alle "altteile" ein lasse von der Dekra bzw. den Berechtigten meine "alte" Fahrgestellnummer einschlagen :arrow: ich wieder lieb und muss mir Haftungsrechtlich keinen Vorwurf machen lassen? :roll:

Insofern ist Dein Alkoholbeispiel zwar ein guter Ansatz, trifft es in dem Falle nicht ganz. Was würdest Du sagen, wenn Dein Opa der 1950 besoffen einen Baum umgesägt hat, aber die 2,5 Promille ja heute verboten sind, heute die Rechnung (incl. der Flenspunkte) bekommt und auch noch den Baum bezahlen soll? ih,,

Aber ein Fahrzeug, welches Dein Opa 1950 fuhr wirst Du heute als "Neufahrzeug" (ohne Sicherheitsgurt) nicht auf die Straße kriegen. Trotzdem darfst Du den Wagen hier weiterfahren, auch ohne Gurt und wenn Dir einer reinfährt trifft Dich auch keine Mitschuld (wäre er angeschnallt gewesen... wären die Ohren noch dran....) Selbst wenn die Karre 30 Jahre in der Scheune stand musst Du "nur" den Zustand herstellen der zum Tag der Erstzulassung gefordert war? Oder baust Du jetzt auch gleich ABS, ESP, Gurte, Airbags etc. ein weil das für heutige Neufahrzeuge Pflicht ist?? pl..

Meine Meinung.: EIne Fahrzeug / Anbauteilekombination die vor einem Stichtag erlaubt war, muss auch nach dem Stichtag erlaubt & eingetragen werden, sofern Fahrzeug und Anbauteil vor dem Stichtag in Verkehr kamen. Über "in Verkehr kommen" mag man sich trefflich streiten, nach dem Stichtag können keine Bügel mehr in Verkehr kommen, da die ja nicht mehr erlaubt sind, aber die Fahrzeuge kommen weiterhin unverändert in Verkehr. Beim Fahrzeug, würde ich das sogar so sehen, dass hier erst ab dem Modellwechsel (z.B. Golf5 zu 6) etwas "neues in Verkehr" kommt. Zugegeben einen wirklichen Modellwechsel gabs beim Niva noch nicht, aber gut dafür kann die EU ja nichts.
Wenn ich das richtig verstehe, heißt das: Du hättest mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug einen Unfall verursacht!
Nein, ich lese: Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme von NEUFAHRZEUGEN Heißt: Niva Bj. 2008 + Frontbügel = unzulässig

d
erselbe Unfall, allerdings hast du keinen nicht eingetragenen Bügel montiert, dein Fahrzeug entspricht also der Straßenverkehrsordnung - oder wie das in D auch immer heißen mag. Dafür bist du aber mit 0.4 Promille unterwegs - also alkoholtechnisch eindeutig im grünen Bereich.
Das hat ja nichts mit dem Bügel zu tun. Verursache ich in Deutschland einen VU und habe mehr als 0,3 Promille im Turm gilt der VU als Alkoholbedingt bis ich das Gegenteil beweise und selbst für den Fall ich wäre nach den äußeren Umständen "unschuldig" wäre damit der Beweis des ersten Anscheins erschüttert und ich müsste dem Unfallgegener (rein Haftungstechnisch) beweisen, dass ich den VU auch nicht verhindern hätte können, wenn ich 0,0 gehabt hätte.... Meine Versicherung wirds auch nicht gutfinden http://www.verkehrslexikon.de/Module/Al ... herung.htm, den ich muss jetzt sicherlich glaubhaft machen auch mit 0,00 wäre es nicht anders gelaufen. Besoffen wird Dich Deine Versicherung oder der umgefahrene wohl nicht mehr nach dem Frontbügel fragen müssen...

