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Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 11:18
von Funix
Hallo H_P,

was hat er bei dir als ungebremst eingetragen?

aus einem anderen fred:
Funix hat geschrieben:
lada-horst hat geschrieben: Hallo,

mit der eingetragenen 1,9 to AHK dürfen es ungebremst 600 kg sein.
Hallo Horst,

bei mir hat er nur die gebremsten 1900kg eingetragen, da mein "gutachten" von gdw kaum aussagekräftig war. wegen der abnahme meiner gasanlage habe ich ein paar zulassungen "gesammelt" und nur du und noch ein 2. hatte die auflastung für ungebremste anhänger. als ich mein tüver darauf hin ansprach (hab natürlich fahrgestellnummer und namen auf den zulassungen geschwärzt), sagte mir dieser, dass das eigentlich so nicht richtig sei, da sich ja an der bremsanlage nichts verbessert habe. das klang für mich plausibel und aufgrund mangelnder argumentationshilfen bin ich dann abgezogen.

Nun warte ich mal ab, was in HP seinem gutachten steht.
wäre auch an einem aussagekräftigeren gutachten interessiert. bei meinem steht kaum was drin o--.

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 11:39
von lada-horst
Hallo ,

also unser Niva ist mit Anhängerzugvorrichtung und Gas-Analge und von Lada D aus Neu Wulmstorf / Buxtehude.

Die Sachen waren so eingetragen / abgenommen. Auch das entsprechend höhere zulässige Zug Gesamtgewicht!
Nur die höhere zulässige Stützlast ( 75 kg anstatt der eingetragenen 60 kg ) wurde irgendwie vergessen und ich habe es auch erst nach deinem Hinweis gemerkt.

Obwohl es noch ein Merkblatt gibt in dem steht das man die 1,9 Tonnen nur ziehen darf, wenn es sich um einen Tandemachsanhänger mit Radstoßdämpfern handelt.


Was seht denn so in den Papieren der anderen Niva Nutzer mit der 1,9 to AHK?

Gruß

Horst

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 11:57
von Funix
Hallo Horst,

in den zulassungen die ich habe steht das prüfzeichen der AHK, die 1900kg bei max 8% Steigung und das zul. zuggesammtgewicht von 3510kg.

die erhöhung der stützlast auf 75kg hat keiner der mir vorliegenden fahrzeugscheine drin, obwohl dies in meinem gutachten steht. weiß aber nicht, ob ichs bei belassen hatte oder er mir dies auch nicht eintragen wollte. jedoch halte ich die erhöhung der stützlast für nicht so wichtig.


edit: hier schlechte bilder von meinem gutachten (scanner ist kaputt)
Bild
Bild
Bild

demnach dürften doch nur die 1900kg und die 75kg stützlast eingetragen werden. wo kommen die 8% her?

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 12:23
von lada-horst
Funix hat geschrieben:..... wo kommen die 8% her?
Ich denke, damit hält sich der Importeur ( Lada D ) den Rücken frei wegen Garantie usw...



Das Autohaus Seeh bekommt mit anderer AHK sogar 2000 kg gebremste und 750 kg ungebremste Anhängelast und 120 kg Stützlast beim ( nicht Unterflurtank LPG ) Niva eingetragen.

siehe hier: http://www.car-copy.com/carcopy/show2.p ... 9mIzFkIA==

und hier:

http://nivatechnik.de/viewtopic.php?f=4 ... eh#p117453

Gruß

Horst

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 14:46
von klempsteff
Hallo,
die 2000/750 kg Anhängelast evtl. wegen vorhandenem ABS ???
Steffen

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 16:54
von H_P
Also von den 8% habe ich bei mir irgends etwas gelesen. Mit der Stützlast erhöhung und dem ungebremstem Anhänger steht bei mirim Gutachten ebenfalls leider nichts. Ich denke aber auch das die erhöhung auf 1,9 t zumindest in meinem Fall reicht.

Und von einem Tandemhachshänger habe ich auch noch nichts gelesen.

Frohe Weihnachten ähh Ostern noch!

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 17:09
von Leitwolf
@Steffen:
Nein, nicht wegen ABS.
Der Herr Seeh hat das ungemeine Glück, das er einen Prüfingenieur gefunden hat, der diese Berufsbezeichnung wirklich verdient.
Ich habe mit Herrn Seeh darüber gesprochen, da es hier schon öfter um die Erhöhung der Anhängelasten ging und dabei auch das zulässige Zuggesamtgewicht beachtet werden muß.
Der Prüfer des Autohauses Seeh macht es anders als viele (die meisten?) anderen sog. "Prüfer".
Er verlangt nicht schon von Anderen unterschriebene und abgestempelte Gutachten und Prüfbescheinigungen und vergleicht diese mit der Fahrzeugnummer, ob dies auch übereinstimmt (sog. Stempel- und Unterschriftenzettelvergleicher), sondern er nimmt sich die Festigkeitsberechnungen des AHK-Herstellers und die Daten des betreffenden Fahrzeugs (in diesem Falle: Lada Niva) und macht seinen Job. Das heist er setzt sich hin und berechnet die Anhängelast aufgrund der ihm vorliegenden Daten, Werte und Vorschriften. Aufgrund seiner selbst ermittelten Ergebnisse erteilt er die Zulassung für die von ihm errechneten Gewichte.
Laut Herrn Seeh wären sogar noch geringfügig höhere Lasten möglich, aber man lässt dort auch den "gesunden Menschenverstand" nicht außen vor.

