Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Umbauten die der Tüv erlaubt...

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FlexiBexi
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Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von FlexiBexi »

Hallo alle zusammen,

nachdem ich » hier bereits berichtete, wie mein 2131er den Weg nach Deutschland gefunden hat, möchte ich dem Wunsch vieler von Euch entsprechen und meine Fortsetzungsgeschichte weiterschreiben. Das nächste Kapitel ist natürlich die Zulassung hier in Deutschland. Da das ja eigentlich nicht mehr zur Vorstellung gehört, habe ich den Thread gewechselt. Ich hoffe, das verwirrt Euch nicht zu sehr - es dient im Wesentlichen der Thementreue und Ordnung des Forums. :-)


Noch vor Beginn der Recherche (um überhaupt ein Auto zu finden) telefonierte ich das erste Mal Anfang November 2017 mit der Zulassungsstelle. Ich stellte meinen Plan dar und fragte, wie das mit Zulassung so aussähe. Erste Aussage war: "Na - wenn Sie mir ein CoC-Papier bringen, lasse ich Ihnen das Ding zu. Coole Aktion, übrigens! ... Ansonsten eben Einzelabnahme. Wenn Sie dat Ding hierher geholt bekommen, dann kriegen wir das auch zugelassen." Na - das war doch recht motivierend und so ging die Suche los.
Das russische mobile.de heißt drom.ru und man kann dort nur alle Infos lesen, wenn man eine russische Handynummer hat, auf die Verifzierungs-SMS gesendet werden. Russischer Gebraucht- (und zum Teil auch Neu-) -wagenhandel ist nämlich durchaus hie und da etwas ... sagen wir: dubios. Ich also zunächst eine russische SIM-Karte über eBay besorgt, damit ich dort die Infos freischalten kann. So bekam ich raus, wo überhaupt 40th-Anniversary-Nivas zu kaufen sind. Über lada.ru konnte man dann verifizieren, ob es ein offizieller Lada-Händler ist.
Nicht alle Händler waren kooperativ - wir waren in Kontakt mit Händlern aus Pjatigorsk, Magnitogorsk, Woronesh, Toljatti und Kirov bis wir dann den Händler in Smolensk gefunden haben, der zudem ja auch geografisch sehr günstig liegt. Dieser war freundlich, kooperativ, telefonisch gut erreichbar und offenbar zu allen Schandtaten bereit. Prima - genau so einen brauchten wir! 8) Er reservierte mit der Anzahlung am 25.12.2017 das Fahrzeug mal locker bis zum 15.01.2018 und gab zu verstehen, dass er es uns nicht übel nimmt, wenn's etwas länger dauert. Mein russischer Kontaktmann berichtete, dass sich am gleichen Tag wohl auch noch ein Russe bei dem Händler gemeldet hatte, der das Auto ebenfalls gern kaufen wollte. "Nee sorry - der ist schon reserviert." (Dazu muss man wissen: In Russland üblich sind drei Tage von Anzahlung bis Vollzahlung und nach der Vollzahlung hat man das Fahrzeug binnen sieben Tagen abzuholen.) So hatten wir Zeit, alles vorzubereiten.

Aus Russland mitgebracht habe ich dann
  • Kaufvertrag,
  • russischen Fahrzeugpassport,
  • beglaubigte Kopie der zum Fahrzeugpassport passenden russischen Typgenehmigung TC RU E-RU.MT02.00271.P4.
Sämtliche dieser Dokumente hatte ich mir als Scan bereits zuvor (Dezember 2017) vom russischen Händler per E-Mail schicken lassen. Hauptproblem ist hierbei natürlich, dass das Fahrzeug laut russischer Norm und Typgenehmigung nur Euro 5 erfüllt, in der EU aber auf Grund des Baujahres 2017 Euro 6 erfüllen muss. Dies war mir bereits klar, als ich den Kaufvertrag "gelesen" (alles russisch / kyrillisch - kann ich ja nicht...) hatte - auch da stand die Abgasnorm schon drin.