Wenn eines Deiner Fernlichter kaputt ist, ist das auch ordnungswidrig, aber trotzdem muss Deine Kasko zahlen wenn Du irgendwo im dunkeln, nunmehr mit Abblendlicht unterwegs, wo gegen fährst....
Auch der auffahrende kann sich nicht rausreden nur weil eines Deiner Bremslichter defekt war.
Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur.
Friedrich II. der Große


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st.alban
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von st.alban »

hurra, jetzt haben wir hier auch einen willi! pl,,
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AbiesAlba
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von AbiesAlba »

@ st.alban:
was meinst du?
"Willi Dungl"?
"tele.ring - willi"?
"Willi Resetarits"?
"Vier gegen Willi"?
"Willi wills wissen"?
ah, jetzt hab ichs gefunden...pfoa, bist nicht grad auf den Mund gfalln :oops: Bild :mrgreen:
Es gibt keine Antwort, die nicht eine neue Frage aufwirft...

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st.alban
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von st.alban »

die leute die auch im offroad-forum mitlesen wissen schon bescheid... :wink:
der willi dort ist auch so ein lustiger mensch! pl,,
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Uli1979
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Uli1979 »

AbiesAlba hat geschrieben: Beispiel:
ein radfahrer kommt von links und nimmt dir die Vorfahrt. Dein (nicht eingetragener) Rammbügel schmiegt sich an Radfahrers Oberschenkel, Becken, Lendenwirbelsäule. Lendenwirbelsäule macht "knacks" - Radfahrer fährt künftig nur mehr auf 4 Rädern (2 große + 2 kleine).
Er war Alleinverdiener hat Frau mit 2 kleinen Kindern daheim. Die Existenz der Familie ist (vielleicht) gefährdet.

Wer ist schuld an der ganzen Misere???
Deshalb bin ich so froh daß ich den "Neuen Erlaubten" dran hab!

Wenn ich den Radlfahrer auf die Hörner nehm fädelt er im Idealfall mit dem Arm am Bügel ein, der klappt dann wegen den neuen Richtlinien nach hinten weg, klemmt dadurch den Radfahrer fest, den es dann übers Motorhaubeneck faltet. Der Radfahrer kann dadurch also nicht überrollt werden (hängt ja fest) und kommt nicht so weit nach hinten daß er auf meiner nicht eingetragenen aus nicht splitterfreiem Kunstoff hergestellten Lufthutze aufschlägt und da dann keinen Splitter ins Auge kriegt! :roll:
Es is doch immer das Gleiche, nur anders....

guckst Du: http://www.youtube.com/user/Grobstollig

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Maximus
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

oh... Lufthutze... daran siehst doch diesen wahnsinns- unsinn...

Letzlich ist es jedenfalls nicht so, dass Dein Fahrzeug plötzlich ohne Betriebserlaubnis dasteht, es ist lediglich Ordnungswidrig so herumzufahren: Siehe: Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme - § 30c StVZO
330100 Sie führten das Kraftfahrzeug/die Fahrzeugkombination *), obwohl Teile über dessen Umriss hervorragten, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten.(B-1) 20,00 EUR
§ 30c Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 188 BKat
Deine Hutze ohne Typengenehmigung kommt Dich übrigens teurer als des Kollegen unzulässiger Bügel:
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.(B-1) 25,00 EUR
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Und eine sich während der Fahrt ablösende Hutze oder Spoiler kann auch was schlimmes auslösen... deshalb bleibt Dein Fahrzeug dennoch zugelassen. Und auch Versicherungen werden nicht automatisch leistungsfrei wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit begeht... Dann brauchte man sich nicht mehr versichern....:

Eine der wohl häufigsten Unfallursachen:
103854 Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall. ( A - 1 ) 35,00 EUR
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG
Stell Dir vor Dein Versicherer wäre jetzt leistungsfrei oder die Haftpflicht würde dem umgefahrenen nichts löhnen oder Dich in "Regress" nehmen. Nicht angepasst ist schon 30 km/h auf der 50iger Strecke, wenn Dich die Sonne blendet....

