Heute beim TÜV

Umbauten die der Tüv erlaubt...

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lohrjaeger
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Heute beim TÜV

Beitrag von lohrjaeger »

Hallo,
da im März die 1. Hauptuntersuchung für meinen Multi ansteht, hatte ich für heute morgen einen Termin zur Besprechung meiner Einzelabnahmen, bzw. Eintragungen beim TÜV gemacht....
Wollte halt mal wissen, was ich zur Eintragung meiner diversen Um-bzw Einbauten noch nachbessern muß.
Außerdem sollte auch endlich mal das Trailmaster-Fahrwerk und die 205er Bereifung sowie die AHK "legalisiert" werden.

Also eigendlich war nur eine Besprechung geplant.....

Schon von weitem sagte mir der nette Herr vom TÜV: ....das Seilrollenfenster muß aber abgedeckt werden.
Ok, weiß ich, ist schon was in Planung.

Aber jetzt fahrn´s erst mal rein, ist ja saukalt!

Dann hat er sich den Fahrzeugschein geben lassen und hat sich das Auto angesehen....
....und geschrieben.......Über die selbergebauten Sitzkonsolen haben wir uns etwas unterhalten: die müssen 2t halten!

Was soll ich sagen: nach 1 Stunde war alles eingetragen!

- TM-Fahrwerk
- 205/75-15
- AHK
- Seilwindenstoßstange mit Seilwinde
- Sitze vom Audi TT

Was offen blieb waren meine HELLA Luminator XENON. Meine Unterlagen wegen der "Unnötigkeit" von Scheinwerferreinigungs- und Leutweitenregelungsanlage wurden zwar akzeptiert, aber es gab ein anderes Problem: die Summe der Kennziffern der Fernscheinwerfer darf 75 nicht überschreiten. Wenn die nicht überschritten wären, bräuchte ich auch keinen Eintrag, da E1 Kennzeichnung. ii..

Jeder meiner Xenons hat 37,5 + 12,5 für jeden Serienscheinwerfer. Als der TÜVler die trübe Funzel meiner Serienscheinwerfer sah (und da hab ich schon Klarglas drinnen) hatte er dann schon Mittleid mit mir. Aber die grünen Streckenposten können schon soweit zählen und das könne er nicht machen.
Vorschlag meinerseits: Serienfernlicht lahmlegen. Antwort: geht nicht....was vorhanden ist muß funktionieren.
Vorschlag seinerseits: Wir machen Arbeitsscheinwerfer draus. Aber dazu ist Ummeldung als LKW erforderlich und die Dinger müssen aufs Dach!
Das wollte ich nicht, weil die da oben ruckzuck durch Äste gekillt werden.......

Also haben wir das erst mal offen gelassen......

Sonstige Anbauten wie Schnorchel, Lufthutze, Kühlergrill, Scheinwerferschutzgitter und Schutzgitter für Blinker haben ihn null interessiert.
Den großen Unterfahrschutz fand er ganz toll. Das Lenkrad wollte er anscheinend nicht sehen.....


Die ganze Aktion hat im Paket gut €160,- gekostet. üiiii

Zurück in der Firma dann eine mail ans KBA geschickt und denen die Misere von der Ref.75 geschildert.
Keine 2 Stunden später eine nette mail, daß die 75 Schnee von gestern seien und mittlerweile Ref.100 gilt. Mit schöner Quellenangabe.... :idea:

Es gibt Tage, die find ich richtig gut! :mrgreen:

Achso: ist jetzt ein 2 Sitzer. Die Geschichte mit der LKW-Zulassung rechne ich mal durch. Versicherung wird anscheinend etwas teurer, aber die Steuer geht runter. Schau´n mer mal.

Gruß
Hermann
Wo ich mit meinem NIVA nicht mehr hinkomme, habe ich eigendlich auch nix verloren!
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Multi BJ2009 von Dimitri
marec
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von marec »

Es dürfen auch ruhig mal schöne Tage dabei sei.
Schön zu lesen das es auch noch vernünftige Prüfer gibt.
Meine Unterlagen wegen der "Unnötigkeit" von Scheinwerferreinigungs- und Leutweitenregelungsanlage wurden zwar akzeptiert
Kannst du dazu mehr schreiben? würde mich brennend interessieren.

Habe heute auch TÜV machen lassen, - problemlos :!: :D
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Brunon
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von Brunon »

Mein Glückwunsch Hermann! Ist sicher nicht die Regel, dass das so problemlos über die Bühne geht. Einzig Deine Laola-Welle hinter dem Preis find ich etwas deplaziert. Für ein bißchen gucken, schnacken und tippen find ich das recht happig. Wohlwissend, dass das die gänigen Gebühren sind. Meine Herrn, 315,00 DM bzw. 730,00 Schilling. Sei´s drum.