Also war klar, dass Zulassung ein Thema wird. Zudem verdichtete sich, dass es kein CoC-Papier geben kann (da das Fahrzeug nun mal in Übereinstimmung mit der russischen und nicht mit der europäischen Typgenehmigung gebaut wurde). Ich telefonierte also mit unserer Zulassungsstelle und der Dekra. So erfuhr ich, dass die Dekra in Dessau ein Zentrum ( » https://importcertificate24.com ) für die Anerkennung fremder Genehmigungen betreibt - eine gute Adresse für alle, die ein Auto aus Drittländern importieren möchten; also auch alte US-Schlitten oder irgendein japanisches Sondermodell, oder, oder, oder. Die Damen und Herren dort sind durchaus freundlich und kooperativ. Auf meinen Anruf hin schaute der Mitarbeiter sofort in seine Datenbank und stellte schon mal fest, dass man den 2131er zumindest schon mal gesehen hat. Es folgte eine Auflistung, welche Dokumente ich beibringen sollte. Neben der russischen Typgenehmigung sollten dies Fotos aller Typenschilder und Einprägungen (Karosse, Motor), eine Komplettaufnahme von vorn links und der Kfz-Passport sein. Der Händler fertigte mir vorab die benötigten Fotos, so dass ich der Dekra am 11.01.2018 - noch bevor ich das Auto abholen gefahren bin - die geforderten Dokumente liefern konnte.
Nach kurzem Gegencheck sicherte mir die Dekra am Telefon zu, dass eine Zulassung in Deutschland relativ problemlos möglich sei, wenn das Abgasverhalten für Euro 6 nachgewiesen werden kann. Der entsprechende Test muss am Lausitzring im Labor des Dekra-Test-Zentrums abgefahren werden und wird 1.200 EUR + MwSt. kosten.

Über Lada Deutschland wurde mir mitgeteilt, in welchen Bauteilen (Kat und Motorsteuergerät) sich der Euro-6- vom Euro-5-Niva unterscheidet. Damit hatte ich erst einmal alle Informationen zusammen, um das Risiko abschätzen zu können. Hielt ich für beherrschbar - deswegen bin ich dann los und habe das Fahrzeug geholt und verzollt - die Geschichte kennt Ihr ja bereits. ;-)

Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass das mit den anderen Tests gar nicht so sicher ist, wie die Dekra zunächst mitteilte. :evil: Insbesondere ist den Kollegen nun aufgefallen, dass eine der Prüfinstitutionen, die in der russischen Typgenehmigung aufgeführt ist, möglicherweise nicht für die EU zertifiziert ist. Zumindest steht sie nicht auf der Liste von akkreditierten Unternehmen, die der Dekra vorliegt. Hier klären wir im Moment noch, ob das Prüfinstitut also für uns hier verwertbare Daten produziert hat oder nicht. (Es geht um Bremsen, Geräuschemissionen und die elektromagnetische Verträglichkeit.) Sollten die Daten nicht verwertbar sein, müssen die Tests nachgefahren werden.
Weiterhin offen ist die Euro-6-Geschichte. Mittlerweile frage ich mich, was da überhaupt geändert werden muss - denn die Grenzwerte sind weitgehend identisch zu denen bei Euro 5; jedoch hat sich der Fahrzyklus geändert. Das ist alles etwas undurchsichtig. Allerdings gibt es auch hier schon Ideen, Angebote und erste Hilfen aus der Community. An dieser Stelle schon mal vielen Dank dafür! Bild
Ich werde hier weiter berichten, wie die Geschichte mit der Zulassung weitergeht. Über Hinweise - gern auch per PN - und Daumendrücken freue ich mich natürlich weiterhin. uuuu

Beste Grüße, FlexiBexi
Lada Niva 2131, Bj. 2017, 40th-Anniversary (No. 1565/1977)
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Fisch
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Re: Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von Fisch »

Lieber FlexiBexi,

- Danke für das ausführliche Teilen Deiner interessanten Geschichte!
- Unser fast 1-stündiges Telefongespräch gestern war sehr kurzweilig!
- Natürlich drücke ich Dir weiter von ganzem Herzen die Daumen! omm
üiiii

- Respekt, Du hast Dich ja doch viel mehr vorbereitet - bevor Du deinen tollen Plan umgesetzt hast.
- Ich hatte das damals beim Import meines UAZ Busses über CZ nicht getan.
- Ich hatte mich nur umfassend informiert und auf folgende gesetzliche Regelung vertraut: ö.,

"Bei  Fahrzeugen,  die  innerhalb  des  europäischen  Wirtschaftsraums  bereits  zugelassen  waren,  für  die aber  kein  CoCPapier  vorhanden  ist,  kann  die  Zulassungsbehörde  die  Zulassung  in  Deutschland  nicht ablehnen,  wenn  ein  entsprechendes  ausländisches  Zulassungsdokument  vorgelegt  wird. [...] Ein  zusätzlichen  Gutachten  nach  §  21  StVZO ist  in  diesem  Fall,  seitens  der  Zulassungsbehörde,  nicht  zu  fordern." 8)

- Wie so oft, sah die Realität dann doch ganz anders aus, und kostete mich echt Nerven.
- Denn die Berliner Behörden (inkl. Dekra) haben auf einem erneuten Vollgutachten bestanden.
- 4 Dekra-Kontakte haben den "Fall" komplett abgelehnt! Erst mit dem 5. ging es schwierig weiter. :roll:

- Ich habe dabei nicht nur viel "technisches" gelernt, sondern auch sehr viel "psychologisch-diplomatisches".
- Der Mensch ist eben lieber in seiner "Komfortzone", und alles was vom "Standard" abweicht, macht erstmal Angst.
- Eingefahrene Prozesse helfen auch, dass die Menschen Eigenverantwortung ablehnen oder verlernen... o--.