Was möcht ich also vorallem sagen.... Man muss sich nicht wegen jedem Dingens ins Hemd machen, wenn´s die TüVer oder die EU nicht mögen. Das herumfahren mit einem (nicht mehr) genehmigten Frontbügel ist also lediglich Ordnungswidrig und kein Straftatbestand wie Trunkenheit im Verkehr (der Vergleich kam nicht von mir).

Oder hier:
336606 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. B - 3 50,00 EUR
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat
Schon an den Beträgen sieht man, dass man mit dem nicht eingetragenen Frontbügel zwar nicht völlig unbehelligt bleibt, aber so schlimm wie es oft dargestellt wird ist es auch nicht. Das hier zuletzt gezeigte Beispiel ist wohl um einiges gefährlicher und trotzdem bleibt die BE erhalten, Du bekommst einen "Mängelschein" und muss den Mangel abstellen.

Jedem der sich einen Frontbügel anbaut der ja über "alte" EU-Erlaubnis verfügt, muss sich also überlegen ob er dieses Risiko eingehen mag oder nicht, für jeden der gerne mal 10-15km/h schneller als erlaubt fährt, dürfte diese Überlegung schnell erledigt sein, denn er riskiert täglich mehrmals 25,00 EUR.... Nur soll keiner Panik verbreiten von wegen erloschene BE des Fahrzeugs!!
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Uli1979
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Uli1979 »

und wenn Du mit abgefahrenen Reifen ein Kind übern Haufen fährst, weil Dein Bremsweg um 5 Meter länger/zu lang war, gibt´s dann auch bloß nen Mängelschein? :roll:

So lange man blauäugig davon ausgeht daß nix passiert is alles bestimmt halb so wild, interessant is was im Falle des schlimmsten Falles passiert! Rollstuhl, Totalmatsch usw..... .,,.
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Maximus
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

Kind übern Haufen fahren? Mann, Mann sind das Beispiele wenn Du in der Stadt mit 60 unterwegs bist und dann ein Kind übern Haufen fährst.... wird Dein kaputtes Bremslicht, Deine Lufthutze, der Spoiler oder Frontbügel nicht die Ursache des langen Bremsweges gewesen sein??!!

Übrigens auch durch die Motorhaube nach außen verlegte Lufteinläufe, sind "nur" Ordnungswidrig und führen nicht zum erlöschen der BE. Und wenn einer an den Rohrhaltern kleben bleibt, ist das nicht schön, bei einem aus der falschen Richtung kommenden unbeleuchteten Radfahrer wird Unfallursächlich nicht der Ordnungswidrig angebrachte Rohrhalter gewesen sein!

Was macht es für einen Unterschied ob ich das Kind mit einem Frontschutzbügel übern Haufen fahre der zugelassen ist (weil vor dem 25.05.2007 montiert) oder mit einem der nicht zugelassen ist?? (identisches Modell aber nach 25.05.2007 montiert) Meiner Meinung nach ist beides gleichermaßen Sch.... und jeder sollte so fahren, dass niemand verletzt wird!!

Das Problem ist doch wohl das überfahrene Kind!?? Und nichts anderes!! Wenn ich also ein Kind überfahre und die Ursache ist mein abgefahrener Reifen stehen hier ja Ursache und Wirkung in direktem Zusammenhang!! Und weil eben abgefahrene Reifen "schlimmer" und öfter Unfallkausal sind kostet es ja auch Bußgeld (50,-EUR) für die Tatsache des Fahrens mit diesen Schluffen und nicht "nur" Verwarngeld wie beim Bügel... Verursache ich aber aufgrund abgefahrener Reifen einen VU wird´s schon teurer:
336608 Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. B-3 75,00
§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
§ 24 StVG; 212 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Ist dann im Falle des Unfalls dran... Die fahrlässige Körperletzung geht extra.... (übrigens nicht nur bei überfahrenen Kindern, auch bei Rentnern, Frauen, Jugendlichen, ... und LADA-Fahrern)

Aber im Falle des Bügels und dem überfahrenen Kind wird die Ursache des überfahrens kaum im Kausal Zusammenhang mit dem Bügel stehen :?:
Deshalb gibt es da auch keinen Tatbestand zu §30c STVZO mit dem Zusatz "Unfall".

