Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Fragen und Antworten zur Anschaffung eines Niva

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fiorino
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von fiorino »

Hi Manu

Beim freien guten Ladahändler bekommst Du die gesetzliche Gewährleistung und ggf. eine zusätzliche Garantie vom Verkäufer (Nicht von Lada DE) zusätzlich hast Du einen Händler der Lada vielleicht lebt, sich entsprechend auskennt - Du bekommst also vielleicht auch noch eine sehr kompetente Werkstatt mit an die Hand.

Was für einen guten Händler spricht ist, das er den Wagen bzw. die Technik kennt und Schwachstellen ggf. im Vorfeld (also vor dem Verkauf) beseitigt (Begriffe wie Sanders und Getriebeölstand sind ihm keine Fremdworte)

Kaufst Du bei Lada DE bekommst Du im Prinzip das Gleiche - also die gesetzliche Gewährleistung sowie die Händlergarantie von Lada DE. Zusätzlich kann Dir Lada DE aber freiwillig Kulanz gewähren - bei Schäden (defekt, vorzeitiger Verschleiß durch schlechtes Material,...) die durch Nutzung auftreten regulär aber weder von Gewährleistung noch Garantie abgedeckt werden. Die Kosten hierfür übernimmt dann Lada DE ganz oder mit Eigenleistung von Dir und rechnet diese mit dem dem Mutterkonzern ab.
Manu
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von Manu »

@Fiorino

Danke für die flotte Antwort.

Umrüstung/Aufrüstung würde ich je nach Finanzlage eh bei einem der "Freien" machen.
Nun liegen die beiden genannten aber auch 2 Std. & 5 Std. von mir entfernt. Bei "Not-OP´s" ist es dann aber günstiger wenn ich nur die ca. 50km 3/4 Std. zu ´nem Vertragspartner fahren müßte ... muß nochmal druchrechnen. Macht, glaube ich, Preisunterschied von 1,6k bei der Anschaffung aus ...
LG Manuel

Lada 4x4 Bj.2019
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christian@nivatechnik.de
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von christian@nivatechnik.de »

Manu hat geschrieben:Will mich hier mal kurz dranhängen und nochmal genau nachfragen:

Wenn ich einen neuen Lada bei einem "freien" Lada-Händler wie Lada-Ems oder AET kaufen dann greift nicht die 2 Jahre Garantie von Lada Deutschland sondern nur die 2 Jahre Garantie des Freien Händlers? Oder anders gefragt - bei Garantiefällen könnte ich nicht zum Lada-Vertragspartner um die Ecke sondern müßte zu dem Freien Händler bei dem ich gekauft habe?
Bei Garantiefällen kannst Du überall hin.
Gruß christian@nivatechnik.de

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wikinger
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von wikinger »

Manu hat geschrieben:Will mich hier mal kurz dranhängen und nochmal genau nachfragen:

Wenn ich einen neuen Lada bei einem "freien" Lada-Händler wie Lada-Ems oder AET kaufen dann greift nicht die 2 Jahre Garantie von Lada Deutschland sondern nur die 2 Jahre Garantie des Freien Händlers? Oder anders gefragt - bei Garantiefällen könnte ich nicht zum Lada-Vertragspartner um die Ecke sondern müßte zu dem Freien Händler bei dem ich gekauft habe?
Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang immer die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewähleistung!!!
Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Verkäufers sich bei Mängel um diese zu kümmern bzw zu beheben. Er kann Vieles ausschließen etc.
Die Gewährleistung ist gesetzlich (BGB) verankert. Dh. bei einem Mangel etc ist der Verkäufer verpflichtet Diesen wieder zu beheben. Er darf Nachbessern und erst wenn das keine Aussicht auf Erfolg hat, können weitere Dinge in Anspruch genommen werden (Rücktritt, Schadensersatzansprüche etc).
Im Normalfall ist die Gewährleistung (gebrauchte Dinge) auf 1 Jahr begrenzt. Beim Autokauf (Gebrauchtwagen) sind es glaub 2 Jahre. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch die Umkehr der Beweispflicht!!! In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht!Dh. bei einem Mangel musst du dem Verkäufer beweisen, daß der Mangel nicht durch dich (falscher Umgang etc) verursacht worden ist, sonders es sich bspw um einen Material/Herstellungsfehler handelt.
Der Verkäufer ist bei einem Anspruch auf Gewährleistung immer dein erster Ansprechpartner. Also in dem Fall der Händler bei dem du den Wagen gekauft hast. Bei VW zB eben das Ah wo du das Auto gekauft hast, nicht VW-Deutschland etc!
Eine freiwillige Garantie des Händlers , meist über irg welche "komischen" Firmen, ist immer freiwillig. Im Falle von Niva aber eher zu vernachlässigen, weil Zuviel ausgeschlossen ist und die Teile die evtl kaputt gehen die Summe der Garantieprämien meist überschreitet und /oder Zuviel ausgeschlossen wird. Aber dass muss jeder selber entscheiden!