- Und dabei hatte ich doch den Weg über CZ gewählt, um mal von der EU profitieren zu können.
- Offensichtlich ist die EU aber (noch) nicht in allen Amtszimmern angekommen.
- Also habe ich die Zeit genutzt und viele EU Vorschriften selbst studiert. :idea:

- Neben Kleinigkeiten, die ich umbauen musste, Papieren die ich (teuer) übersetzen musste, wurde mir €6 auch zum Problem.
- Beim Studium der originalen Richtlinien stieß ich auf die EG Verordnung Nr. 715/2007.
- Hier sind alle Euro Emissionsgrenzwerte festgeschrieben. :!:

- Erkenntnis: Die Grenzwerte sind für Euro-5 und Euro-6 Benzinmotoren wirklich ABSOLUT IDENTISCH.
- Das gilt für Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide (egal ob für PKW "M" oder LKW "N" = markiert)!
- Ich finde das deshalb so krass, weil es (schwarz auf weiß) einfach NICHT STIMMT, was uns suggeriert wird! :shock:

- Hier ist der Beweis: Euro-5 ist genauso "sauber oder dreckig" wie Euro-6 (für PI = Fremdzündungsmotoren):
- Bild
-Bild

- Angeblich hat sich das Messverfahren geändert (hab ich in der Richtline aber nicht gefunden)...
- Warum ich das alles schreibe???
- @FlexiBexi: Ich denke Du brauchst KEIN neues Steuerungsgerät! omm

- Lass Dich nicht unterkriegen und viel Erfolg und Spaß im K(r)ampf mit den Behörden!
- Am Ende hast Du ne ganz besondere Beziehung zu Deinem "neuen Schatz"...
- ... und Du gehst gestärkt hervor (bei mir war das so)! .v.

Lieben Morgengruß,
Fisch
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FlexiBexi
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Re: Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von FlexiBexi »

Hallo alle zusammen,

heute kann ich die Geschichte endlich fortsetzen und - ***spoiler*** - auch beenden!

Wie bereits erwähnt war der Casus knacksus im Abgasverhalten zu suchen. Alle weiteren offenen Punkte erschienen möglicherweise nicht so gravierend, da die entsprechenden Baugruppen alle mit E-Prüfzeichen versehen und somit anzuerkennen sind. Dies geht auch aus der russischen Typgenehmigung hervor und die Teile haben auch die entsprechenden Symbole. Im Rahmen einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO hätte das Fahrzeug also durchgehen können, so dass mich mein Dessauer Sachbearbeiter vom Dekra-Importzentrum motivierte, es doch einfach mal zu versuchen.
Tatsächlich wurde das Fahrzeug relativ erfolgreich begutachtet - dem Prüfer sind lediglich zwei Probleme aufgefallen: Zum Einen steht im Dokument eben Euro 5 und es muss bei Baujahr 2017 zwingend Euro 6 haben. Da kam ich auch mit dem Hinweis auf identische Grenzwerte nicht weiter. Zweites Problem waren die getönten Scheiben, deren Abtönfolie über keine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) verfügte - zumindest war kein Prüfzeichen hierfür in der Folie erkennbar.
Somit zog ich also erst einmal wieder von dannen und versuchte, einen Termin im Testzentrum der Dekra zu bekommen und die Scheibenfolie zu entfernen. Der Prüfer ließ den Fall offen, um mir dies zu ermöglichen. Beides scheiterte allerdings mit Pauken und Trompeten. pl,,
In Klettwitz gibt es nur einen Allradprüfstand und der Prüfer, der den bedienen kann, war natürlich gerade krank (bei uns begann zu dieser Zeit die Grippewelle). Außerdem erklärte man mir, dass durch den Dieselskandal die Hersteller ihre eigenen Labore nicht mehr nutzen dürfen. Neu entwickelte Modelle, die erstmalig eine Typgenehmigung bekommen sollen, müssen also unabhängig geprüft werden. Daher wäre derzeit eine Wartezeit von mindestens drei Wochen absehbar. Da der Kollege aber krank ist und man vertraglich vereinbart habe, dass die Modelle der Kfz-Hersteller vorzuziehen sind, würde sich die Wartezeit verlängern. Und in vier Wochen würde die Anlage für eine Wartung für vier Wochen außer Betrieb genommen - hieß de facto: Mindestens drei Monate Wartezeit auf einen Prüfslot bei ungewissem Prüfausgang. Dies war völlig unmöglich - am 23.03. wollten wir mit dem Niva in unseren ersten Urlaub starten.
Einen Scheibentöner rief ich ebenfalls an, nachdem ich zuvor mit einem Fön versucht hatte, die Folie zu entfernen und sich dort gar nichts regte. Der meinte, es sei einfach zu kalt und Folie entfernen geht nur im Sommer. Könne ich jetzt also auch vergessen. Außerdem würde ich mir die Heckscheibenheizung kaputt machen.

