Frage zur Verlängerung Führerschein C1

wenn man sich einfach mal über etwas anderes unterhalten möchte...

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drechsler
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Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von drechsler »

Hallo Kollegen,

ich habe da gerade ein Problem. Ich habe mir für in einer Woche einen 7,5to reserviert, weil ich dachte, ich dürfte den mit meinem Führerschein, der 2012 ausgestellt wurde, fahren.

Jetzt habe ich erst festgestellt, dass die Erlaubnis mit dem 50.Lebensjahr automatisch abläuft und ich bin gerade 55 geworden.

Kann mir jemand sagen, ob ich die Erlaubnis, auch wenn sie schon 5 Jahre abgelaufen ist, noch mal verlängern lassen kann? Und weiß jemand, wie lange so was dauert bzw. ob so was wie eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt werden kann?

Viele Grüße
Michael
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jhl
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von jhl »

Moin Michael,

meiner Meinung nach greift der Bestandsschutz wenn du die alte Klasse 3 hast. Bis 7,49t. Die Kl2 bleibt dir auch erhalten, du darfst aber ohne Ärztliche Untersuchung und Verlängerung nicht fahren. Wie lange eine Verlängerung bearbeitet wird ist wohl heutzutage nicht vorhersehbar.
Am besten zu all deinen Fragen die hiesige Führerscheinstelle befragen
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Fritsche
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von Fritsche »

Ich hab mich aus ähnlichem Grund neulich mit der Führerscheinstelle unterhalten. Die sagten mir: 8 Jahre Zeit bis Verfall. Und eine einfache G25 reicht, um den Schein wieder aufzufrischen. Vielleicht hast du diese in deinem Betrieb mal gemacht?
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jhl
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von jhl »

Fritsche hat geschrieben:
5. April 2021, 09:59
Die sagten mir: 8 Jahre Zeit bis Verfall. Und eine einfache G25 reicht, um den Schein wieder aufzufrischen.
Bin mir sehr sicher, daß eine G25 nicht für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (LKW, Bus) ausreicht. Dafür sind kompliziertere Ärztliche und Augenärztliche Untersuchungen notwendig. Für Bus sogar noch komplizierter (Reaktionstest z.B.). Auch ich habe versucht mit einer G25 meinen CE zu verlängern. Keine Chance. Die acht Jahre gelten nicht, wenn du noch die alte Klasse2 gemacht hast. Der bleibt dir so lange, wie du den Führerschein nicht abgibst

Edit: Die alte Kl2 bleibt erhalten aber muss natürlich alle 5Jahre mit den ärztlichen Untersuchungen bei der FS-Stelle verlängert werden. Bei gewerblicher Nutzung zusätzlich die „Fünf Module“ nachweisen.
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drechsler
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von drechsler »

Habe gerade mit einem netten Lada-Kollegen gesprochen. Vermutlich habe ich die Pferde ganz umsonst scheu gemacht.

Eingetragen ist bei mir
bei C1 (LKW bis 7.5to) bei 11: nichts (und das gibt doch eigentlich die Befristung an, oder) und bei 12 (Beschränkungen und Zusatzangaben) 95. 04.04.2016, 171.

Das müsste dann doch ergänzend heißen, dass ich ab dem 4.4.2016 einen eines Befähigungsnachweises für Klasse D (Busse) ohne Fahrgäste benörtigen würde.

Aber 7,5to LKW dürfte ich fahren, oder?