Bei mir steht im September der TÜV an uns wüsste ich nicht, wer mir zu einer Plakette verhelfen wird hätte ich schon leichte Bauchschmerzen.
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lohrjaeger
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von lohrjaeger »

Brunon hat geschrieben:Mein Glückwunsch Hermann! Ist sicher nicht die Regel, dass das so problemlos über die Bühne geht. Einzig Deine Laola-Welle hinter dem Preis find ich etwas deplaziert. Für ein bißchen gucken, schnacken und tippen find ich das recht happig. Wohlwissend, dass das die gänigen Gebühren sind. Meine Herrn, 315,00 DM bzw. 730,00 Schilling. Sei´s drum.

Bei mir steht im September der TÜV an uns wüsste ich nicht, wer mir zu einer Plakette verhelfen wird hätte ich schon leichte Bauchschmerzen.
Es waren halt schon einige Dinge....
und wenn man hier im Forum so hört, wo Leute über materialgutachten etc. orakeln, dann war ich halt heilfroh.
Ich hatte für die Eintragungen mit Gutachten und 3 ohne Gutachten mit mindestens dem Doppelten gerechnet.

Gruß
Hermann
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Multi BJ2009 von Dimitri
mattse
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von mattse »

lohrjaeger hat geschrieben:Die Geschichte mit der LKW-Zulassung rechne ich mal durch.
Denke dann aber auch an das Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhänger!!!
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Skoda Felicia 1,6 Combi Bj. 2000 (mit 95 PS hihi)
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lohrjaeger
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von lohrjaeger »

marec hat geschrieben:Es dürfen auch ruhig mal schöne Tage dabei sei.
Schön zu lesen das es auch noch vernünftige Prüfer gibt.
Meine Unterlagen wegen der "Unnötigkeit" von Scheinwerferreinigungs- und Leutweitenregelungsanlage wurden zwar akzeptiert
Kannst du dazu mehr schreiben? würde mich brennend interessieren.

Habe heute auch TÜV machen lassen, - problemlos :!: :D
Bei einigen Prüfern gilt halt erst mal die Prämisse: XENON = autom. Leuchtweitenregulierung + Scheinwerferreinigungsanlage.
Das gilt aber nicht für Zusatzfernscheinwerfer.
Dann kam: Alle zusammen geschalteten Fernscheinwerfer dürfen die Ref.75 nicht überschreiten.
Das gilt nicht mehr seit 31.Jan. 2011. Seither sind´s Ref.100! 2x37,5 XENON + 2x12,5 Serie = 100 = Paßt.

Wenn dann noch E1 auf den Scheinwerfern steht, ist nicht mal eine Eintragung erforderlich! ih,,

Gruß
Hermann
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Multi BJ2009 von Dimitri
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lohrjaeger
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von lohrjaeger »

mattse hat geschrieben:
lohrjaeger hat geschrieben:Die Geschichte mit der LKW-Zulassung rechne ich mal durch.
Denke dann aber auch an das Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhänger!!!
Da muß ich nochmal nachlesen.

Ich meine das gilt genauso wie das Sommerfahrverbot erst ab einem wesentlich höheren Gesamtgewicht!

Aber danke für den rat.

Gruß
Hermann
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Multi BJ2009 von Dimitri
marec
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von marec »

lohrjaeger hat geschrieben:
Bei einigen Prüfern gilt halt erst mal die Prämisse: XENON = autom. Leuchtweitenregulierung + Scheinwerferreinigungsanlage.
Das gilt aber nicht für Zusatzfernscheinwerfer.
Dann kam: Alle zusammen geschalteten Fernscheinwerfer dürfen die Ref.75 nicht überschreiten.
Das gilt nicht mehr seit 31.Jan. 2011. Seither sind´s Ref.100! 2x37,5 XENON + 2x12,5 Serie = 100 = Paßt.