Jetzt kommt das Argument, aber die Verletzungen wären ohne Bügel weniger schwer gewesen.... Ich nehme mal an das ist so und wird gutachterlich nachgewiesen, dieser Fall würde aber auch den Fahrer treffen, dessen Bügel eingetragen ist. Für die Haftung im zivilrechtlichen Sinn dürfte es egal sein ob der Bügel eingetragen war oder nicht, denn von beiden Bügeln geht ja die gleiche erhöhte Betriebsgefahr aus und der Betreiber haftet!!
Der Unterschied zwischen den beiden Unfallverursachern ist der:
Fahrer mit eingetragenem Bügel, wird wegen Verursachen eines VU mit Personenschaden zur Verantwortung gezogen, zivilrechtlich muss er (damit seine Versicherung) für den Gesamtschaden haften.
Fahrer mit dem gleichen Bügel ohne Eintragung, wird wegen Verursachen eines VU mit Personenschaden zur Verantwortung gezogen, zivilrechtlich muss er (damit seine Versicherung) für den Gesamtschaden haften, zusätzlich könnte der, soweit Tateinheit verneint würde, die 20,- EUR VG blechen, weil warum auch immer die Anbauteile gegen §30c StVZO verstießen....

Was wäre also Du kaufst Dir heute einen Bügel den der TüV auch heute noch zulassen würde, auf dem Weg zum TüV passiert jetzt was?? Du überfährst jemanden? Was ändert das an der Haftung dem Überfahrenen gegenüber?? Was hat Dein noch nicht eingetragener Bügel damit zu tun?? Noch besser, der TüV stellt bei der Untersuchung fest, dass Du die falschen Schrauben verwendet hast(keine Sollbruchstellen, zu fest angezogen, was weiß ich), Du hättest also auch beim TüV angekommen, dass Teil so nicht eingetragen lassen können! Du bist dran... weil Du jemanden überfahren hast, nicht weil Du einen Frontbügel dran hast und dann einen überfährst!

Die Ausgangsfrage war doch:
Frontbügel erlaubt ja/nein?
Anwort: Nein, dieser ist nicht erlaubt, erwischt man Dich damit kostet es 20,- Mäuse!
ggf. ein Mängelschein und Du musst den Wagen mal ohne Bügel präsentieren... Das kann sich eine Weile wiederholen, und zwar solange bis Du einen persönlichen Freund bei der Polizei oder dem Straßenverkehrsamt gefunden hast, der Dich auf dem Kieker hat und die Sache einen ähnlichen Verlauf nimmt, wie das permanente zu schnell fahren oder Verkehrszeichen mIssachten und erwischt werden.....
Der Frontbügel ist genauso verboten wie auch das zu schnell fahren oder das montieren von Spoilern oder Lufthutzen, nur führt ein Verstoß nicht automatisch zum überfahren von Kindern, es führt auch nicht zum erlöschen der BE. Und das "Überfahren" wird auch nicht dadurch "weniger Schlimm" weil der Bügel am Wagen in Fzg. Schein erwähnt ist! Wer jemanden überfährt hat aus meiner Erfahrung meist etwas anderes vorwerfbar falsch gemacht... Wobei ich persönlich das zu schnelle fahren oder fahren "mit ohne" Profil, für weitaus gefährlicher, vor allem für Kinder, halte.
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Niva 1,7i MP Bj. 2006 mit Prins VSI LPG
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jenzz
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von jenzz »

Leute, unterm Strich muss das jeder mit sich selbst ausmachen. Richtig ist, dass nicht wegen jedem Mist gleich der Versicherungsschutz erlischt, so wie das jahrzehntelang in D propagiert wurde.

