Dachlast

ein paar Dinge sind dann doch noch anders zum 2121...

Moderator: christian@nivatechnik.de

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AWO
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Dachlast

Beitrag von AWO »

Hallo Forumler und Ladaspezialisten.
hoffe bin hier richtig für meine Frage.

Wie sieht das mit der Dachlast beim 5 Türer aus.
Meiner ist ein Importfahrzeug von 2018 und weder in der Betriebsanleitung noch in der COC Bescheinigung gibt es irgendetwas zur zulässigen Dachlast.

Auf der Lada D Seite ist bei den Techn. Daten in diesem Feld auch nix eingetragen.
Weiss Jemand wie damit umzugehen ist ?
Mir is schon klar, dass wahrscheinlichnich nie danach gefragt wird solange es keinen Unfall gibt aber interressieren würd es mich trotzdem mal , ob eine moderate Dachlast von ca. 50 Kilo Technische oder Rechtliche Probleme erzeugt.

Möchte mir gern ein Dachzelt zulegen.

Hoffe das mir jemand helfen kann, der nette Sachverständige vom TÜV konnte es nicht.
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Dan Palme
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Re: Dachlast

Beitrag von Dan Palme »

Für ein Dachzelt wirst du warscheinlich einen Träger anbauen.
Die 50kg beziehen sich m.M.n. auf die direkte "Dachhaut".
Ich war schon zu zweit auf meinen Dachträger und auch ander schlafen in ihrem Dachzelt zu zweit oder mehr.

Beispiel Trabant.
Lada 212140C "M" 2012 (Euro 5)
AWO
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Re: Dachlast

Beitrag von AWO »

erstmal Danke für die Antwort.
Dachträger werde ich auf jeden Fall drauf machen.

Würde gerne wissen, wie die rechtliche Situation diesbezüglich ist.
Da halt beim 5-Türer nirgends eine zulässige Dachlast angegeben ist.
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Beddong
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Re: Dachlast

Beitrag von Beddong »

Die Angaben sind immer der dynamische Wert. An sonsten kannst Du dein Auto im Sand bequem (natürlich vorsichtig) aufs Dach stellen ohne das was besonderes passiert. Die Frage ist nur...warum sollte man das machen. :mrgreen:
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Nochkeinenhaber
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Re: Dachlast

Beitrag von Nochkeinenhaber »

Interessante Fragestellung!!

Kann es sein, daß es im Rahmen der STVO gar keine Dachlast gibt?!

Ich habe mal versucht, das Pferd aus Richtung des Begriffes "Ladung" aufzuziehen - auch hier gibt es keinen adäquaten Verweis auf Dachlasten oder ähnliches.

Wenn ich das mal frei interpretiere, dann ist alles auf dem Dach nichts weiter als normale Ladung; ob Du das dann mit Spax durch das Blech durch sicherst oder mit entsprechenden Antirutschmatten und nieder zurrst ist eigentlich vollkommen egal.

Man darf die zulässige Gesamtmasse, Achslasten usw. nicht überschreiten - Auch hinsichtlich der Abmessungen (im Verhältnis zu den Fahrezugmaßen) gibt es eindeutige Vorgaben. Wie und Wo man seine Lasten transportiert ist nicht geregelt, so lange die Ladungssicherung ausreichend ist und die technische Eckdaten eingehalten werden, kannst Du eigentlich machen was Du willst. Wenn man dann natürlich das Fz. ruiniert wird die Beweisführung schwierig - darum geben Hersteller auch Dachlasten vor. Im Sinne der STVO ist das aber unerheblich.

DAS IST NUR EINE VERMUTUNG MEINERSEITS!!! Evtl. hat ja der hiesige TüV da eine Regelung greifbar.
Super-Avto, 1,7, Pick-up, "Hard"-Top, BJ 15
AWO
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Re: Dachlast

Beitrag von AWO »

Wenn es tatsächlich so ist, dass die zulässige Dachlast einzig für die Garantie bzw Gewährleistungsansprüche an den Hersteller relevant ist, hätte ich da keine Schmerzen mit.
Wäre halt interessant, ob die Versicherung im Falle eines Unfalles sich irgendwie drücken kann, wenn die Dachlast überschritten ist.
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