Mitteilung vom KBA

Umbauten die der Tüv erlaubt...

Moderator: christian@nivatechnik.de

Dixi
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von Dixi »

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Dixi
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von Dixi »

:lada:
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peregrino
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von peregrino »

NIVA 6554 hat geschrieben:
24. Mai 2023, 10:11
Ist die EG-Typgenehmigung vom KBA zurückgezogen, oder hat man die Fahrzeuge mit falscher EG-Nr. zulassen können? Letzteres würde mich in Deutschland wundern, denn wer kontrolliert nach der Zulassung noch das "Kleingedruckte". Wüßte nicht, dass beim Tüv jemals einer Fahrgestellnummer mit den Papieren abgeglichen hätte...
Bei mir hat der Tüv FGN genau kontrolliert,weil im Computer 2 FGN auftauchen Wl..,Xt...
Bis dahin Olaf
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Mic
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von Mic »

Hallo,

es gibt Neuigkeiten vom TÜV und Zulassungsstelle.
Für die Fahrzeuge, die nicht von Lada Deutschland sind und mit der Typgenehmigung e1*KS07/46*0021*08 zugelassen wurden wird es wohl eine Mängelmitteilung geben.
Ein Vollgutachten nach § 21 StVZO ist dann erforderlich. Nach Vorlage des Gutachtens wird dann der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein berichtigt.
Wichtig ist, dass bei der Berichtigung vom Teil 1 und Teil 2 die Typgenehmigung e1*KS07/46*0021*08 entfernt werden,
nicht das wieder ein Brief von der Zulassungsstelle kommt. pl,,

Fahrzeugschein.JPG
Fahrzeugschein.JPG (49.74 KiB) 1428 mal betrachtet
Vollgutachten ist bereits erfolgt, sobald ich das Gutachten in Papier habe, werde ich die Papier bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Gruß Michael
Lada Urban 1.7i Black Edition, Koriander 790
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ToSch
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von ToSch »

Mic hat geschrieben:
31. Mai 2023, 08:25
Vollgutachten ist bereits erfolgt...
aus interesse: 1. was hat das vollgutachten an den tag gebracht -> mängel, nachbesserungen, etc. ?
und 2. was hat das ungefähr gekostet?
gruß Torsten

Niva Taiga 4x4 2019 aus Lettland, natürlich "voll Fett" und voll Wolle!
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Mic
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von Mic »

Das Vollgutachten hat nichts an den Tag gebracht.
Dem Prüfer ist die Situation bekannt und es war nicht sein erster Lada bei dem er ein Vollgutachten erstellt hat.
Was es kostet, weiß ich nicht, das wird alles von unserem Händler/Verkäufer übernommen.
PS: Bereits eingetragenen Änderungen (Reifen, Lenkräder etc.), werden im Vollgutachten mit aufgenommen.
Gruß Michael
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ToSch
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von ToSch »

da könnte man sich fragen, was das ganze soll ...

immerhin haste keine mehrkosten, das ist fair vom händler!
gruß Torsten

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michaniva
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von michaniva »

ToSch hat geschrieben:
1. Juni 2023, 07:56
da könnte man sich fragen, was das ganze soll ...
Das ist einfach so damit alles seine Richtigkeit hat! Als erstes müsste man sich wohl fragen, seit wann sich jeder seine EG Typgenehmigung zusammen basteln kann wie er möchte?!
Es macht auch einen großen Unterschied ob ein Fahrzeug eine EG Typgenehmigung oder eine Einzelzulassung hat. Eine AHK mit E-Prüfzeichen ist zum Beispiel NUR an Fahrzeugen mit EG Typgenehmigung eintragungsfrei. Letztens habe ich Stahlflexbremsschläuche an einen Niva gebaut, steht der Niva in der beigefügten Liste mit der richtigen EG Typgenehmigung ist das eintragungsfrei, bei allen anderen Niva muss der Einbau von einem Sachverständigen abgenommen werden.

Gerade in der heutigen Zeit, wo bei noch so geilen An und Umbauten am Niva fast immer erst die Frage kommt "und was ist mit TÜV" anstatt sich einfach erstmal daran zu erfreuen, muss man eigentlich nicht fragen "was das ganze soll..."

Nicht zu vergessen die Gerechtigkeit gegenüber den Händlern die einen Haufen Geld und Zeit in die Zulassungsfähigkeit der von ihnen verkauften Fahrzeuge gesteckt haben.

Grüße Micha
Zuletzt geändert von michaniva am 2. Juni 2023, 23:57, insgesamt 1-mal geändert.
2329 1,7 Bj.2014 Euro5 LPG/ 2121 1,7 Bj.2008 Euro4 LPG/ 2104 1,7 Bj.1996 Euro2 LPG
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Mic
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von Mic »

ToSch hat geschrieben:
31. Mai 2023, 19:34

und 2. was hat das ungefähr gekostet?
So, das Gutachten ist in Papier da.
Das Gesamtergebnis ist positiv. .,.
Das Entgelt der Begutachtung beträgt 600,00€!
Hier kommen noch die Kosten für das Datenblatt für aaS der Technischen Prüfstelle und die Umschreibung der Zulassungspapiere Teil 1 und 2 hinzu.
Eine Hauptuntersuchung ist nicht erforderlich.
Gruß Michael
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ToSch
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von ToSch »

ok, danke für die info. hoffentlich hat jetzt alles seine ordnung!
gruß Torsten

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Heisseluft
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Re: Mitteilung vom KBA

Beitrag von Heisseluft »

Ist das "Vollgutachten" gleichzusetzen mit einer EBE ????
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