Man muss ja nicht gleich so direkt sein wie dieser Zeitgenosse hier:
Bild
'74 Range Rover; '91 Discovery 3door; '00 Range Rover 4.6 HSE; Stihl MS192 - MS260 - MS361 - MS660
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Maximus
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

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Hier mal ein Beispiel von fahrenden Verkehrsverstößen. Ich denke mal das dieses Fahrzeug, jedenfalls dann und wann auf den öffentlichen Straßen unterwegs ist, ist ja ein AKZ dran. Wie das rechtlich in Schweiz ist?? In Deutschland dürfte in der Gesamtschau der TüV was dagegen haben....

Auf den ersten Blick:
Stoßfänger fehlen komplett :arrow: erhöhte Verletzungsgefahr
Reifen stehen über die Karosse :arrow: erhöhte Verletzungsgefahr
Lufthutze :arrow: erhöhte Verletzungsgefahr
Lufteinlauf :arrow: erhöhte Verletzungsgefahr
Dachbelüftung :arrow: erhöhte Verletzungsgefahr
Fahrwerk :arrow: wird wohl höher liegen :arrow: erhöhte Verletzungsgefahr beim Zusammenstoß gerät man schneller drunter!
Ob in der Gesamtschau der Umbauten die BE erloschen ist?
Wenn der Besitzer einen Menschen mit diesem Fahrzeug verletzt wird man wohl trotzdem erstmal nach der wirklichen Ursache forschen und auch die Versicherung wird wohl erstmal zahlen müssen und kann kaum nachweisen, dass nur die Umbauten "Schuld" sind... dass der Fußgänger plötzlich auf die Straße sprang. Sicher kann es passieren, dass ein Zusammenstoß einen glimpflicheren Verlauf genommen hätte, wäre alles "Serie".... Aber damit muss sich der Fahrer dann auseinandersetzen!
Bei einem Frontbügel allein kann ich die für ein Erlöschen der BE erforderliche abstrakte Gefährdung nicht erkennen, solange baugleiche Frontbügel aufgrund "alten Rechts" geduldet werden. Wäre die Betriebsgefahr diese Bügel so hoch, müsste man auch die alten Bügel verbieten.

Ansonsten muss ich mich jenzz anschließen.... der hat dass so schön kurz ausgedrückt!! Ich schreibe immer etwas mehr, ich bitte das zu entschuldigen, dient dem Frustabbau!
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Uli1979
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Uli1979 »

wenn Stefan so weitermacht paßt da bald jedes Kind stehend unten durch! :mrgreen:
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st.alban
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von st.alban »

@maximus: :roll: das fahrzeug auf dem ersten bild ist nicht mehr für den strassenverkehr gedacht und deshalb auch nicht angemeldet! oder siehst du irgendwo eine nummer an dem auto?! wozu hab ich denn nen hänger?! pl.. wenn die das auto so auf der strasse sehen würden... pl,, die würden mich am höchsten baum aufhängen!
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Maximus
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

Hab ich mir ja gedacht ... aber wer weiß....

Dein Auto ist halt nur ein schönes Beispiel für wirklich deutliche und sicher auch gefährliche Veränderungen, sollte man damit auf der Straße fahren....
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sputnik
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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von sputnik »

@ Maximus: was willst Du uns eigentlich sagen????
Ich meine, Du kramst hier einen 2 Jahre alten Beitrag hervor, bemächtigst Dich fremder
Bilder, deren Rechte Du nicht hast und suchst krampfhaft nach "Verbotenem".

Wem soll das helfen?

Sollte ich jetzt lieber meine Bilder löschen, falls Du bei meinem Auto auch was entdeckst,
was nicht eingetragen sein könnte? Meldest Du das dann, wenn Du das Kennzeichen hast?
Bist Du ein Nestbeschmutzer?

Ich habe keine Ahnung, was Dich dazu bewogen hat, derart verbohrt an dem bescheuerten
Frontbügelthema festzuhalten und warum Du fast 2 Jahre gebraucht hast um mal wieder
hier aktiv zu sein.

Nichts für ungut, so hat man wenigstens mal was zu lesen in diesem Sommerloch.

