Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Umbauten die der Tüv erlaubt...

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Gustl
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Gustl »

Bin ebenso am Daumen drücken!
Denk - immer - daran - mit - dem - Öl - nicht - spar - sam - sein!

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Kauknochen
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Kauknochen »

Auf denn!!!

Kauknochen
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nivafun
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von nivafun »

Ich drücke dir auch die Daumen!
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Holschi
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Holschi »

Na dann mal Stiefel putzen und kräftig in Ärsche treten. :twisted:
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Ostbock-Jens
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Ostbock-Jens »

Also, es war ein anderer Richter! Der sagte direkt am Anfang dass die Sache hier ja wohl Kostenmäßig etwas aus dem Ruder gelaufen sei. Recht hat er.

Der Schwachverständliche wurde also befragt und erläuterte sein Gutachten komplett. Dabei gab er dann auch gleich zu einige Fehler gemacht zu haben (Ich hatte das Gutachten komplett durchgearbeitet und einige Unstimmigkeiten gefunden die mein Anwalt seinerzeit dann auch so ans Gericht weitergeleitet hat). Fand ich gut und ehrlich dass er das so sagte.
Er sagte nun dass durchaus bei demontage und wiedermontage des Ventilblocks Öldruckverlust entstehen kann der die Kupplung zum rutschen bringt. Aber dann wäre die nicht nach 100km verbrannt. Das sehe ich völlig anders, wenn eine Kupplung nicht mehr mit 5 sondern zB. nur mit 1 bar bedient wird fängt sie an zu rutschen und wird von einem so kräftigen Motor wahrscheinlich in unter 20km hingerichtet.

Zum nicht mehr einlegen des vierten Ganges: Kann plötzlich geschehen und es ist nicht zu sagen wann oder bei wem es passiert ist.

Zu den verschlissenen Lamellen der Direct Clutch: Bei starkem Beschleunigen muss das auffällig geworden sein. Wenn man dagegen normal ruhig mit dem Wagen fährt kann es unbemerkt geblieben sein.
Dazu wurde angemerkt dass bei der Motorleistung nicht starkt beschleunigt werden muss um im normalen Verkehr zu schwimmen.

Letztendlich kann man sagen: Jede Menge Ungereimtheiten die nicht mit Sicherheit gesagt werden können. Auch von der Klägerseite konnte nichts mehr hinzugefügt werden was mich irgendwie belastet. Mein Anwalt ist sehr guter Dinge und der Meinung dass der Drops gelutscht ist. Dem Eindruck kann ich mich ehrlich gesagt auch nicht erwehren, der Richter war gut und ist mit Sinn und Verstand an die Sache rangegangen. Er war auch nicht begeistert dass der Kläger so wenig Verhandlungsbereit war was einen Vergleich betraf.

Das Urteil wird am 23.6. verkündet, einen Tag nach meinem Geburtstag. Hoffentlich gibts dann Grund zum Feiern!

Ich danke euch allen, die Daumen habt ihr allem Anschein nach nicht umsonst gedrückt!
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christian@nivatechnik.de
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von christian@nivatechnik.de »

Ostbock-Jens hat geschrieben:Ich danke euch allen, die Daumen habt ihr allem Anschein nach nicht umsonst gedrückt!
.v.
Gruß christian@nivatechnik.de

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Holschi
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Holschi »

Ostbock-Jens hat geschrieben:Ich danke euch allen, die Daumen habt ihr allem Anschein nach nicht umsonst gedrückt!
Dafür ist das Forum doch auch da. Bild
Wer vor Dreck Angst hat, der hat auch Angst vor Seife.
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Gustl
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Gustl »

Das sind doch gute Neuigkeiten... die Daumen bleiben aber noch weiterhin gedrückt ;)
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Beddong
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Beddong »

Nee, nee, schließ mich da Gustl an. Die Daumen lassen erst los wenn der Richter sich ausgeko... hat und das Urteil fest in Stein gemeißelt steht.
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Kauknochen
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Kauknochen »

Pferde vor der Apotheke...: also weiter zudrücken!

Kauknochen
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Ostbock-Jens
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Ostbock-Jens »

Heute Mittag bekam ich den erlösenden Anruf: Prozess gewonnen! üiiii

Genaues weiß ich selbst noch nicht, und darum mein Geld wiederzubekommen müssen wir uns ja auch noch kümmern. Halte euch auf dem Laufenden!

Allerbesten Dank, ihr könnt euren Daumen nun erholung gönnen .,.
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OSLer
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von OSLer »

Nix da, wird weiter gehalten, damit du dein Geld auch wiedersiehst. Aber zum ersten gewonnenen Teilschritt schonmal Gratulation! üiiii

Gruß
Lars
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Alle meine zukünftigen Autos wurden schon vor langer Zeit gebaut.
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christian@nivatechnik.de
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von christian@nivatechnik.de »

Wie bereits am Telefon besprochen:
.....yeah Man!
Das Glück sei weiter mit Dir! üiiii
Gruß christian@nivatechnik.de

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Epicuro
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Epicuro »

üiiii üiiii üiiii üiiii üiiii üiiii üiiii üiiii üiiii üiiii üiiii üiiii
Glückwunsch!
Peter
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Beddong
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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

Beitrag von Beddong »

Ist Einspruch oder Revision möglich?
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