Gruß
Lada 4x4 Urban, Bj.2018, Prins VSI 2.0, diverse Umbauten
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Karsten-65
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von Karsten-65 »

wikinger hat geschrieben:Im Normalfall ist die Gewährleistung (gebrauchte Dinge) auf 1 Jahr begrenzt. Beim Autokauf (Gebrauchtwagen) sind es glaub 2 Jahre.
Nein, bei gebrauchten -beweglichen- Dingen beträgt die Gewährleistung grundsätzlich ebenfalls zwei Jahre. Kann jedoch per AGB auf ein Jahr reduziert werden.
Bei (beweglicher) Neuware ist dies nicht möglich, bzw. unwirksam.
Nur ein dreckiger Niva ist auch ein glücklicher Niva
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Ein Laster muß Mann ja haben:
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michaniva
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von michaniva »

Bei mir aus der Nähe hat jemand seinen Niva bei AET gekauft, Inspektionen und Garantiefälle lässt er aber beim Lada Händler um die Ecke abarbeiten. Beide sind damit prima zufrieden, gerade Garantiefälle sind für den Händler bei Lada-D manchmal sehr nervig gewesen, mit AET klappt das wohl sehr viel besser und einfacher.

Grüße Micha
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wikinger
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von wikinger »

Karsten-65 hat geschrieben:
wikinger hat geschrieben:Im Normalfall ist die Gewährleistung (gebrauchte Dinge) auf 1 Jahr begrenzt. Beim Autokauf (Gebrauchtwagen) sind es glaub 2 Jahre.
Nein, bei gebrauchten -beweglichen- Dingen beträgt die Gewährleistung grundsätzlich ebenfalls zwei Jahre. Kann jedoch per AGB auf ein Jahr reduziert werden.
Bei (beweglicher) Neuware ist dies nicht möglich, bzw. unwirksam.
Du hast recht! Nicht viel anders hab ich es ja geschrieben (Autokauf). Da ich mehr mit "unbeweglichen" Dingen und deren Gewährleistung zu tun habe, ist bei mir die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt! Ich habe extra von Gebrauchtgütern geschrieben, weil ja die Nivas oftmals mit ner Tageszulassung verkauft werden.

Gruß
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Manu
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von Manu »

michaniva hat geschrieben:Bei mir aus der Nähe hat jemand seinen Niva bei AET gekauft, Inspektionen und Garantiefälle lässt er aber beim Lada Händler um die Ecke abarbeiten. Beide sind damit prima zufrieden, gerade Garantiefälle sind für den Händler bei Lada-D manchmal sehr nervig gewesen, mit AET klappt das wohl sehr viel besser und einfacher.

