Frontschützbügel

Umbauten die der Tüv erlaubt...

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hmarcus
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Frontschützbügel

Beitrag von hmarcus »

Hallo,
ich habe meinen Niva gebraucht gekauft und in meiner Zulassung steht unten etwas zu dem Frontschützbügel.

Was heißt dies? Ist ein Frontschützbügel erlaubt?

Mir gefällt dieser sehr
http://www.ebay.de/itm/FRONTSCHUTZBUGEL ... 0489092720

Könnte ich diesen ohne zusätzliche Erlaubnis montieren?

meine Zulassung:
Zulassung.JPG
Zulassung.JPG (93.68 KiB) 3756 mal betrachtet
Meiner ist ein Niva 2121 4x4 , 1,7 , Baujahr 2001
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Sebastian / endurofant
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Re: Frontschützbügel

Beitrag von Sebastian / endurofant »

Da in den Papieren nicht genau aufgeführt ist was für ein Bügel gemeint ist sieht die Sache gar nicht so schlecht aus.

Wenn du sicher gehen willst, fahre zur für dich zuständigen Prüfstelle und reden mit demjenigen der Entscheidungen treffen darf. Dem zeigst du das fragst nach seiner Meinung.
nicht mehr aktiv, aber jederzeit zu erreichen unter:

sebastian@niva-stammtisch.de
https://www.youtube.com/user/NivaWiki
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hmarcus
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Re: Frontschützbügel

Beitrag von hmarcus »

Danke ...das mache ich .
Meiner ist ein Niva 2121 4x4 , 1,7 , Baujahr 2001
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screwdriver
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Re: Frontschützbügel

Beitrag von screwdriver »

Der Eintrag bezieht sich auf Zeile G und besagt lediglich, dass die Fahrzeugleermasse mit Frontschutzbügel und montierten Trittbrettern bis zu 1.310 kg anstatt der in Zeile G genannten 1.285 kg betragen kann. Das sagt aber nichts darüber aus, ob jemals ein Bügel montiert war. :cry: Für den von dir gezeigten Bügel sehe ich, was eine legale Montage mit Eintragung angeht, leider keine Chance.

Schöne Grüße,
Volker
Niva 21214 von 2012, Euro 5; Kawasaki GPZ 500 s von 1994, Kawasaki GPZ 500 s von 2003
Anderle
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Re: Frontschützbügel

Beitrag von Anderle »

screwdriver hat geschrieben:Der Eintrag bezieht sich auf Zeile G und besagt lediglich, dass die Fahrzeugleermasse mit Frontschutzbügel und montierten Trittbrettern bis zu 1.310 kg anstatt der in Zeile G genannten 1.285 kg betragen kann. Das sagt aber nichts darüber aus, ob jemals ein Bügel montiert war.
Falsch, schau nochmals genau hin, da ist ein * als Trennzeichen dazwischen, d. h. neues Glück, neues Kapitel usw.

Fakt ist, dass irgendwann mal ein "19er" gemacht wurde und der Eintrag in 22 recht lapidar formuliert wurde. Fakt ist aber auch, dass es ein archiviertes Dokument gibt, dass weitere, ich nenne's mal Informationen enthält. Bei der Hauptuntersuchung oder bei einer normalen Kontrolle wird kein Mensch Fragen stellen, was du da montierst. Das große Problem kommt erst, wenn jemand der Sache auf den Grund geht (z.B. Unfall, Auftrag der Staatsanwaltschaft, eifrig-interessierter Ordnungshüter usw.)

Du wärst nur dann auf der sicheren Seite, wenn du genau den Bügel und die Trittbretter montierst, die damals begutachtet wurden.
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