Stefan
Stark ond groß durch Spätzle mit Soß


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Re: Frontbügel klein bei Ebay für 199,- noch erlaubt?

Beitrag von Maximus »

@Sputnik
Du solltest richtig lesen!!

Ich suche keineswegs nach verbotenem, sondern habe im Gegenteil ausgesagt, dass nicht jedes "Verbot" den Stellenwert hat, der oft beigemessen wird.
Ich find eher verbieten sollte manchmal verboten werden.
Der Thread ist alt, die Reaktionen zeigen aber, dass Thema ist nicht "abgeschlossen".
Die fremden Bilder habe ich hier aus dem Forum zitiert um ganz allgemein mal zu zeigen wie Fahrzeuge aussehen können...., wie Du darauf kommst, dass ich hier jemanden "melden" will?? Da geht wohl die Fantasie mit Dir durch! Ich hatte übrigens bewußt den Schweizer Kollegen rausgesucht um genau den Eindruck zu vermeiden, ich will hier jemanden zur Zulassungsstelle "vorführen". Ich finde die Einstellung des Schweizers durchaus in Ordnung, denn der hat schon bemerkt das die meistenOrdnungshüter bei dem Vorschriftenchaos selbst nicht wissen was "Recht" ist. Und solange er auf der Straße wie ein Mensch und im Gelände wie ein Wilder fährt, hat er da meine volle Zustimmung... Wenn der Bildereinsteller das nicht mag, kann er sie ja löschen.... oder ich lösche den Link aus dem Beitrag, wenn das geht.... Und auch Dein Niva sieht ja mit der Dachbeladung ganz sympathisch aus, auch meiner sieht manchmal ganz ähnlich aus.
Sollten wir mal einen damit überfahren fragt uns hoffentlich keiner ob die drei Kajaks eingetragen sind.

Was mich annervt ist die Auffassung, dass es schlimm ist mit einem "nicht eingetragenen Frontbügel" ein Kind zu überfahren, was mich zu dem Umkehrschluss veranlasst, das es wohl besser ist das Kind mit einem eingetragenen Bügel von der Straße zu fegen. Das ist typisch deutsche Bürokrateneinstellung, Hausptsache die Papiere stimmen und "allet is jut".....
Ich habe selbst Kinder und muss sagen, das es mich in einem so unvorstellbaren Fall nicht interessieren würde ob eingetragen oder nicht, denn nicht der Bügel kostet das Kinderleben --- die Fahrweise ist es, und die verantwortet der Fahrer!!!
Was mich annervt ist z.B. der Vergleich mit einem betrunkenen Autofahrer!
Bügel nicht eingetragen und einen Menschen umgefahren der aus dem "nichts" auf die Straße läuft ist gleichzusetzen mit Alkoholgetrunken und Menschen umgefahren oder zu schnell unterwegs und Mensch umgefahren!!

So und nun nutze das Sommerloch mal richtig, lies von vorn und verstehe... warum ich der Meinung bin das es völlig egal ist ob ein Fahrzeugführer ein Kind bei 90 km/h innerorts mit zulässigem oder unzulässigem Frontbügel überfährt! Ich denke nicht das der Frontbügel, anders als Reifen, Bremsen, oder Fahrerzustand da irgendeinen Einfluss hat! Ich halte diese Frontbügelstichtagslösung für EU Schwachsinn, der für nichts gut ist! Wenn die Dinger nachweislich gefährlich sind, gehören alle verboten, egal wann sie angebaut wurden! Sind sie bei Anbau vor dem Stichtag so ungefährlich, dass sie weiterhin so im Straßenverkehr geduldet werden können, bleiben sie es .....

Ansonsten wünsche ich allen Nivafahrern viel Spass und hoffe das jeder ob mit eingetragenem oder nicht eingetragenem Bügel unterwegs eine gute Fahrt und einen einsichtigen TüV-Prüfer, oder eine gute Idee,.... Ausrede .........was auch immer
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