Dank für die Mühe, aber interessant wäre die allgemeine Zulassungsfähigkeit (Eintragbarkeit nach §21)...RiGGo hat geschrieben:War heute bei meinem GTÜ-Prüfer.
Wir sind dann mal alle EG-Typgenemigungen mit Änderungen der letzten 5 Jahre für den Niva durchgegangen.
Es sind in der EU anscheinend nur Radial-Reifen auf dem Niva zu verwenden.
Somit würde bei der Verwenung von Diaglonalreifen die Betriebsgenemigung erlöschen und Du hättest im Falle eines Unfalls echt schlechte Karten.
Die "schlechten Karten" hast du ja sowieso bei jeder Änderung, welche nicht legalisiert ist...so gesehen, darf man ja nicht mal vor die Türe...