Viele Grüße
Michael
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jhl
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von jhl »

Früher waren es mal 7,49t und bis zu 8 Personen. Wie gesagt, am besten die FS-Stelle befragen
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Fritsche
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von Fritsche »

jhl hat geschrieben:
5. April 2021, 10:53
Fritsche hat geschrieben:
5. April 2021, 09:59
Die sagten mir: 8 Jahre Zeit bis Verfall. Und eine einfache G25 reicht, um den Schein wieder aufzufrischen.
Bin mir sehr sicher, daß eine G25 nicht für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (LKW, Bus) ausreicht. Dafür sind kompliziertere Ärztliche und Augenärztliche Untersuchungen notwendig. Für Bus sogar noch komplizierter (Reaktionstest z.B.). Auch ich habe versucht mit einer G25 meinen CE zu verlängern. Keine Chance. Die acht Jahre gelten nicht, wenn du noch die alte Klasse2 gemacht hast. Der bleibt dir so lange, wie du den Führerschein nicht abgibst

Edit: Die alte Kl2 bleibt erhalten aber muss natürlich alle 5Jahre mit den ärztlichen Untersuchungen bei der FS-Stelle verlängert werden. Bei gewerblicher Nutzung zusätzlich die „Fünf Module“ nachweisen.
Also bei mir gings explizit um die Verlängerung des 2ers, den ich irgendwann in den 90ern machte. Und explizit wurde von der Führerscheinstelle die G25 ins Spiel gebracht, die gerade wegen der umfänglichen Bluttests und der Augenuntersuchungen dafür gefordert wird. Und: den Cxxx-Teil meines 2ers müsste ich nach 8 Jahren bzw mit 58 neu machen, wenn nicht vorher eine aktuelle G25 eingereicht würde.

Vielleicht kann es sein, dass da Details Ländersache sind? Keine Ahnung, bei ist es RLP.
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jhl
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von jhl »

Fritsche hat geschrieben:
5. April 2021, 11:44
Vielleicht kann es sein, dass da Details Ländersache sind? Keine Ahnung, bei ist es RLP.
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, kann aber möglich sein. Allerdings sind G25 und die Untersuchung nach FeV echt zwei grundlegend verschiedene Untersuchungen. Auch ist die Augenärztliche Untersuchung nach FeV wesentlich unfangreicher http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2 ... age_6.html

Die G25 ist ausserdem eine rein arbeitsrechtliche Tauglichkeitsfeststellung. Die aber wiederum für P-Schein , oder wie für mich bis noch vor kurzem als „Chauffeur“, nötig ist.

Es kann aber auch sein, daß dein Auskunftgeber nicht so gut Bescheid weiß. Wer weiß :wink:

Edit: Auch ich habe Anfang der Neunziger Kl2 gemacht. Laut unserer FS-Stelle bleibt mir der abgelegte Befähigungsnachweis ein Leben lang erhalten (Besitzstandswahrung). Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist eine andere Geschichte. Diese kann aber ohne erneute Fahrprüfung, aber mit den ärztlichen Fahrtauglichkeitsprüfungen nach FeV (nicht G25) wieder erteilt werden. So wird es in der FS-Stelle Kiel vermittelt.
Zuletzt geändert von jhl am 5. April 2021, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Maikel
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von Maikel »

Die jeweiligen Regulatorischen Rahmenbedingungen sind an bestimmte Stichtage zur
“ Erteilung der
Fahrerlaubnis“ geknüpft.

Beim Blick ins Gesetz lesen wir:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ungen.html



https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_3.html

Nach den Gesetzlichen Bestimmungen / Vorgaben
des BMVI , als den geschilderten Eintragungen
des Kollegen Drechsler, fällt dieser in die Regelung:

Ärztliche Untersuchungen für „Altinhaber“

Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.

Wünschen wir Ihm allzeit gute Fahrt mit dem C1.
Gruß von Maikel
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michaniva
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von michaniva »

Maikel hat geschrieben:
5. April 2021, 12:18
Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
Genau, hat man seine Klasse 3 vor dem 31.12.1998 gemacht, unterliegt man im privaten Bereich keinerlei Beschränkung.
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Grüße Micha
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Pilz
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Re: Frage zur Verlängerung Führerschein C1

Beitrag von Pilz »

Ergänzed zum Post von michaniva:
Die Schlüsselzahl 95 (mit dem Datum) sagt aus bis zu welchem Stichtag du ein Fahrzeug dieser Klasse gewerblich führen darfst.

Grüsse
Stefan
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