Nun gab es nur noch eine Chance: Nach fisch's Hinweis auf die "coolen Jungs von AMC" in Tschechien hatte ich gesehen, dass diese eine Euro-6-Homologation haben. Ich ging davon aus, dass damit ein Gutachten gemeint sei, das ich von denen erwerben und hier vorlegen könnte. Ich schrieb also eine Mail nach Radovice und bekam die Antwort, dass deutsche Kunden nur über Dimitri bedient werden. Der gab mich für die Tschechen frei und erklärte mir, wie das Ganze funktioniert. Ein echtes Gutachten gibt es eigentlich nicht, sondern in Tschechien scheint es einfach einfacher zu sein, die entsprechenden Tests zu absolvieren.
Ich besorgte also für meine Kurzzeitkennzeichen eine neue internationale Versicherungskarte und brachte das Auto am 01.03. nach Tschechien. Die Jungs von AMC erklärten mir, dass das jetzt normalerweise mindestens drei Wochen dauern würde und ob sie in der Zeit nicht gleich noch andere Dinge mit einbauen und erledigen sollen, die ich mir für das Fahrzeug ggf. noch wünsche. So sollten sie also gleich noch eine LPG-Anlage mit einbauen und zulassen und für etwas größeren Komfort eine Zentralverriegelung einbauen. Natürlich ohne Funkfernbedienung - ich will ja dem Niva nicht seine Seele rauben.
Die Scheibentönung sei in Tschechien zwar ebenfalls ein Problem, man würde da aber eine Lösung finden. Und ob ich denn eine Rechnung bräuchte... :roll:

Die Jungs machten sich also ans Werk, bauten alles ein, führten es dem tschechischen TÜV vor, ließen das Auto für einen Tag auf sich zu und hatten somit EU-Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Damit ich es wieder nach Deutschland fahren konnte und wir in den Urlaub können, gab's obendrauf noch ein tschechisches Export-Kennzeichen mit drei Monaten Gültigkeit und Haftpflichtversicherung. Am 19.03. teilten sie mir mit, dass ich das Auto abholen könne. Dies tat ich am 21.03., um dann am Morgen des 23.03. in unserer Zulassungsstelle aufzukreuzen.
Da das Fahrzeug nun in der EU bereits zugelassen war, darf die Zulassungsstelle kein Gutachten gemäß § 21 StVZO mehr fordern. Sie muss das Fahrzeug in Deutschland zulassen und hat dabei auf die Daten der ausländischen Zulassungsbescheinigungen und aller weiteren verfügbaren Dokumente zuzugreifen. Lediglich bei Verständnisschwierigkeiten oder wenn doch Daten fehlen, die in deutsche Zulassungspapiere gehören, in den ausländischen aber nicht enthalten sind, wird ein Besuch bei der Dekra fällig, um ein Datenblatt zu erstellen. Dabei hat der Prüfer die Aufgabe, alle Daten zusammenzuführen, er darf aber keine technische Prüfung mehr durchführen - das Fahrzeug hat so wie es ist erst einmal Bestandsschutz. Da in den Dokumenten die LPG-Anlage nicht näher spezifiziert war und man auch nicht ohne Weiteres die Schadstoffklasse erkennen konnte, schickte mich die Zulassungsstelle tatsächlich noch zur Dekra, wo dann das Datenblatt erstellt wurde. Das ging dann tatsächlich problemlos. Man griff auf die Daten aus dem § 21-Versuch zurück und sah dabei sogar den Malus mit den Folien - jedoch wurden sie nun akzeptiert. Allerdings gab man mir den Hinweis, dass ich sie bis zur nächsten HU lieber doch entfernen sollte... ;-)
Die Daten wurden zusammengeführt, wir vereinbarten á la türkischem Basar einen Gesamtpreis für die gescheiterte Vollabnahme und die Erstellung des Datenblattes und somit hatte ich um 13:30 Uhr alle Daten für die Zulassungsstelle zusammen. Aber freitags ab Eins... Naja - das war also nix. :-(