Gruß,
Leitwolf

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 17:12
von H_P
Wo steht den das es ein zulässiges Zuggesamtgewicht gibt?? Ich kenne das nur vom Lkw und da sind es ja 40t im normal Fall. !

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 17:35
von Leitwolf
@H_P:
Im COC unter Punkt 18.
Und zwar in meinem Fall: 3100kg.

12.1 Leergewicht: 1285kg.
14.1 Zul. Ges.gew.1610kg.
17. Zul. Last gebr.1490kg.

Damit ist man bei der Erhöhung der Anhängelast auf die üblichen 1900kg schon drüber.

Gruß,
Leitwolf

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 18:04
von lada-horst
H_P hat geschrieben:Wo steht den das es ein zulässiges Zuggesamtgewicht gibt?? Ich kenne das nur vom Lkw und da sind es ja 40t im normal Fall. !
Hier:
Zulass Beschein Teil 1 klein Anhänge.jpg
Zulass Beschein Teil 1 klein Anhänge.jpg (248.06 KiB) 8487 mal betrachtet
Gruß

Horst

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 18:15
von klempsteff
Hallo,
bei mir in der Zulassung steht nur 1900 kg als gebremst und 400 ungebr.
Im Anhang steht : über 1490 kg max 80 km/h.
GDW Kupplung für Gastank (ohne Gastank)
Steffen

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 19:17
von Funix
jetzt ist bei mir auch endlich der groschen gefallen, was horst die ganze zeit mit dem zuggesamtgewicht meint.
richtig, im COC stehen nur 3100kg drin, nur leider gibt es in den rechtsgültigen zulassungsbescheinigungen keinen verweis auf das zuggesamtgewicht. wenn ich nun einen von z.b. lada d kaufe und die den für mich zulassen, bekomme ich dann trotzdem das coc ausgehändigt? falls nicht, dann weis ich ja gar nicht mein zuggesamtgewicht.

bleibt also die frage: was ist das zugesamtgewicht? ist das eine rechnerische größe, welche sich aus zul gesamtgewicht + max anhängelast berechnet oder ist es eine fahrzeugspezifische, in irgend einem gutachten festgelegte, größe? das ist denke ich der knackpunkt, ob dies explizit in den papieren eingetragen werden muß oder nicht.

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 19:35
von lada-horst
So Leute,

habe nochmal etwas ausgegraben:
Anhänge und Dachlasten Lada.JPG
Anhänge und Dachlasten Lada.JPG (254.71 KiB) 8466 mal betrachtet
Vielleicht hilft es ...


Übrigens, das zulässige Zug Gesamtgewicht findet Ihr auf dem Typenschild an der Spritzwand Nähe Batterie im Motorraum eures Fahrzeugs.


Gruß

Horst

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 29. März 2013, 19:48
von lada-horst
So hab da noch was gefunden,

dieses Schreiben lag bei der Fahrzeugübergabe mit bei den anderen Papieren.

Meiner Meinung nach will sich Lada damit gegen eventuelle Ansprüche absichern. Eigetragen ist bei unserem Niva jedenfalls nichts von Tandemachse oder Radstoßdämpfern.
info zur erhöten anhängelast ( klein ).jpg
info zur erhöten anhängelast ( klein ).jpg (41.61 KiB) 8459 mal betrachtet
Gruß

Horst

Re: Anhängerkupplung GDW

Verfasst: 30. Mai 2013, 18:18
von Nairolf83
Hallo,

das Thema ist echt interessant! Ich habe mich nämlich nach der Zulassung auch sehr gewundert, weshalb der Niva als Kombilimousine eingestuft wurde und nicht als Geländewagen???
Aber natürlich konnte mir das die Sachbearbeiterin in der Zulassungsstelle auch nicht beantworten und ich musste mich halt damit zufrieden geben!??? pl..

Denn wie im Threat bereits geschrieben ändert das Gewaltig was an der Zulässigen Anhängelast! Korrigiert mich falls ich irre, aber da gilt:

Kombilimousine (und alle anderen): Leermasse Zugfahrzeug x 1,1 = Anhängelast gebremst bsp.: 1285kg x 1,1 = 1414kg
Geländewagen: Leermasse Zugfahrzeug x 1,5 = Anängeöast gebremst bsp.: 1285kg x 1,1 = 1928kg

Gibts da von eurer Seite Erfahrungen bezüglich einer Änderung auf Geländewagen in den Papieren? Oder erfolgt das wieder mal nur nach einer Fahrzeugneuabnahme nach §21 beim TÜV? o--.

Aber ich denke da wird sich einfach nach den Vorgaben von Lada gerichtet (siehe oben) - Schade _::

Gruß Florian