Grüße Micha
@micha

Genau in die Richtung ging meine Fragestellung. Der Ladahändler um die Ecke muß die erbrachte Leistung ja auch mit jemaden abrechnen. Danke Dir.
LG Manuel

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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von AET »

wikinger hat geschrieben:
Karsten-65 hat geschrieben:
wikinger hat geschrieben:Im Normalfall ist die Gewährleistung (gebrauchte Dinge) auf 1 Jahr begrenzt. Beim Autokauf (Gebrauchtwagen) sind es glaub 2 Jahre.
Nein, bei gebrauchten -beweglichen- Dingen beträgt die Gewährleistung grundsätzlich ebenfalls zwei Jahre. Kann jedoch per AGB auf ein Jahr reduziert werden.
Bei (beweglicher) Neuware ist dies nicht möglich, bzw. unwirksam.
Du hast recht! Nicht viel anders hab ich es ja geschrieben (Autokauf). Da ich mehr mit "unbeweglichen" Dingen und deren Gewährleistung zu tun habe, ist bei mir die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt! Ich habe extra von Gebrauchtgütern geschrieben, weil ja die Nivas oftmals mit ner Tageszulassung verkauft werden.

Gruß
Jetzt mal langsam. Eine Tageszulassung ist immernoch ein Neuwagen!
Ja, vor dem KBA ist es ein gebrauchter, weil schon ein Halter eingetragen ist.
Rein rechtlich ist es aber trotzdem ein Neufahrzeug.
(Solange es einer KM-Stand kleiner 1t aufweist. Wobei das mit den Kilomentern nicht absolut fest gelegt ist. Deutsches Recht halt. :roll: )

https://de.wikipedia.org/wiki/Tageszulassung


Grüße
Rainer
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von wikinger »

Sorry das hab ich nicht gewusst! Ich bin Zuviel von meinen Fällen ausgegangen. Tut mir leid das ich für ein wenig Verwirrung gesorgt habe. Auto-Recht ist dann doch ein wenig besonders - wie immer halt! o--.
Das Wichtigste ist und bleibt auf jeden Fall die Unterscheidung von Garantie und Gewährleistung und die damit verbundene Beweisumkehrpflicht! Beim Thema Kfz gibt es dann zeitlich anders abgegrenzte Zyklen und bestimmte Begriffseinstufungen!

Gruß
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Hipster
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Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von Hipster »

AET hat geschrieben: Rein rechtlich ist es aber trotzdem ein Neufahrzeug.
(Solange es einer KM-Stand kleiner 1t aufweist.
Ah, das erklärt die Tageszulassungen mit 1001 km, die ein neuer, populärer Niva Händler bei EBay Kleinanzeigen einstellt.


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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder

Beitrag von AET »

Hipster hat geschrieben:
AET hat geschrieben: Rein rechtlich ist es aber trotzdem ein Neufahrzeug.
(Solange es einer KM-Stand kleiner 1t aufweist.
Ah, das erklärt die Tageszulassungen mit 1001 km, die ein neuer, populärer Niva Händler bei EBay Kleinanzeigen einstellt.

AET hat geschrieben: Wobei das mit den Kilomentern nicht absolut fest gelegt ist. Deutsches Recht halt. :roll: )
Hast du abgeschnitten, ist aber wichtig.
Rein rechtlich ist der geneue Kilometerstand nicht festgelegt. Es heißt nur "Nicht wesentlich mehr als 0km". Was "nicht wesentlich" ist liegt dann beim Richter. ;)
Mit einer Überführungsfahrt aus Russland könnte man da als Händler quasi immer noch einen Neuwagen geltend machen. omm

Gruß
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Re: Neuwagenkauf: Vertragspartner oder "Freier" - Folge 427.

Beitrag von hwacw2 »

Und die "Seriösität" des Händlers wird noch dadurch unterstrichen, dass im Text plötzlich wieder von 50 km die Rede ist und nur 12 Monaten Garantie. .-.

Verstehe aber auch die Frage nach den ganzen Händlern nicht, wenn du Kfz Meister sein solltest, kaufe den billigsten und mach den Rest selbst.
Grüße aus Vettweiß

Stefan

UAZ Hunter Expedition, UAZ 220695 Jubiläum, Volvo P 122S, LR 88 Series 3, Chang Jiang SV, Simson KR 51/2, Simson Habicht, Krause Duo 4/1, Jawa 354
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