Wenn dann noch E1 auf den Scheinwerfern steht, ist nicht mal eine Eintragung erforderlich! ih,,

Gruß
Hermann
Ok Danke, verstehe, bezieht sich auf Zusatzfernscheinwerfer/XENON. Dachte es geht um die Standart Scheinwerfer...
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mattse
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von mattse »

lohrjaeger hat geschrieben:Ich meine das gilt genauso wie das Sommerfahrverbot erst ab einem wesentlich höheren Gesamtgewicht!
Nee,nee! Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Ferienreiseverbot (auf bestimmten Strecken) gilt für Lkw mit zul. Gesamtgewicht ab 7,5t, richtig! Sowie Du aber einen Anhänger dranhängst, spielt das zul Gesamtgewicht keine Rolle mehr! Es gibt Ausnahmen (Wohnanhänger, Pferdetransportanhänger), besser vorher kundig machen! Hab ich alles durch!
Trans Gespann.jpg
Hatte mir für die fahrten zu Treffen extra eine Sondergenehmigung bei der "unteren Verkehrsbehörde" Gera besorgt ( 25.-! für hin-und-Rückfahrt), bis ich zum Treffen einen Bekannten mit ähnlichem Auto traf, der da sagte: warte mal, dafür gibt es doch Ausnahmeregelungen! Hat er mir dann zugesendet! Die bei der unteren Verkehrsbehörde wollten davon nix wissen "gilt doch nicht für Thüringen" bla bla bla. In der Ausnahmeregelung steht aber eindeutig: "mit Zustimmung der Verkehrsminister aller Bundesländer...."
Naja, wollten die 25.- wohl nicht wieder rausrücken! Habe das Schreiben dann immer im Auto mitgeführt, man weiss ja nie, wie gut die Grünlinge informiert sind. Einem Kumpel ist es schon passiert. VW Caddy mit ( kleinem Pkw-) Anhänger, Sonntags auf´ner Bundesstrasse: (weiss nicht mehr genau) 75.- 2 Punkte und Anhänger (an Ort-und-Stelle) stehen lassen. Wenn die ganz komisch drauf sind und der Anhänger eine Behinderung, Gefährdung etc. darstellen könnte, lassen die auch noch einen Abschleppdienst (auf Deine Kosten!) kommen, um den Anhänger woanders hin zu bringen!
Es kann also eine ganz böse Falle werden!
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Funix
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von Funix »

hallo hermann
lohrjaeger hat geschrieben: Ich meine das gilt genauso wie das Sommerfahrverbot erst ab einem wesentlich höheren Gesamtgewicht!
§30 StvO
(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
jedoch sind die bußgelder geringer, wenn du privat fährst (liegen glaube ich um die 75 eur + 1 punkt). wenn es gewerblich ist gibt es zusätzlich eine strafe über 380 € und 1 punkt für den halter, der die fahrt angeordnet hat. das muß man aber ggf. vor gericht abklären lassen, weil die bußgeldstelle wahrscheinlich erstmal versucht, die große kohle beim privatmann abzugreifen. (sinn von der hohen strafe ist ja eigentlich den chef zu sensibilisieren, dass er seine mitarbeite nicht am sonntag losschickt).

und denk dran: es ist ja nicht nur der sonntag, sondern auch feiertage und nen ferienfahrverbot gibts wohl auch noch.

edit: upps, zu langsam getippt :mrgreen:
Gruß
Stephan-Der Schmiernippelabfahrer, Bolzenabreißer und "Bergeanker" für 2 Defender

sowie Pütnitz-Überlebender 2011


"Wer langsam fährt, wird länger gesehen."(geklaut beim Hobbit)


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lohrjaeger
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von lohrjaeger »

Naja,
große Überlandfahrten mach ich eh nicht.....
Der Hänger steht ja im Revier!

Außerdem bin ich ja eigendlich immer auf dem weg um eine mehr oder minder schwere Wildsau abzuholen:

Unmittelbare gesetzliche Ausnahmen

Von dem Verbot sind gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 StVO ausgenommen:

der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
Verderbliche Ware inklusive einer Beiladung von max. 10 % anderer Waren bei Lieferung von
frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
leichtverderblichem Obst und Gemüse,
und die im Zusammenhang mit diesen Fahrten stehenden Leerfahrten,
Wo ich mit meinem NIVA nicht mehr hinkomme, habe ich eigendlich auch nix verloren!
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Multi BJ2009 von Dimitri
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Funix
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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von Funix »

Hallo Hermann,

ich glaube da brauchst aber nen zettel vom amt, wo dann draufsteht das das darfst. sonst würde ja jeder spediteur ne tüte voll guppies seinen fahrern mitgeben :mrgreen:
Gruß
Stephan-Der Schmiernippelabfahrer, Bolzenabreißer und "Bergeanker" für 2 Defender

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Re: Heute beim TÜV

Beitrag von cross834 »

hallo!
ich meine es gibt eine regelung das hinter lkw bis 3,5t anhänger für freizeitzwecke(pferd,boot,motorsportfahrzeuge)erlaubt seien.ich weiss leider nicht mehr wo ich das gelesen habe.
mfg micha
micha
niva 1600 bj 91 /niva4x4 only bj 2007 mit prins gasanlage/xt 600 / ducato 250
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