Ich fasse mal kurz zusammen.
Im "Gutachten zur ABE" (Prüfzeugnis?) steht als Bedingung die 11A.
Der Bericht der Dekra reicht nun. Bei Gelegenheit werde ich das aber auch im Fahrzeugschein nachtragen lassen.11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
zu guterletzt: Dank ans Forum!