Ich unterbrach den Zulassungsmarathon also für zwei Wochen Italien-Urlaub im Niva mit der Familie - das ist also Multikulti in Reinstform: Eine deutsche Familie fährt mit russischem Auto und tschechischen Kennzeichen durch Österreich und die Schweiz nach Italien. Und in Bayern waren wir natürlich auch. *hüstel*

Gestern landeten wir dann nach langem Ritt ab Venedig so gegen 4:30 Uhr wieder zu Hause. Nach kurzem Nickerchen stand ich gegen 10 Uhr wieder bei der Zulassungsstelle auf der Matte und voila: Nun ist der Niva zugelassen! Endlich.

Die tschechischen Dokumente und Kennzeichen wurden eingezogen. Die Tschechen haben nun ein Jahr Zeit, diese Dinge zurückzufordern. Tun sie das nicht, darf ich sie mir in einem Jahr als Souvenir wieder aushändigen lassen. Marker im Kalender ist gesetzt. 8)
Natürlich hätte ich gern C‍B N 1‍5‍6‍5 gehabt, da es ja der 1565. Niva der Jubiläums-Edition ist - das ging aber nicht, da Cottbus laut KBA nur ein oder zwei Buchstaben mit maximal drei Ziffern vergeben darf. So ist dann C‍B N‍K 5‍6‍5 daraus geworden, wobei das K für die Tausend (kilo) stehen soll. Aber ich vermute mal, wer mich sieht, wird mich ohnehin nicht am Kennzeichen erkennen... :wink:

Nun ist nur noch die Versicherung offen: Für die Vergleichsrechnung musste man ja HSN und TSN angeben - diese sind nun natürlich anders. Da muss also der Versicherungsschein nachgetragen und bereinigt werden - das sollte aber machbar sein. Somit ist unser Niva nun endlich eingebürgert - JUHU!

Beste Grüße, FlexiBexi
Lada Niva 2131, Bj. 2017, 40th-Anniversary (No. 1565/1977)
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Epicuro
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Re: Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von Epicuro »

Da kann man nur eins schreiben:
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH üiiii üiiii üiiii üiiii üiiii
Peter
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Fisch
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Re: Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von Fisch »

Klasse FlexiBexi!!!
üiiii
- Glückwunsch und Danke fürs Teilen!
- Hat immer Spaß gemacht mit Dir zu kommunizieren!
- Wir brauchen mehr "Macher" wie Dich!

--> Schön dass wir Dich und Dein Auto in Peckfitz sehen!
uuuu uuuu uuuu
Prost & GLG,
Fisch
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Re: Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von christian@nivatechnik.de »

Glückwunsch!
Hast Du Dir auch eine Anhängelast eintragen lassen :idea:
Gruß christian@nivatechnik.de

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Re: Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von FlexiBexi »

Jo - 1.490 kg und 400 kg stehen drin. Ist aber an sich egal, da mein Niva (noch) keine AHK hat und ich das bislang auch nicht plane.
Aber hast Recht - wenn es schomal drinsteht, lässt sich die später sicher einfacher ergänzen...
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Re: Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von christian@nivatechnik.de »

FlexiBexi hat geschrieben:Jo - 1.490 kg und 400 kg stehen drin. Ist aber an sich egal, da mein Niva (noch) keine AHK hat und ich das bislang auch nicht plane.
Aber hast Recht - wenn es schomal drinsteht, lässt sich die später sicher einfacher ergänzen...
Zumal die bei Lada-D zur Zeit nicht drin steht o--. ...also gar nicht...nix, nada, nothing. pl,,
Gruß christian@nivatechnik.de

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Re: Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von Hnba4x4 »

Super Sache üiiii
Zuletzt geändert von Hnba4x4 am 8. Juni 2018, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
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nuse
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Zulassung eines Lada 4x4 2131 aus einem Drittland

Beitrag von nuse »

Wie immer schön zu lesen, danke fürs teilen ,und, HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

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..... warum ich Niva fahre???? Die Sojus-Rakete ist z.B. die meistgeflogene orbitale Rakete der Welt ....
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Berti's Niva im Dornröschenschlaf in der Garage E3 bj2001
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